6146/J XXVIII. GP
Eingelangt am 22.05.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Finanzielle Absicherung von Hepatitis-C-Plasmaopfern
Der Hepatitis-C-Virus-Fonds (HCV-Fonds) unterstützt Personen, die in Österreich durch die Spende von Blut oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden. Ende der 1970er und 1980er Jahre infizierten sich in Österreich hunderte Menschen unverschuldet, weil sie Blutplasma gespendet haben. Auslöser für die Infektionen waren Hygienemängel in mehreren Labors. Für die Betroffenen begann nun ein lebenslanger Leidensweg: Oft waren aufgrund der Hepatitis-C-Erkrankung Leberzirrhose, Leberkrebs und generell eine Minderung der Erwerbsfähigkeit die Folgen.
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gewährte den Betroffenen schlussendlich bei chronischer Hepatitis eine Versehrtenrente. Zudem wurde im Jahr 2000 der HCV-Fonds durch die damalige Bundesregierung mit dem Zweck eingerichtet, die unverschuldet in Not geratenen Betroffenen finanziell dauerhaft abzusichern. Die Leistungshöhe der Unterstützungen richtet sich nach dem Schweregrad der Erkrankung.[1] Aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage betreffend „Finanzielle Absicherung von Hepatitis-C-Opfern“ (16988/J)[2] ergab sich, dass dem zuständigen Ressort die genaue Zahl der betroffenen Personen nicht bekannt ist. Bekannt ist lediglich die Zahl der tatsächlichen Leistungsbezieher. Damit fehlt bereits eine wesentliche Grundlage, um beurteilen zu können, ob die bestehenden Unterstützungsleistungen den Kreis der Betroffenen ausreichend erfassen.
Medizinisch ist zudem zu berücksichtigen, dass Hepatitis C langfristige schwere Folgen haben kann. Das Sozialministerium hält fest, dass es bei einem Teil der chronisch Infizierten nach durchschnittlich 20 Jahren zu einer Leberzirrhose kommen kann.[3] Die Medizinische Universität Wien weist weiters darauf hin, dass selbst nach geheilter Hepatitis-C-Infektion bei bereits fortgeschrittener Lebererkrankung ein Restrisiko für Leberkrebs und Komplikationen der Zirrhose bestehen bleibt.[4]
Mitte der 2010er Jahre kamen Medikamente mit einer Heilungschance zwischen 95 und 100 Prozent auf den Markt, weshalb die AUVA mehrheitlich die Renten strich und der HCV-Fonds ebenfalls Leistungen kürzte. Aus der oben genannten Anfrage-beantwortung ging hervor, dass die widmungsgemäßen Auszahlungen von 807.054,54 Euro (2014) auf 303.403,80 Euro (2022) reduziert wurden. Die Kürzungen lösten bei Betroffenen Entsetzen aus, weil trotz neuer Therapien dauerhafte Leberschäden, Einschränkungen und frühere Einkommensverluste bestehen bleiben können. Viele Betroffene sind inzwischen im Pensionsalter und weiterhin auf die Zahlungen angewiesen, die ihren lebenslangen finanziellen Schaden zumindest teilweise ausgleichen sollten.
Vor diesem Hintergrund muss abgeklärt werden, ob Leistungskürzungen oder Leistungseinstellungen durch den HCV-Fonds bleibende gesundheitliche Schäden, Erwerbseinschränkungen und soziale Folgewirkungen ausreichend berücksichtigen. In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage betreffend „Gebarung des HCV-Fonds für Hepatitis-C-Opfer“ (18706/J)[5] wurde außerdem ausgeführt, dass nicht verbrauchte Fördermittel als Förderüberhänge zurückzuzahlen sind und eine Verteilung über den im Förderantrag vorgesehenen Finanzplan hinaus nicht möglich ist. Auch daraus ergeben sich Fragen zur praktischen Ausgestaltung des Fonds und zur treffsicheren Mittelverwendung.
Es bedarf daher einer Klärung, wie viele Personen tatsächlich betroffen sind, nach welchen Kriterien Leistungen aus dem HCV-Fonds gewährt, gekürzt oder eingestellt werden, wie bleibende gesundheitliche Folgeschäden berücksichtigt werden und ob die derzeitige Ausgestaltung des Fonds geeignet ist, eine faire und dauerhafte Unterstützung der Betroffenen sicherzustellen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
[1] https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1002740.html (aufgerufen am 07.05.2026)
[2] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/16988
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/16397 (aufgerufen am 07.05.2026)
[3] https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Hepatitis-C.html (aufgerufen am 07.05.2026)
[4] https://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/news/2024/news-im-august-2024/geheilte-hepatitis-c-bei-fortgeschrittener-lebererkrankung-krebsrisiko-bleibt/ (aufgerufen am 07.05.2026)
[5] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/18706
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/18706 (aufgerufen am 07.05.2026)
[6] https://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetltgbeilagen/Beilage%201462/2020%20-%20Initiativantrag.pdf?id=15666&j=2020&n=1462 (aufgerufen am 07.05.2026)