6127/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.05.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Markus Tschank

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Anzeigen nach § 2 WLSG in den letzten fünf Jahren

 

 

Der Vollzug gesetzlicher Bestimmungen sowie die damit verbundene Erfassung und Bearbeitung von Anzeigen durch Sicherheitsbehörden stellen einen wesentlichen Bestandteil eines funktionierenden Rechtsstaates dar. Gerade im Bereich landesgesetzlicher Bestimmungen, bei denen regelmäßig auch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes eingebunden sind, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und einer klaren Darstellung der tatsächlichen Vollzugspraxis.

 

Insbesondere bei Anzeigen nach § 2 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes (WLSG)[1] stellt sich die Frage, wie häufig entsprechende Sachverhalte in den vergangenen fünf Jahren aufgetreten sind, in welchem Umfang Sicherheitsbehörden tätig wurden und welche weiteren Maßnahmen daraus resultierten. Ebenso von Interesse ist, ob es regionale Unterschiede, Schwerpunktsetzungen oder Veränderungen in der Behördenpraxis gegeben hat.

 

Darüber hinaus ist von öffentlichem Interesse, in wie vielen Fällen neben landesgesetzlichen Tatbeständen auch bundesgesetzliche Bestimmungen betroffen waren und welche Rolle Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei Wahrnehmung, Dokumentation und Weiterleitung entsprechender Anzeigen einnehmen.

 

Auch im Hinblick auf mögliche Entwicklungen der Anzeigenzahlen, Veränderungen im öffentlichen Raum sowie allfällige sicherheitspolitische Auswirkungen erscheint eine detaillierte Aufschlüsselung notwendig. Transparenz über Art, Umfang und Entwicklung derartiger Anzeigen ist eine wichtige Grundlage für die parlamentarische Kontrolle sowie für die objektive Bewertung der aktuellen Vollzugspraxis.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Anzeigen im Zusammenhang mit § 2 WLSG wurden in den letzten fünf Jahren im Bereich des BMI beziehungsweise bei nachgeordneten Sicherheitsbehörden registriert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Staatsbürgerschaft der angezeigten Personen)

a.    Wie viele dieser Anzeigen wurden in Wien erstattet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bezirk)

2.    Wie viele Anzeigen wurden jeweils durch Privatpersonen, Behörden oder Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstattet?

3.    Wie viele dieser Anzeigen wurden an die zuständige Landesbehörde beziehungsweise Magistratsabteilung weitergeleitet?

4.    Wie viele Fälle wurden durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes selbst wahrgenommen?

5.    In wie vielen Fällen kam es zu polizeilichen Maßnahmen?

6.    In wie vielen Fällen kam es zusätzlich zu Anzeigen nach bundesgesetzlichen Bestimmungen?

7.    Welche bundesgesetzlichen Bestimmungen waren in diesen Fällen betroffen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Gesetz und Jahr)

8.    Wie viele Anzeigen führten zu weiteren Ermittlungen?

9.    Wie viele Anzeigen wurden ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen?

10. Gibt es im Bereich des BMI interne Vorgaben, Erlässe oder Handlungs-anweisungen zum Umgang mit Anzeigen nach § 2 WLSG?

a.    Wenn ja, seit wann bestehen diese Vorgaben und welchen Inhalt haben sie?

11. Gab es in den letzten fünf Jahren Schwerpunktaktionen, Weisungen oder Lagebeurteilungen im Zusammenhang mit § 2 WLSG?

12. Wie bewertet das Ressort die Entwicklung der Anzeigenzahlen in den letzten fünf Jahren?

13. Sehen Sie aufgrund der Anzeigenentwicklung gesetzgeberischen oder vollzugstechnischen Handlungsbedarf?



[1]    https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=
20000160&FassungVom=2025-01-25&Artikel=1&Paragraf=2&Anlage=&Uebergangsrecht=&ShowPrintPreview=True
(aufgerufen am 21.05.2026)