6123/J XXVIII. GP
Eingelangt am 21.05.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Arnold Schiefer
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftsentwicklung auf den Budgetvollzug 2026 und das Doppelbudget 2027/2028
Die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs entzieht der Budgetplanung der Bundesregierung den Boden. Nach der längsten Rezession der Zweiten Republik prognostizieren WIFO und IHS für 2026 lediglich ein BIP-Wachstum von 1,2% bzw. 1,0%[1], die OeNB sogar nur 0,9%[2]. Das gesamtstaatliche Defizit lag 2025 bei 4,2% des BIP und bleibt 2026 mit prognostizierten 4,2% des BIP weit über der Maastricht-Grenze, das EU-Defizitverfahren läuft.[3] Das WIFO erwartet bis 2030 ein durchschnittliches Defizit von 3,8% und eine Schuldenquote von 88,3% des BIP[4] – das genaue Gegenteil dessen, was die Bundesregierung mit dem Doppelbudget 2025/2026 versprochen hat.
Die scheinbar guten Einnahmenzahlen des Budgetvollzugs 2026 – im ersten Quartal lagen die Bundeseinzahlungen mit 23,0 Mrd. Euro um 6,0% über dem Vorjahr[5] – sind kein Verdienst dieser Regierung, sondern das Ergebnis von kalter Progression, Inflations- und Lohnquoteneffekten zulasten der arbeitenden Bevölkerung. Hinter dem nominellen Plus verbirgt sich keine strukturelle Verbesserung, sondern ein Belastungseffekt für Leistungsträger und Konsumenten.
Statt echter Strukturreformen präsentierte die Bundesregierung Ende April 2026 mit dem Doppelbudget 2027/2028 ein 5,1-Milliarden-Paket[6], das laut SPÖ zu 54% einnahmenseitig erfolgt[7] – also über neue Steuern und Abgaben. Im Klartext: KöSt-Erhöhung auf 24%, Verlängerung der Bankenabgabe, höhere Immobilienertragsteuer, Streichung des Gewinnfreibetrages, neuer Sachbezug auf E-Autos, Wegfall der Home-Office-Pauschale, höhere SV-Höchstbeitragsgrundlage.[8] Diese Belastungen werden über Preisüberwälzung letztlich von Konsumenten, Mietern und vom Wirtschaftsstandort getragen. Echte ausgabenseitige Strukturreformen bei Föderalismus, Förderwesen, Pensionen und Verwaltung bleiben aus – obwohl der staatliche Konsum laut WIFO seit 2019 real um 16% gestiegen ist, das BIP aber nur um 3,5%.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch sind die für den Budgetvollzug 2026 ursprünglich veranschlagten Steuer- und Abgabeneinnahmen des Bundes, gegliedert nach den wichtigsten Abgabenarten (Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Energieabgaben, Kapitalertragsteuern, sonstige)?
2. Wie haben sich diese Einnahmen im ersten Quartal 2026 entwickelt und mit welcher Punktlandung bzw. mit welchen Abweichungen zum Voranschlag wird unterjährig 2026 nach derzeitigem Stand gerechnet?
3. Welche Auswirkungen hat die aktuelle Wirtschaftsentwicklung – insbesondere das real geringere BIP-Wachstum gegenüber den Annahmen bei Budgetierung – auf die geplanten Steuer- und Abgabeneinnahmen 2026?
a. Wie hoch ist der Einnahmenausfall, wenn das tatsächliche reale BIP-Wachstum 2026 gegenüber den ursprünglichen Budgetannahmen um jeweils 0,5 bzw. 1,0 Prozentpunkte zurückbleibt? Um wie viele Mio. Euro je Prozentpunkt unterstellter Wachstumsabweichung verschiebt sich die Einnahmenprognose?
b. In welchem Umfang resultieren die im Monatsbericht März 2026 ausgewiesenen Mehreinzahlungen bei Lohnsteuer (Stichwort: kalte Progression, Auswirkungen des Auslaufens der Inflationsanpassung des dritten Drittels), Umsatzsteuer und Energieabgaben aus Inflations- und Lohnquoteneffekten – und in welchem Umfang aus realer wirtschaftlicher Belebung?
