6114/J XXVIII. GP
Eingelangt am 21.05.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Wieso veröffentlicht die Polizei eine Volksgruppen diskriminierende "kriminalpräventive Information" im Burgenland?
Das Bezirkspolizeikommando Neusiedl am See veröffentlichte über Soziale Medien ein als offiziell seitens der Polizei gestaltetes, anscheinend als „kriminalpräventive Information zur Betrugsbekämpfung“[1] gedachtes Schreiben, versehen mit dem Logo „GEMEINSAM.SICHER mit unserer Polizei“, mit der Titelzeile „Seit kurzem hält sich wieder eine Gruppe mit Angehörigen des ’Fahrenden-Volkes im Bezirk Neusiedl am See auf“ (sic!).
Dieses Schreiben strotzt inhaltlich vor antiziganistischen Stereotypen und hat, zumal von der Polizei als offizielles Organ der Republik erstellt und verbreitet, zu großer Betroffenheit in der Volksgruppe der Rom:nja und Sinti:zze sowie großen Teilen der Zivilgesellschaft geführt.
Die Koordination aller „GEMEINSAM.SICHER mit unserer Polizei“-Maßnahmen in den Bezirken, die Kooperationen zu Organisationen und die Einberufung von Sicherheitsforen zur gemeinschaftlichen Lösungsfindung gehören zu den Aufgaben der Sicherheitskoordinator:innen. Sie sind beim jeweiligen Bezirkspolizeikommando oder Stadtpolizeikommando angesiedelt und dienen als Ansprechpersonen und Schnittstelle auf Bezirksebene.
Emmerich Gärtner-Horvath, der Vorsitzende des Volksgruppenbeirats der Roma, hielt gegenüber dem ORF dazu fest, das Vertrauen, die Würde und der respektvolle Umgang mit einer anerkannten Volksgruppe seien erschüttert worden. Das Schreiben der Polizei habe nicht nur große Irritation ausgelöst, sondern auch bestehende Vorurteile weiter geschürt.[2]
Auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft sah sich dazu veranlasst per Presseaussendung auf den diskriminierenden Charakter dieses Schreibens und die besondere historische wie auch gesellschaftliche Verantwortung der Polizei hinzuweisen.[3] Erste direkte Auswirkungen dieser polizeilichen Information wurden ebenso bekannt, denn beim Verein Newo Ziro gingen laut Gleichbehandlungs-anwaltschaft bereits mehrere Meldungen von Unternehmer:innen der Volksgruppe ein, deren Aufträge nach der Veröffentlichung des Schreibens storniert worden seien.[4]
Das besagte Posting wurde zwar nach medialem Bekanntwerden und der daran anknüpfenden, seitens der Volksgruppenvertretung geäußerten Kritik wieder offline genommen, eine derartige Meldung ist allerdings nicht zum ersten Mal von der Polizei verbreitet worden. Schon im Juni des Vorjahres wurde ein offenbar wortgleicher antiziganistischer Text von der Polizei verbreitet.[5]
1976 wurde das österreichische Volksgruppengesetz verabschiedet, 1993 erfolgte die Anerkennung der Rom:nja und Sinti:zze als autochthone Volksgruppe in Österreich. Seit 2012 veranstaltet die Nationale Roma Kontaktstelle im Bundes-kanzleramt die Roma Dialogplattform, die in ihrer 8. Auflage im November 2013 das Schwerpunktthema "Antidiskriminierung und Antiziganismus" behandelte.
Im Oktober 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission den aktuellen strategischen EU-Rahmen zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma bis 2030. Die ergänzende Ratsempfehlung zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma in den EU-Mitgliedstaaten wurde im schriftlichen Verfahren am 12. März 2021 angenommen. Jeder EU-Mitgliedstaat hatte vor dem Hintergrund des EU-Rahmens nationale Strategien zur Inklusion der Roma auszuarbeiten. Die österreichische Roma-Strategie wurde 2017 verfasst und am 7. April 2021 per Ministerratsbeschluss fortgeschrieben.
"Die Polizei versteht sich als lernende Organisation und wird deshalb diesen Vorfall zum Anlass nehmen, die bisherigen Ausbildungsmaßnahmen weiterzuentwickeln und vor allem auch im Rahmen der Fortbildung darüber zu sensibilisieren", zitiert eine Meldung der APA[6] vom 9. Mai eine Aussendung des Innenministeriums, die weder via APA-OTS, noch auf der Website des Innenministeriums auffindbar ist. Der APA-Meldung zufolge „werde der aktuelle Anlass zu einem Dialog zwischen Vertretern der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, der Landespolizeidirektion Burgenland, der für Volksgruppen zuständigen Abteilung im Bundeskanzleramt und den Vertretern der Volksgruppe der Roma genutzt werden. Ein Treffen im Bundeskanzleramt im Juni sei in Planung.“ Die Landespolizeidirektion Burgenland habe „im Rahmen der Dienstaufsicht eine entsprechende Untersuchung angeordnet“.
Auch die Vorsitzendenkonferenz der autochthonen Volksgruppen Österreichs zeigte sich ob dieser Veröffentlichung bestürzt und richtete einen Appell an Innenminister Karner[7].
