6113/J XXVIII. GP
Eingelangt am 21.05.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
betreffend Bedroht Budgetkosmetik die Nachhaltige Beschaffung?
Seit 1. Juli 2021 ist der aktuelle Aktionsplan nachhaltige Beschaffung (naBe) in Kraft, mit deutlichen ökologischen Kriterien für die öffentliche Beschaffung. Für die Beschaffung von Lebensmitteln[1] ist ein besonderer Fokus auf Bio-Produktion, mehr Tierwohl und GVO-Freiheit der Futtermittel gesetzt. Neben zahlreichen grund-legenden Tierwohl-Anforderungen bei Rindfleisch, Geflügel, Eiern und Milch-produkten, sind in anderen Bereichen rasch ansteigende Quoten festgelegt.
Diese Quoten lauten:
Der bindende Ministerratsbeschluss schafft Verbindlichkeit, denn die Steuer-zahlerinnen und Steuerzahler müssen sich darauf verlassen können, dass beinahe fünf Jahre nach Einführung neuer Kriterien für die öffentliche Beschaffung, diese von Seiten der Ministerien auch umgesetzt werden. Ebenso müssen sich Bäuerinnen und Bauern darauf verlassen können, dass ihre Bemühungen um mehr Tierwohl und Ökologie auch von der öffentlichen Hand im Sinne der Stärkung der Nachfrage nach ihren Produkten mitgetragen und unterstützt werden.
Im Juli 2025 zeigte sich anhand eingelangter Beantwortungen von parlamentarischen Anfragen[2] seitens der Grünen, dass es mit Stand Mai 2025 in einigen Ministerien zwar Fortschritte bzgl. des Monitorings und auch des Erreichens der Bio-Quote gab, jedoch weiterhin zahlreiche für die Lebensmittelbeschaffung sehr relevante Ministerien entweder ihren Bio-Anteil am Einkauf nicht beziffern konnten, oder wirklich deutlich (BMLV: 4%) hinter dem vereinbarten Ziel eines Bio-Anteils von 30% ab 2025 zurückgeblieben sind.
Hinsichtlich Tierwohl ist die Lage noch enttäuschender: Kein einziges Ministerium konnte im Rahmen der Beantwortung der Anfragen 2301/J bis 2314/J angeben, wie hoch der Tierwohlanteil bei der Fleisch- und Wurstbeschaffung war. Nur sehr vereinzelt gibt es Angaben zum Bio-Anteil beim Fleischwareneinkauf.
Wirklich alarmierend ist jedoch, dass aufgrund des Nicht-Vorhandenseins von Daten zu Bio und Tierwohl diese Kriterien verwässert werden sollen. Das legten zuerst Anfragebeantwortungen seitens BMF (1845/AB), BMJ (1850/AB), BMI (1859/AB), BMIMI (1863/AB), und BMWKMS (1853/AB) nahe, welche allesamt auf einen Fachausschuss verwiesen, welcher daran arbeite, die Kriterien im Lebensmittel-bereich insbesondere im Hinblick auf Anwendbarkeit und Nachweisführung zu über-arbeiten.
Die Einsetzung dieses Fachausschusses erfolgte laut Anfragebeantwortung durch das BMLUK (2583/AB) mit Beschluss der naBe-Steuerungsgruppe im Dezember 2024, wobei alle Ministerien eingeladen wurden Mitglieder zu nominieren. Ebenso wurden weitere Stakeholder, unter anderem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, die Bundesbeschaffung GmbH und das Forum Österreich isst regional, beigezogen. Ein Ende der Fachausschuss-Sitzungsarbeiten war aus Sicht des BMLUK vom September 2025 noch im selben Jahr angepeilt worden, anschließend erfolge nach Freigabe durch die naBe-Steuerungsgruppe die politische Abstimmung und die Einbringung eines entsprechenden Ministerratsvortrags.
Durch Medienberichte[3] publik gewordene Überarbeitungsentwürfe der Bio- und Tierwohl-Anforderungen wiesen eine Verwässerung der Kriterien auf, die die nachhaltige öffentliche Lebensmittelbeschaffung weit in die Vergangenheit zurück-werfen würden. Das Ziel von 55% bio ab 2030 sollte gestrichen werden, ebenso beinahe alle Tierwohlvorgaben und weitestgehend auch die Verpflichtung zur Ver-wendung gentechnikfreier Futtermittel.
Ebenso Besorgnis erregend ist das komplette Fehlen des Begriffs Tierwohl sowie jeglicher Bezugnahme auf verbindliche Umsetzungsquoten für Bio- und Tierwohl-Produkte in der von den Regierungsparteien gemeinsam eingebrachten Ent-schließung des Nationalrats vom 10. Dezember 2025 (57/E), die den Landwirt-schaftsminister ersucht, sich „dafür einzusetzen, dass Maßnahmen im Zuge der naBe-Kriterien geprüft werden“.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie viele Stellen gibt es im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums, inklusive nachgelagerter Dienststellen und ausgelagerter Rechtsträger, die Lebensmittel beschaffen? Wir ersuchen um Auflistung aller Stellen.
2) Wie hoch ist das budgetierte finanzielle Gesamtvolumen für zu beschaffende Lebensmittel im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums für das Jahr 2027 und das Jahr 2028? Wir ersuchen um Nennung des Gesamtvolumens je Jahr, sowohl gesamt für Ihr Ressort als auch je beschaffender Stelle.
