6159/J XXVIII. GP
Eingelangt am 26.05.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Markus Tschank
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Mängel im Entwurf des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes
Immobilienexperten fordern mit Nachdruck eine bundesweite Datenbank für Energie-ausweise.[1] Derzeit werden die Daten auf Länderebene und fallweise in miteinander inkompatibler Weise erhoben. Dabei würde das entsprechende Zahlenmaterial wesentliche Schlüsse auf den Wohnungsmarkt sowie die Gebäudestandards zulassen. Damit könnten etwa Sanierungsförderungen wesentlich fokussierter und zielgerichteter – und damit für den Steuerzahler günstiger – zugeschnitten werden.
Der aktuelle Entwurf des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes[2] ist in diesem Zusammenhang leider völlig ungenügend und weist erhebliche Schwachstellen auf. Etwa im Bereich der mangelnden zentralen Erfassung von Energieausweisen in der bereits bestehenden bundesseitigen Datenbank.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Weshalb enthält der Entwurf zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz keine Verpflichtung, Energieausweise zentral in der bestehenden Bundesdatenbank zu erfassen und mit dem AGWR (Allgemeines Gebäude- und Wohnungs-register) bzw. GWR (Gebäude und Wohnungsregister) zu verknüpfen?
2. Weshalb wurden die Vorschläge des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) als zuständigem Fachressort hinsichtlich des Erfordernisses einer nationalen Energieausweis-Datenbank inklusive Inter-operabilität mit anderen Gebäuderegistern nicht in die Regierungsvorlage aufgenommen?
3. Hat sich das BMJ gegen die Vorschläge des BMWET ausgesprochen?
a. Wenn ja, weshalb?
4. Weshalb werden zentrale Vorgaben der EPBD (EU-Gebäuderichtlinie) zur nationalen Gebäudedatenbank nicht umgesetzt?
5. Wurden mit den Ländern bereits konkrete Verhandlungen über eine Harmonisierung der bestehenden neun Datenbanken aufgenommen?
6. Wie kann Österreich die Vorgaben gem. Art. 22 der EPBD-Richtlinie erfüllen, wenn weiterhin neun unterschiedliche Datenstrukturen bestehen bleiben?