6176/J XXVIII. GP

Eingelangt am 27.05.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Sebastian Schwaighofer

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Ausschöpfung der Bundesmittel aus dem Bau- und Wohnpaket – Stand der Umsetzung und Verwendung nicht abgerufener Mittel

 

 

Leistbares Wohnen zählt zu den drängendsten sozialpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Steigende Baukosten, angespannte Mietmärkte und ein strukturelles Defizit an geförderten Wohnungen setzen breite Bevölkerungsschichten unter erheblichen finanziellen Druck. Vor diesem Hintergrund hat der Bund im Frühjahr 2024 das Bau- und Wohnpaket beschlossen – ein Maßnahmenbündel mit Zweck-zuschüssen von insgesamt einer Milliarde Euro für Neubau und Sanierung, befristet bis 2026.

 

Die Umsetzung des Pakets verlief jedoch weit hinter den Erwartungen. Laut dem Berichtsstandard Wohnbauförderung 2025 des Instituts für Immobilien, Bauen und Wohnen (IIBW) wurden bundesweit lediglich 71 Prozent der verfügbaren Mittel zugesichert; tatsächlich abgerufen wurde bis Mai 2025 nur ein Bruchteil davon. Als zentrale Ursachen gelten die Additionalitätserfordernisse, die an den Mittelbezug geknüpft wurden, sowie die mangelnde Abstimmung mit den unterschiedlichen Förderstrukturen der Länder. So konnte etwa Oberösterreich bestimmte Neubau-Förderschienen aufgrund bundesrechtlicher Voraussetzungen nicht nutzen.

 

Es wird daher um Auskunft über den aktuellen Stand der Mittelausschöpfung, den rechtlichen Umgang mit nicht abgerufenen Fördermitteln sowie die Planungen des Bundesministeriums für Finanzen ersucht, um verbleibende Mittel noch wirksam und unbürokratisch für den Wohnbau einzusetzen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende

 


 

Anfrage

 

1.    Wie hoch ist das Gesamtvolumen der im Rahmen des Bau- und Wohnpakets 2024 vorgesehenen Zweckzuschüsse und wie wurden diese Mittel auf die einzelnen Bundesländer sowie auf die Förderschienen Neubau und Sanierung aufgeteilt? (Bitte um tabellarische Darstellung je Bundesland und Förderschiene)

a.    Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe wurden die einzelnen Tranchen der Zweckzuschüsse von den Bundesländern formell beantragt und bis wann müssen die Mittel abgerufen sein, um den Verfall zu verhindern?

b.    Welche Fristen gelten für den Abruf der zugesicherten Mittel und bis zu welchem Datum müssen die Mittel je Förderschiene und Bundesland abgerufen sein?

2.    In welcher Höhe wurden die Mittel aus dem Bau- und Wohnpaket je Bundesland und je Förderschiene bis dato tatsächlich abgerufen? (Bitte um Darstellung der absoluten Beträge sowie des prozentualen Ausschöpfungsgrades, aufgeschlüsselt nach Zeitpunkt des Abrufs)

a.    Welche Bundesländer haben bestimmte Förderschienen bis dato gar nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen und in welcher konkreten Höhe wurden Mittel je nicht abgerufen?

b.    Für welche konkreten Projekte oder Maßnahmen wurden die abgerufenen Mittel je Bundesland eingesetzt? (Bitte um Auflistung der geförderten Vorhaben nach Art, Volumen und Standort, soweit diese dem Ressort bekannt sind)

3.    Wie hoch ist der Betrag der bislang nicht abgerufenen Mittel aus dem Bau- und Wohnpaket – bitte um Angabe je Bundesland, je Förderschiene sowie als Gesamtsumme?

a.    Welche rechtlichen Grundlagen regeln derzeit den Umgang mit nicht ausgeschöpften Zweckzuschussmitteln und sieht der Bundesminister Handlungsbedarf für eine Anpassung dieser Grundlagen?

b.    Ist geplant, nicht abgerufene Mittel aus dem Bau- und Wohnpaket weiterhin für wohnbaupolitische Zwecke zweckgebunden zu erhalten?

i.        Wenn ja, in welcher Form und über welchen Zeitraum?

c.    Ist eine Umwidmung oder Rückführung nicht genutzter Mittel in den allgemeinen Bundeshaushalt vorgesehen, oder besteht die Möglichkeit einer Übertragung in das nächste Haushaltsjahr?

d.    Welche konkreten Schritte unternimmt der Bundesminister für Finanzen, um sicherzustellen, dass verbleibende Mittel den Bundesländern möglichst unbürokratisch und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden können?

e.    Wurden bereits Mittel rückgefordert oder ist eine Rückforderung gegenüber einzelnen Bundesländern eingeleitet worden?

i.     Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchem Grund?

4.    Inwiefern haben die im Bau- und Wohnpaket verankerten Erfordernis der Additionalität dazu geführt, dass einzelne Bundesländer Mittel nicht in Anspruch nehmen konnten?

a.    Welche Evaluierungen oder Berichte liegen dem Bundesminister vor, die die Auswirkungen der Additionalitätsklausel auf den Ausschöpfungsgrad dokumentieren?

b.    Plant das Ressort, die Fördervoraussetzungen und Additionalitäts-erfordernisse für künftige wohnbaupolitische Maßnahmen anzupassen, um eine höhere Ausschöpfungsquote durch die Bundesländer zu ermöglichen?

5.    Welche strukturierten Abstimmungsmechanismen bestehen zwischen Bund und Ländern im Bereich der Wohnbauförderung und in welcher Form wurden diese beim Bau- und Wohnpaket 2024 genutzt?

a.    Welche Erkenntnisse hat der Bundesminister aus den Abstimmungsdefiziten beim Bau- und Wohnpaket gezogen, und welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Koordination bei künftigen Programmen zu verbessern?

b.    Ist die Einrichtung eines ständigen Bund-Länder-Gremiums zur wohnbaupolitischen Koordination geplant?

i.        Wenn nein, warum nicht?

6.    Sieht der Bundesminister Anpassungsbedarf im Finanzausgleichsgesetz oder in den maßgeblichen bundesrechtlichen Grundlagen, um eine möglichst vollständige Ausschöpfung der bereitgestellten Bundesmittel durch die Länder zu ermöglichen?

a.    Falls Anpassungen erwogen werden, in welchem Zeitrahmen und auf Basis welcher konkreten Vorschläge sollen diese erfolgen?

b.    Welche Maßnahmen sind geplant, um sicherzustellen, dass künftige wohnbaupolitische Programme des Bundes von Beginn an mit den unterschiedlichen Förderstrukturen und rechtlichen Rahmen-bedingungen der Länder kompatibel sind?