3) Wie hoch war das monetäre Gesamtvolumen an beschafften Lebensmitteln im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums im Gesamtjahr 2025 und im Jahr 2026 bisher? Wir ersuchen um Nennung des Gesamtvolumens je beschaffender Stelle.
a. Welche Beschaffungswege nutzen die Lebensmittel-beschaffenden Stellen im Verantwortungsbereich des Ministeriums? Wir ersuchen je Stelle sowie gesamt um Nennung jedenfalls der BBG Rahmenverträge, der dynamischen Beschaffung via BBG, direkter Lieferant:innenverträge, eigener Produktion, und indirekte Lebensmittelbeschaffung wie Cateringverträge, sofern zutreffend, sowie deren jeweiligen Prozentanteil an den gesamten Lebensmittel-Beschaffungen.
b. Wie hoch war im Gesamtjahr 2025 und im Jahr 2026 bisher der monetäre Bioanteil an diesen Lebensmitteln in % der Gesamtbeschaffung und in absoluten Zahlen? Wir ersuchen um Angabe der Daten sowohl gesamt als auch je beschaffender Stelle.
4) Wie hoch war das monetäre Gesamtvolumen an Schweinefleisch und Schweinefleischzubereitungen (inkl. Wurstwaren) im Gesamtjahr 2025 und im Jahr 2026 bisher, das von den Stellen im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums beschafft wurde? Wir ersuchen um Angabe der Daten sowohl gesamt als auch je beschaffender Stelle.
a. Welcher Anteil des beschafften Schweinefleischs und von Verarbeitungs-produkten aus Schweinefleisch erfüllte die Kriterien des naBe unter 6.1 – III (u.a. +60% mehr Platz, eingestreute Liegefläche)? Wir ersuchen um Angabe der Daten sowohl gesamt als auch je beschaffender Stelle.
5) Wie hoch war das monetäre Gesamtvolumen an Rindfleisch und Verarbeitungsprodukten aus Rindfleisch im Gesamtjahr 2025 und im Jahr 2026 bisher, das von den Stellen im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums beschafft wurde? Wir ersuchen um Angabe der Daten sowohl gesamt als auch je beschaffender Stelle.
a. Welcher Anteil des beschafften Rindfleischs bzw. von Verarbeitungs-produkten aus Rindfleisch erfüllte die Kriterien des naBe aus Tabelle 13 (mehr Platz, eingestreute Liegefläche)? Wir ersuchen um Angabe der Daten sowohl gesamt als auch je beschaffender Stelle.
6) Wie hoch war das monetäre Gesamtvolumen an Rind- und Schweinefleisch sowie Verarbeitungsprodukten aus Rind- oder Schweinefleisch (inkl. Wurstwaren) im Gesamtjahr 2025 und im Jahr 2026 bisher, das von den Stellen im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums beschafft wurde? Wir ersuchen um Angabe der Daten sowohl gesamt als auch je beschaffender Stelle.
a. Welcher Anteil des beschafften Rind- und Schweinefleischs bzw. von Verarbeitungsprodukten aus Rind- und Schweinefleisch stammte aus GVO-freier Fütterung, entsprechend Anforderung des naBe in Kapitel 6.1 – IV?
7) Werden Ihr Ressort bzw. die beschaffenden Stellen in Ihrem Verantwortungsbereich im Jahr 2026 die Bio-Quote von mind. 30% bei der Beschaffung von Lebensmitteln und die Tierwohl-Quote von mind. 50% bei der Beschaffung von Schweinefleisch (inkl. Verarbeitungsprodukten) erreichen?
a. Falls nein, warum nicht?
8) Welche konkreten Schritte haben Sie seit Amtsantritt gesetzt, um die Erfüllung der Bio- und Tierwohlquoten des naBe bei den Lebensmittelbeschaffungen im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums zu gewährleisten?
9) Welche konkreten Schritte haben Sie seit Amtsantritt gesetzt, um das Monitoring der Umsetzung der naBe-Kriterien im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums (inkl. nachgelagerter Dienststellen) voranzutreiben?
10) Hat Ihr Ressort der Einladung zur Nominierung von Mitgliedern zur Teilnahme am Fachausschuss der naBe-Steuerungsgruppe Folge geleistet?
a. Wenn ja, wie viele Mitglieder aus welchen Organisationseinheiten wurden seitens Ihres Ressorts nominiert und an wie vielen Sitzungen des Fachausschusses haben diese teilgenommen? Wir ersuchen um Angabe der Sitzungstermine sowie Anzahl und Zuordnung der daran teilnehmenden von Ihrem Ressort entsandten Mitglieder.
b. Wenn ja, welche Haltung gegenüber den bestehenden naBe-Kriterien und deren Überarbeitung haben diese entsandten Mitglieder für Ihr Ressort im Rahmen dieser Fachausschusssitzungsarbeit eingenommen?
c. Wenn nein, warum hat Ihr Ressort diese Nominierungsmöglichkeit nicht wahrgenommen?
11) Haben Vertreter:innen Ihres Ressorts am 10. November 2025 im BMLUK an diesem lt. BBG sogenannten „Stakeholdermeeting“ teilgenommen?
12) Auf welcher Stufe der 2021 politisch beschlossenen Governance befindet sich diese sogenannte Kriterienweiterentwicklung für die nachhaltige Beschaffung von Lebensmitteln derzeit und welcher Zeithorizont wird seitens Ihres Ressorts für die weiteren notwendigen Schritte in Aussicht genommen?