4. Wie groß ist die für den Bund relevante Finanzierungs- bzw. Steuerlücke (Differenz zwischen prognostizierten Einnahmen und prognostizierten Ausgaben) jeweils kumuliert bis zum Jahr 2028 und bis zum Jahr 2030, basierend auf den aktuell vorliegenden Prognosen von WIFO, IHS, OeNB sowie den eigenen Annahmen des Ressorts?
a. Wie hoch ist die gesamtstaatliche Finanzierungslücke jeweils kumuliert bis 2028 bzw. bis 2030?
b. Welche Konsolidierungsmaßnahmen sind bereits im Bundesfinanz-rahmen 2026–2029 budgetiert und welcher zusätzliche, bisher nicht durch konkrete Maßnahmen abgedeckte Konsolidierungsbedarf besteht über die im Doppelbudget 2027/2028 präsentierten 5,1 Mrd. Euro hinaus?
c. Welche zusätzlichen, nicht bereits öffentlich kommunizierten Konsolidierungs- bzw. Belastungspakete sind nach Einschätzung des Finanzministeriums über das Jahr 2028 hinaus erforderlich, um das gesamtstaatliche Defizit dauerhaft – also auch bis 2030 – unter der Maastricht-Grenze von 3% des BIP zu halten?
5. Welches Ausmaß an Konsolidierung – getrennt nach Einnahmen- und Ausgabenseite – ist nach Einschätzung des Ressorts erforderlich, um die vom WIFO mittelfristig prognostizierte Schuldenquote von 88,3% des BIP im Jahr 2030 auf den Maastricht-Referenzwert von 60% des BIP zurückzuführen?
6. Welche neuen Steuern, Abgaben oder Erhöhungen bestehender Abgaben sind im Doppelbudget 2027/2028 konkret vorgesehen? (Um eine vollständige tabellarische Auflistung jeder einzelnen Maßnahme mit jeweiligem Inkrafttretensdatum und prognostiziertem jährlichem Aufkommen für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 wird ersucht.)
a. Bitte um Angabe insbesondere der Volumina folgender Maßnahmen, jeweils in Mio. Euro pro Jahr für 2027, 2028, 2029 und 2030:
i. Verlängerung der erhöhten Bankenabgabe bis 2029,
ii. Anhebung der Körperschaftsteuer auf 24 % für Gewinne über 1 Mio. Euro,
iii. Streichung des Gewinnfreibetrages für Wertpapierinvestitionen gemäß § 10 EStG,
iv. Erhöhung der Immobilienertragsteuer,
v. Anhebung der SV-Höchstbeitragsgrundlage,
vi. Erhöhung des Sicherungsbeitrages auf Luxuspensionen,
vii. drittes Steuerbetrugsbekämpfungspaket,
viii. Einführung bzw. Ausweitung eines Sachbezuges für Elektroautos,
ix. Wegfall bzw. Reduktion der Home-Office-Pauschale,
x. FLAF-Beitrag für Beschäftigte über 60 Jahre.
7. Welche weiteren steuerlichen Maßnahmen jenseits der bisher kommunizierten Eckpunkte – insbesondere im Bereich Energieabgaben, CO2-Bepreisung, Stiftungsbesteuerung, Glücksspielmonopol, Tabak- bzw. Nikotinabgaben sowie im Bereich der Substanzbesteuerung (Grundsteuer, vermögens-bezogene Abgaben) – werden im Ressort derzeit geprüft, evaluiert oder vorbereitet?
a. Werden Modelle für eine Vermögens-, Erbschafts- oder Schenkungs-steuer im Ressort aktuell ausgearbeitet oder evaluiert?