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Ist eine derartige „Kriminalpräventive Information“ Teil der Aufgabenbereiche des:der Sicherheitskoordinator:in?
a. Falls ja, werden derartige Informationen durch den:die Sicherheitskoordinator:in selbst verfasst bzw deren Verfassung und Veröffentlichung veranlasst?
b. Falls ja, wurde diese gegenständliche „Kriminalpräventive Information“ durch den:die zuständige:n Sicherheitskoordinator:in verfasst bzw veranlasst oder dieser:diesem vor Veröffentlichung zur Kenntnis gebracht?
2) Wie ist seitens der Polizei bzw im Zuständigkeitsbereich der LPD Burgenland der Freigabeprozess für derlei „Kriminalpräventive Informationen“ an die Bevölkerung gestaltet?
3) Wurde dieser Prozess im gegenständlichen Fall eingehalten?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wie erklären die Verantwortlichen den antiziganistischen Gesamtton?
4) Wurde diese „Kriminalpräventive Information“ auch in weiteren Sozialen Medien oder Kanälen seitens der Polizei veröffentlicht?
a. Falls ja, auf welchen und zu welchem Zeitpunkt?
b. Falls ja, wurden diese Veröffentlichungen ebenfalls wieder zurückgenommen?
c. Falls nein, wieso werden „Kriminalpräventive Informationen“ nur auf Facebook veröffentlicht“?
5) Wurde diese „Kriminalpräventive Information“ in digitaler oder anderweitiger Form an Medien und/oder Gemeinden weitergeleitet und um Veröffentlichung ersucht?
a. Falls ja, an welche Medien und/oder Gemeinden erging diese Information?
b. Falls ja, wurde diese Information seitens dieser Medien und/oder Gemeinden veröffentlicht?
c. Falls ja, wurde diese Information im Anschluss zurückgerufen – und wenn ja, wann und seitens welcher Stelle?
d. Falls nein, wieso werden derartige „Kriminalpräventive Informationen“ nur über Social Media verbreitet?
6) Gab es im Juni 2025 eine wortgleiche oder inhaltlich weitgehend gleichlautende „Kriminalpräventive Information“ seitens des Bezirkspolizeikommandos Neusiedl am See?
a. Falls ja, wurde diese Information seitens der LPD Burgenland, dem Bundesministerium für Inneres oder der Zivilgesellschaft beanstandet?
b. Falls ja, wurde diese Information 2025 von denselben Verantwortlichen veranlasst und veröffentlicht?
7) Gab es in den Jahren seit 2020 Austausch und/oder Kooperationen zwischen den Sicherheitskoordinator:innen der LPD Burgenland und den Organisationen und Vereinen der autochthonen Volksgruppen, insbesondere jener der Rom:nja und Sinti:zze?
a. Falls ja, zu welchen Themen bzw in welchen Bereichen?
b. Falls nein, warum wird seitens der Sicherheitskoordinator:innen kein proaktiver Austausch mit den Volksgruppen-Organisationen gesucht?
8) Gab oder gibt es im Rahmen des Programms „Coffee with Cops“ zur Vertiefung und Festigung der Beziehung zwischen der örtlichen Bevölkerung und der Polizei oder im Rahmen ähnlicher Programme einen gezielten Austausch zwischen der im Burgenland ansässigen Roma-Community und der Polizei?
9) Gab oder gibt es einen institutionalisierten oder anderweitigen Austausch zwischen Polizei und den autochthonen Volksgruppen im Burgenland?
10) Gab oder gibt es einen institutionalisierten oder anderweitigen Austausch zwischen Polizei und den autochthonen Volksgruppen im BMI?
11) Wie gestaltet sich die Sensibilisierung zum Thema Diskriminierung und Antiziganismus im Rahmen der Aus- und Fortbildung der Polizei?
12) In welcher Form und mit welchem Zeithorizont soll die nun aufgrund dieses Vorfalls in Aussicht gestellte Weiterentwicklung der Ausbildungsmaßnahmen umgesetzt werden?
13) Werden Bedienstete und Beamt:innen der Polizei über die generellen Inhalte der Grundausbildung hinaus in den jeweiligen Bundesländern spezifisch für Rechte und Historie dort ansässiger autochthoner Volksgruppen sensibilisiert?
14) Wird Ihr Ressort verbindliche Kriterien für den Umgang mit Angehörigen der Volksgruppen erarbeiten, die in weiterer Folge allen Dienststellen des Innenministeriums vorliegen?
15) Werden Sie die Einrichtung einer Dialogplattform mit Vertreter:innen aller autochthonen Volksgruppen im Bundesministerium für Inneres veranlassen und werden dazu schon Vorbereitungen getroffen?
[1] Innenministerium reagiert auf Polizeischreiben - https://burgenland.orf.at/stories/3353564/
[2] Kritik an Warnung der Polizei Neusiedl - https://volksgruppen.orf.at/roma/meldungen/stories/3353442/
[3] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260508_OTS0083/gleichbehandlungsanwaltschaft-kritisiert-diskriminierendes-polizeischreiben-behoerden-tragen-eine-besondere-historische-verantwortung
[4] https://www.derstandard.at/story/3000000320011/polizei-neusiedl-warnt-vor-roma-und-sinti-gleichbehandlungsanwaltschaft-uebt-kritik
[5] Wie die Polizei Burgenland Stimmung gegen Roma macht - https://www.profil.at/oesterreich/parndorf-roma-polizei/403157993
[6] APA0137, 9.5.2026
[7] Vorfall im Burgenland erschüttert die autochthonen Volksgruppen - https://volksgruppen.orf.at/roma/meldungen/stories/3353756/