6174/J XXVIII. GP
Eingelangt am 27.05.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lisa Schuch-Gubik
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Islamische E-Scooter-Bande“ in Ebreichsdorf
In der niederösterreichischen Gemeinde Ebreichsdorf kam es in den vergangenen Monaten laut mehreren Medienberichten wiederholt zu Vorfällen im Zusammenhang mit einer Gruppe Jugendlicher, denen unter anderem Körperverletzungen, Bedrohungen, Sachbeschädigungen sowie systematische Einschüchterungen vorgeworfen werden.
So berichtete etwa „oe24“ am 16. April 2026 über einen Vorfall, bei dem ein neunjähriges Mädchen von mehreren Jugendlichen auf E-Scootern zunächst verbal provoziert, in weiterer Folge eingekreist, bedroht und schließlich körperlich attackiert worden sein soll.[1] Laut den Berichten musste eine zufällig vorbeikommende Passantin eingreifen, um weitere Attacken zu verhindern.
Darüber hinaus berichtete auch das Medium „Exxpress“ am 12.05.2026 über die islamische Kinderbande in Ebreichsdorf und hält fest, dass es sich um keine „Lausbubenstreiche“ handelt, sondern Attacken mit Klappmessern, Stöcken und bereits mehreren verletzen Kindern.[2] In diesem Zusammenhang sollen mehrere Anzeigen wegen Bedrohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie weiterer Delikte vorliegen.
Diese besorgniserregenden Entwicklungen führen dazu, dass sich Kinder und Jugendliche teilweise nicht mehr in den öffentlichen Raum trauen und Eltern zunehmend um den Schutz sowie die Sicherheit ihrer Kinder, etwa auf dem Schulweg oder beim Aufenthalt auf Spielplätzen, besorgt sind.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wie viele strafrechtlich relevante Vorfälle mit minderjährigen Tatverdächtigen wurden seit 1. Jänner 2024 im Gemeindegebiet Ebreichsdorf registriert?
a. Wie viele dieser Vorfälle betrafen insbesondere
i. Körperverletzungsdelikte,
ii. gefährliche Drohungen,
iii. Sachbeschädigungen,
iv. Raub- oder Erpressungsdelikte,
v. Verstöße gegen das Waffengesetz?
b. Wie viele dieser Vorfälle konnten der „islamischen E-Scooter-Bande“ zugeordnet werden?
2. Wurden im Gemeindegebiet Ebreichsdorf seit 1. Jänner 2024 im Zusammen-hang mit den strafrechtlich relevanten Vorfällen mit minderjährigen Tatverdächtigen Waffen oder gefährliche Gegenstände (Klappmesser, Stöcke, Schlagringe etc.) sichergestellt?
a. Wie viele Waffen oder gefährliche Gegenstände konnten der „islamischen E-Scooter-Bande“ zugeordnet werden?
3. Wie viele mutmaßliche Opfer von Körperverletzungsdelikten durch jugendliche Tatverdächtige seit 1. Jänner 2024 im Gemeindegebiet Ebreichsdorf registriert?
a. Wie viele mutmaßliche Opfer konnten der „islamischen E-Scooter-Bande“ zugeordnet werden?
b. Wie viele mutmaßliche Opfer waren zum Tatzeitpunkt minderjährig?
c. Wie viele mutmaßliche Opfer mussten ärztlich versorgt werden?
4. Wie hoch ist die Gesamtsumme der dokumentierten Sachschäden, die durch minderjährige Tatverdächtige seit 1. Jänner 2024 im Gemeindegebiet Ebreichsdorf entstanden sind?
a. Welche Schadenssumme konnte der „islamischen E-Scooter-Bande“ zugeordnet werden?
5. In wie vielen Fällen mussten die Eltern der minderjährigen Tatverdächtigen für die Schäden ihrer Kinder aufkommen?
a. Welcher Anteil dieser Fälle lässt sich der „islamischen E-Scooter-Bande“ zuordnen?
6. Wie viele polizeiliche Einsätze wurden ab Januar 2024 im Gemeindegebiet von Ebreichsdorf registriert, die im Zusammenhang mit Jugendkriminalität oder Bandenbildung stehen?
a. Wie viele Einsätze können der „islamischen E-Scooter-Bande“ zugeordnet werden?
b. Wurden in diesem Zusammenhang Betretungs-, Annäherungs- oder sonstige sicherheitspolizeiliche Maßnahmen gesetzt?
c. Welche Gesamtkosten sind durch diese polizeilichen Einsätze bisher entstanden?
7. Wie viele Tatverdächtige konnten im Zusammenhang mit diesen Vorfällen ausgeforscht werden und wie viele davon waren zum Tatzeitpunkt
a. unter 14 Jahre alt,
b. zwischen 14 und 18 Jahre alt oder
c. bereits volljährig?
8. In wie vielen Fällen handelt es sich bei den Tatverdächtigen um Personen, die bereits zuvor polizeilich in Erscheinung getreten sind (Wiederholungstäter bzw. Intensivtäter)?
9. In wie vielen Fällen wurde bei Tatverdächtigen unter 18 Jahre das Jugendamt eingeschaltet?
10. Welche Staatsangehörigkeiten wiesen die ausgeforschten Tatverdächtigen auf? (Bitte um detaillierte Auflistung nach Anzahl, Alter, Geschlecht und Nationalität)
11. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status hatten bzw. haben die nicht-österreichischen Tatverdächtigen?
12. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der örtlich zuständigen Sicherheitsbehörden seit 1. Jänner 2026 in Ebreichsdorf gesetzt, um der beschriebenen Entwicklung entgegenzuwirken?
13. Gab es seitens Ihres Ressorts Gespräche mit der Gemeinde Ebreichsdorf oder der Landespolizeidirektion Niederösterreich hinsichtlich zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen?
a. Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
b. Welche konkreten Maßnahmen wurden vereinbart oder geprüft?
c. Wenn nein, warum nicht?
14. Wurden seitens Ihres Ressorts oder der zuständigen Landespolizeidirektion Niederösterreich besondere Lageanalysen oder Gefährdungsbewertungen betreffend Jugendkriminalität in Ebreichsdorf erstellt?
a. Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen?
b. Wenn nein, warum nicht?
15. Wurde die Polizeipräsenz in Ebreichsdorf seit Bekanntwerden der Vorfälle erhöht?
a. Wenn ja, in welchem Umfang?
b. Wie viele zusätzlichen Einsatzstunden wurden seitdem geleistet?
c. Wenn nein, warum nicht?
16. Welche Präventionsmaßnahmen im Bereich Jugendkriminalität und Gewaltprävention wurden seit Jänner 2024 in Ebreichsdorf durchgeführt?
a. Welche Zusammenarbeit erfolgte diesbezüglich zwischen Polizei, Schulen, Jugendämtern, Gemeinden und sonstigen Behörden oder Einrichtungen?