b. Wenn ja, mit welchem prognostizierten Aufkommen und welcher zeitlichen Perspektive?
c. Werden Anpassungen bei der Grundsteuer (Erhöhung der Einheitswerte, Modifikation des Hebesatzes, Einführung einer Bodenwertsteuer) im Ressort ausgearbeitet oder evaluiert?
d. Sind Erhöhungen oder Anpassungen bei Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Versicherungssteuer, Normverbrauchsabgabe oder motorbezogener Versicherungssteuer geplant oder werden geprüft?
i. Wenn ja, in welchem Umfang und ab welchem Zeitpunkt?
8. Wie hoch ist nach Berechnungen des Ressorts das jährlich entgehende Aufkommen aus Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung (Steuerlücke i.e.S.)?
9. Welche Maßnahmen sind über das angekündigte dritte Steuerbetrugs-bekämpfungspaket hinaus geplant?
10. Welche durchschnittliche Mehrbelastung ergibt sich aus dem Doppelbudget 2027/2028 jeweils pro Steuerzahler bzw. pro Haushalt, gegliedert nach Einkommensdezilen?
a. Welche Mehrbelastung ergibt sich für ein durchschnittliches Klein- und Mittelunternehmen (KMU) durch die im Doppelbudget enthaltenen Maßnahmen, insbesondere durch die KöSt-Anhebung, die Streichung des Gewinnfreibetrages und den Wegfall der Home-Office-Pauschale?
11. Welche Annahmen werden hinsichtlich der Preisüberwälzung der erhöhten Bankenabgabe, der erhöhten Körperschaftsteuer und der erhöhten Immobilienertragsteuer auf Endkunden bzw. auf Mieter zugrunde gelegt?
12. Welcher Anteil der Belastung wird nach Einschätzung des Ressorts tatsächlich von den Adressaten und welcher Anteil von den Konsumenten getragen?
13. Welche Auswirkungen auf das BIP, auf die Beschäftigung, auf die Investitions-neigung und auf die Lohnstückkosten erwartet das Ressort aus dem Maßnahmenpaket 2027/2028?
a. Liegen entsprechende makroökonomische Wirkungsanalysen vor?
i. Wenn ja, um Übermittlung der Ergebnisse wird ersucht.
ii. Wenn nein, warum nicht?
14. Welches konkrete Volumen an ausgabenseitigen Einsparungen ist im Doppelbudget 2027/2028 kumuliert bis 2028 vorgesehen? (Bitte um eine tabellarische Auflistung jeder einzelnen Einsparmaßnahme nach Ressort, Untergliederung und Jahr (2027, 2028))
a. Welche dieser Einsparmaßnahmen sind strukturell – also nachhaltig wirkend – und welche sind einmaliger Natur bzw. Verschiebungen in Folgejahre?
b. Welches Einsparvolumen bringen die folgenden Maßnahmen jeweils in den Jahren 2027 und 2028 konkret:
i. Pensionsanpassungen unter der Inflationsrate
ii. Wegfall bzw. Reduktion der Inflationsanpassung bei Familien-leistungen
iii. Einsparungen bei Sozialleistungen einschließlich Wartefristen in der Sozialhilfe
iv. Einsparungen in Ministerien und Verwaltung
v. Reduktion der Ausgaben für externe Beratungen und Kabinetts-mitarbeiter
vi. Streichungen bzw. Kürzungen bei Subventionen und Förderungen
15. Wie verhält sich das Verhältnis von einnahmenseitigen zu ausgabenseitigen Konsolidierungsmaßnahmen im Doppelbudget 2027/2028 konkret?
16. Stimmt die Aussage der SPÖ, wonach 54% der Budgetsanierung einnahmen-seitig erfolgen, mit der Berechnung des Ressorts überein?
a. Wenn nein, wie lautet das tatsächliche Verhältnis?
