6150/J XXVIII. GP
Eingelangt am 26.05.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Altersfeststellung, Obsorge, Kosten sowie Leistungen für unbegleitete minderjährige Fremde
In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage betreffend „Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz – ObUM-G“[1] wird ausgeführt, dass die Altersbestimmung im Asylverfahren aufgrund einer nennenswerten Zahl an falschen Altersangaben regelmäßig Thema gewesen sei. Ebenso wird festgehalten, dass unbegleitete Minderjährige in der Praxis immer wieder „untertauchen“.[2]
Diese Feststellungen lassen auf strukturelle Defizite im Bereich der Altersfeststellung sowie auf erhebliche Probleme im Vollzug schließen. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass unbegleitete minderjährige Fremde umfangreiche Leistungen aus Mitteln der öffentlichen Hand erhalten, wodurch sich Fragen hinsichtlich der finanziellen Belastung.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an einer umfassenden Aufklärung über Ausmaß, Entwicklung und Auswirkungen dieser Problematik.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Was ist unter der Formulierung zu verstehen, dass die Altersbestimmung „regelmäßig Thema“ gewesen sei?
2. Wie viele Fälle falscher Altersangaben im Asylverfahren wurden in den letzten zehn Jahren festgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Herkunfts-land)
3. Wie hoch ist der prozentuelle Anteil falscher Altersangaben an allen Verfahren mit Altersprüfung?
4. Ist Ihnen bekannt, wie sich diese „nennenswerte Zahl“ zusammensetzt?
a. Wie hoch ist diese?
5. Welche konkreten Maßnahmen wurden gesetzt, um falsche Altersangaben zu verhindern?
6. Welche Konsequenzen ergeben sich in der Praxis bei nachgewiesenen falschen Altersangaben?
7. Wie viele unbegleitete minderjährige Fremde sind in den letzten zehn Jahren in Österreich „untergetaucht“? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
a. Wie viele dieser Personen konnten wieder aufgegriffen oder identifiziert werden?
8. Welche sicherheitspolizeilichen Maßnahmen werden im Falle des Untertauchens gesetzt?
9. Welche konkreten Leistungen der Grundversorgung stehen unbegleiteten minderjährigen Fremden aktuell zu?
10. Wie unterscheiden sich diese Leistungen im Umfang von jenen für österreichische Minderjährige in vergleichbaren Betreuungssituationen?
11. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro unbegleiteten minderjährigen Fremden pro Jahr, aufgegliedert nach Leistungsbereichen?
12. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten für unbegleitete minderjährige Fremde im Bereich der Grundversorgung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr seit 2020)
13. Welchen Anteil machen diese Kosten an den gesamten Asylausgaben aus?
14. Welche konkreten medizinischen und psychologischen Leistungen werden gewährt?
15. Welche Mehrkosten ergeben sich durch die Ausweitung von „ärztlichen“ auf „medizinische“ Untersuchungen?
16. In welchem Umfang werden psychologische und psychotherapeutische Leistungen in Anspruch genommen?
17. In wie vielen Fällen wurden Leistungen aufgrund von Fehlverhalten eingeschränkt oder entzogen?
18. Welche Änderungen ergeben sich durch die neue Rechtslage hinsichtlich der Möglichkeit, Leistungen zu kürzen oder zu entziehen?
19. Welche konkreten Maßnahmen werden gesetzt, um Missbrauch von Leistungen zu verhindern?
20. In wie vielen Fällen wurde ein solcher Missbrauch in den letzten zehn Jahren festgestellt?
21. Inwiefern unterscheidet sich das Leistungsniveau in Österreich von jenem in anderen EU-Mitgliedstaaten?
22. Welche Auswirkungen haben die gewährten Leistungen auf die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Fremden?
23. Inwiefern handelt es sich bei einzelnen Leistungen um eine über die EU-Vorgaben hinausgehende Umsetzung?