6119/J XXVIII. GP
Eingelangt am 21.05.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend NGO-Business: Steuergeld für Wohlfühlkurse und Tänze gegen Gewalt?
Der Verein „Frauen in Bewegung“ (ZVR-Zahl 146502261) präsentiert sich auf seiner Website als Beratungsstelle für Mädchen und Frauen. Bei genauerer Betrachtung verschiebt sich der Schwerpunkt jedoch auffällig weg von klar definierter Beratungs-arbeit hin zu einem breit aufgefächerten Kurs- und Aktivprogramm. Unter dem Dach eines Frauenvereins wird ein Angebot gebündelt, das in weiten Teilen eher den Charakter von Bewegungs-, Entspannungs- und Freizeitformaten trägt als den einer Unterstützungsstruktur für Frauen in akuten Problemlagen. Kritisch betrachtet entsteht dadurch eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Anspruch einer frauenpolitischen Hilfseinrichtung und der tatsächlichen Programmpraxis.[1]
Besonders ins Auge sticht das beworbene Format „Tanz gegen Gewalt“ am 14.02.2026. Der Titel suggeriert einen unmittelbaren Bezug zur Gewaltprävention, tatsächlich handelt es sich jedoch um ein bewegungsorientiertes Gruppenangebot, dessen konkrete Auswirkung zum Schutz von Gewaltbetroffenen kaum nachvollziehbar ist.[2]
Während Gewaltschutz üblicherweise strukturierte Beratung oder rechtliche Unterstützung erfordert, setzt dieser Verein primär auf gemeinsames Tanzen und Sporteinheiten. So bietet der Verein Qigong-, Yoga- und Sitzyoga-Kurse, die einen beträchtlichen Raum im Programm einnehmen. Diese Angebote mögen für individuelles Wohlbefinden förderlich sein, bewegen sich inhaltlich jedoch klar im Bereich allgemeiner Gesundheits- und Entspannungsangebote.[3]
Ein zentraler Eindruck der Außendarstellung ist, dass die Angebote des Vereins nicht auf gewöhnliche Probleme von Frauen und Mädchen abzielen, sondern vielmehr Lebensbalance-Konzepte und individuelle Selbstoptimierung in den Vordergrund stellen.
Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Verein in den vergangenen Jahren aus Bundesmitteln gefördert wurde, für welche konkreten Projekte diese Mittel bestimmt waren, welche Auswahl- und Förderkriterien angewendet wurden und wie die jeweilige Förderung inhaltlich und budgetär begründet wird.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Frauen in Bewegung “ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) in welcher Höhe gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Frauen in Bewegung“ erbracht?
2. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Frauen in Bewegung“ wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang in welcher Höhe gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Frauen in Bewegung“ erbracht?
3. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe wurde mit dem Verein „Frauen in Bewegung“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
d. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
e. Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein „Frauen in Bewegung“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe wurde mit dem Verein „Frauen in Bewegung“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
d. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
e. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den Verein „Frauen in Bewegung“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „Frauen in Bewegung“ seit dem 24.10.2024 teil?
6. Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an Veranstaltungen des Vereins „Frauen in Bewegung“ in offizieller Funktion teil?
a. Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?
b. Wenn ja, an welchen Veranstaltungen?
c. Wenn ja, welche Kosten entstanden für Ihr Ressort durch die Teilnahme?
7. Welche Drittmittel (EU, Länder, Gemeinden, private Stiftungen, Spenden) wurden im Förderzeitraum zusätzlich zu den Bundesmitteln durch den Verein „Frauen in Bewegung“ eingeworben?
a. Wurden diese Drittmittel in der Förderabrechnung berücksichtigt?
b. Gab es Überschneidungen oder Doppelfinanzierungen mit Bundes-mitteln?
i. Wenn ja, in welcher Höhe?