17. Wie hoch ist die aktuelle Steuer- und Abgabenquote Österreichs (in % des BIP) für die Jahre 2024 und 2025?
18. Welche Entwicklung der Steuer- und Abgabenquote wird für die Jahre 2026, 2027, 2028, 2029 und 2030 erwartet?
a. Wie verhält sich diese Entwicklung im internationalen Vergleich, insbesondere zu Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden und dem EU-27-Durchschnitt?
19. Welche Maßnahmen zur Entlastung des Faktors Arbeit – über die für 2028 angekündigte Senkung der Lohnnebenkosten um 1 Prozentpunkt im FLAF hinaus – sind konkret geplant?
a. Wann werden diese wirksam und mit welchem Entlastungsvolumen?
b. Wie wird die Senkung der Lohnnebenkosten von rund 2 Mrd. Euro ab 2028 konkret gegenfinanziert?
c. Welcher Anteil entfällt auf die Unternehmen selbst (durch die Erhöhung anderer Steuern und Abgaben) und welcher Anteil auf strukturelle Einsparungen im FLAF bzw. an anderer Stelle des Budgets?
20. Wie entwickeln sich die Zinsausgaben des Bundes in den Jahren 2026, 2027, 2028, 2029 und 2030 – jeweils in absoluten Zahlen und in Prozent des BIP – nach den aktuellen Annahmen des Finanzministeriums?
a. Welcher Anteil der jährlichen Steuereinnahmen wird in den Jahren 2027 bis 2030 für Zinszahlungen aufzuwenden sein?
b. Welche Zinssatzannahmen liegen der mittelfristigen Finanzrahmen-planung zugrunde und wie hoch wären die zusätzlichen Zinsausgaben bei einem Anstieg des durchschnittlichen Refinanzierungszinssatzes der Republik um 100 Basispunkte gegenüber den aktuellen Annahmen?
21. Welche Risiken sieht das Finanzministerium für den Konsolidierungspfad?
a. Welche Reservepuffer bzw. Vorsorgen sind im Doppelbudget 2027/2028 für diese Risiken eingeplant und in welcher Höhe?
22. Bis wann und in welcher Form wird das angekündigte „dritte Steuerbetrugs-bekämpfungspaket“ konkret vorgelegt?
a. Welche Maßnahmen sind im Detail enthalten?
23. Wie stellt das Ressort sicher, dass die für 2027 und 2028 budgetierten Steuermehreinnahmen und Einsparungen tatsächlich realisiert werden – insbesondere im Lichte des Umstandes, dass der bisherige Budgetvollzug zwar im Bundessektor besser, im Bereich der Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger jedoch schlechter als prognostiziert ausgefallen ist?
24. Welche konkreten Sanktionsmechanismen gegenüber den anderen Gebietskörperschaften sind im neuen Stabilitätspakt vorgesehen?
[1] https://www.wifo.ac.at/news/ (aufgerufen am 13.05.2026).
[2] https://www.oenb.at/Publikationen/Volkswirtschaft/reports/2025/report-2025-11-prognose/html-version.html (aufgerufen am 13.05.2026)
[3] https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2026/maerz-2026/budgetdefizit.html (aufgerufen am 13.05.2026)
[4] https://www.wifo.ac.at/news/oesterreich-schleppt-sich-aus-der-rezession/ (aufgerufen am 13.05.2026)
[5] https://www.bmf.gv.at/themen/budget/budget-2025-2026.html (aufgerufen am 13.05.2026)
[6] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2026/04/bundeskanzler-stocker-doppelbudget-2027-28-wird-oesterreich-aus-defizitverfahren-herausfuehren.html (aufgerufen am 13.05.2026)
[7] https://www.spoe.at/regierung-doppelbudget-2027-2028/ (aufgerufen am 13.05.2026)
[8] https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2026/februar-2026/doppelbudget.html (aufgerufen am 13.05.2026)