6121/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.05.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst

an den Bundeskanzler

betreffend Wie halten Sie es mit der Neutralität, Herr Bundeskanzler?

 

 

Die immerwährende Neutralität Österreichs ist seit 1955 ein tragendes Fundament der österreichischen Außen-, Sicherheits- und Verfassungspolitik und stellt einen zentralen Bestandteil der staatlichen Souveränität sowie des außenpolitischen Selbstverständnisses der Republik dar.

 

Umso gravierender erscheinen jüngste Aussagen von ÖVP-Bundeskanzler Christian Stocker, wonach die Neutralität „kein Sicherheitskonzept“ sei.[1] Mit dieser öffentlichen Relativierung eines verfassungsrechtlich verankerten Grundprinzips wird aus Sicht vieler Bürger der Eindruck erweckt, dass die Bundesregierung die immerwährende Neutralität nicht mehr als tragfähiges Fundament österreichischer Sicherheitspolitik anerkennt und schrittweise an ihrer Abschaffung arbeitet.

 

Diese Aussagen stehen nicht isoliert, sondern fügen sich in eine Reihe jüngerer Wortmeldungen von heimischen Regierungs- und Spitzenpolitikern der Systemparteien ein, die im politischen Diskurs eine zunehmende Relativierung der Neutralität erkennen lassen. So wurde wiederholt eine „Weiterentwicklung“ oder „Neuinterpretation“ der Neutralität gefordert, ihre sicherheitspolitische Relevanz in Frage gestellt oder eine stärkere Einbindung Österreichs in europäische und internationale militärische Kooperationsstrukturen befürwortet. Nicht zu vergessen auch die leidige Debatte um die Distinktion zwischen einer „militärischen“ und einer „politischen“ Neutralität, die es so nicht gibt und auch verfassungsrechtlich nicht festgeschrieben ist.

 

Parallel dazu verfolgt die Bundesregierung eine Politik der vertieften militärischen Zusammenarbeit mit internationalen Partnern sowie eine fortlaufende Annäherung an europäische und transatlantische Sicherheitsstrukturen, was in Summe den Eindruck einer schrittweisen Demontage der umfassend verstandenen österreichischen Neutralität entstehen lässt.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Halten Sie als Bundeskanzler uneingeschränkt an der immerwährenden Neutralität Österreichs gemäß Neutralitätsgesetz 1955 fest?

2.    Beabsichtigen Sie oder die Bundesregierung, die österreichische Neutralität formell oder materiell abzuschaffen?

3.    Verfolgt die Bundesregierung eine schrittweise Änderung, Einschränkung oder Neuinterpretation der Neutralitätspolitik Österreichs?

4.    Warum haben Sie öffentlich erklärt, die Neutralität sei „kein Sicherheits-konzept“?

5.    Wie vereinbaren Sie diese Aussage mit der verfassungsrechtlichen Verankerung der Neutralität?

6.    Sehen Sie die Neutralität als überholtes oder nicht mehr zeitgemäßes sicherheitspolitisches Modell an?

7.    Betrachten Sie die Neutralität als „Auslaufmodell“?

a.    Wenn nein, warum relativieren Sie deren sicherheitspolitische Bedeutung öffentlich?

8.    Welche konkrete sicherheitspolitische Doktrin tritt aus Sicht der Bundes-regierung an die Stelle der Neutralität, wenn diese kein Sicherheitskonzept sein soll?

9.    Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Neutralität seit 1955 wesentlich zur Sicherheit und außenpolitischen Stabilität Österreichs beigetragen hat?

10. Wie bewertet die Bundesregierung Aussagen führender Politiker von ÖVP, SPÖ und NEOS, welche die Neutralität relativieren oder deren Anpassung fordern?

11. Gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, die Neutralität künftig anders auszulegen als bisher?

12. Arbeitet die Bundesregierung weiterhin an einer vertieften militärischen Annäherung an internationale oder supranationale Bündnisstrukturen?

13. Wie beurteilen Sie die zunehmende Einbindung Österreichs in sicherheits- und verteidigungspolitische Strukturen der Europäischen Union unter Neutralitäts-gesichtspunkten?

14. Schließt die Bundesregierung einen NATO-Beitritt Österreichs kategorisch aus?

a.    Wenn nein, unter welchen Umständen wäre ein NATO-Beitritt aus Sicht der Bundesregierung denkbar?

15. Welche militärischen Kooperationsabkommen oder vertieften Partnerschaften mit Drittstaaten wurden seit Amtsantritt Ihrer Bundesregierung abgeschlossen oder vorbereitet?

16. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit intensivierter militärischer Kooperationen – insbesondere mit Drittstaaten außerhalb Europas – mit der österreichischen Neutralität?

17. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der zuletzt intensivierten militärischen Zusammenarbeit mit Indien?

18. Wie sind etwaige militärische Kooperationsmaßnahmen mit Indien, einschließlich diskutierter „Flotten- oder Truppenbesuche“, mit dem Neutralitätsgebot vereinbar?

19. Plant die Bundesregierung weitere Schritte zur militärischen Kooperation mit außereuropäischen Staaten?

20. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Österreich seine internationale Rolle als neutraler Vermittler in Konflikten nicht verliert?

21. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die öffentliche Relativierung der Neutralität Österreichs internationale Glaubwürdigkeit als neutraler Staat beeinträchtigt?

22. Wurde innerhalb der Bundesregierung jemals eine Änderung oder Aufhebung des Neutralitätsgesetzes diskutiert?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

23. Können Sie ausschließen, dass Ihre Bundesregierung mittel- oder langfristig eine Aufgabe der Neutralität anstrebt?



[1]    https://www.krone.at/4111210 (aufgerufen am 11.05.2026)