6177/J XXVIII. GP
Eingelangt am 27.05.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Alois Kainz, Ing. Harald Thau
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Altersgrenzen im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr und Nutzung von Reservistenpotenzialen
Die Freiwilligen Feuerwehren bilden eine tragende Säule des österreichischen Sicherheits- und Katastrophenschutzsystems. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, zunehmender Einsatzfrequenzen sowie regionaler Personalengpässe gewinnt die nachhaltige Sicherstellung der Einsatzbereitschaft zunehmend an Bedeutung.
Derzeit ist der aktive Einsatzdienst in den meisten Bundesländern mit Vollendung des 65. Lebensjahres begrenzt. In einzelnen Regionen sowie international – etwa in deutschen Bundesländern – wurden Altersgrenzen bereits angehoben oder flexibilisiert, um erfahrene Einsatzkräfte länger im Dienst zu halten.[1]
Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit das vorhandene Know-how von Feuerwehrmitgliedern im Reservestand – außerhalb Führungspositionen – systematisch genutzt werden kann, etwa in Ausbildung, Einsatzunterstützung, Katastrophenschutz oder Stabsarbeit.
Da der Bund im Bereich des überregionalen Katastrophenschutzes, der zivilen Sicherheit, der Koordination zwischen Einsatzorganisationen sowie im Rahmen strategischer Sicherheitsvorsorge eine zentrale Rolle einnimmt, erscheint eine bundesweite Betrachtung dieser Thematik geboten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Liegen Ihnen Erkenntnisse über die Auswirkungen der bestehenden Altersgrenzen (insbesondere 65 Jahre) auf die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren in Österreich vor, bezogen auf den allgemeinen Einsatzdienst und nicht auf Kommando- oder Führungsfunktionen?
2. Gibt es Analysen oder Studien zur demografischen Entwicklung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren und deren Einfluss auf die personelle Einsatzfähigkeit?
3. Inwieweit wird auf Bundesebene eine Harmonisierung oder zumindest Koordinierung der Altersgrenzen im Feuerwehrwesen als sinnvoll erachtet, insbesondere im Hinblick auf den überregionalen Katastrophenschutz?
4. Welche internationalen Modelle (z.B. Deutschland) zur Anhebung des Einsatzalters sind Ihnen bekannt, und wie werden diese im Hinblick auf eine mögliche Übertragbarkeit auf Österreich bewertet?
5. Sehen Sie Möglichkeiten, Impulse für eine Anhebung oder Flexibilisierung der Altersgrenzen im Feuerwehrdienst zu setzen, insbesondere für den allgemeinen Einsatzdienst außerhalb von Führungsfunktionen?
6. Welche rechtlichen oder organisatorischen Maßnahmen wären erforderlich, um eine längere aktive Einbindung geeigneter Feuerwehrmitglieder über das 65. Lebensjahr hinaus zu ermöglichen, ohne dabei Kommando- oder Führungs-positionen zu betreffen?
7. Inwieweit wird die Einführung bundesweiter Mindeststandards hinsichtlich gesundheitlicher Eignung als Alternative zu starren Altersgrenzen geprüft?
8. Welche Rolle messen Sie dem Potenzial von Feuerwehrmitgliedern im Reservestand bei, insbesondere außerhalb von Kommando- und Führungs-funktionen, insbesondere in den Bereichen:
a. Ausbildung und Nachwuchsförderung,
b. Einsatzunterstützung (z.B. Logistik, Stabsarbeit),
c. Katastrophenschutz und Großschadenslagen,
d. technische und organisatorische Spezialfunktionen?
9. Gibt es Überlegungen oder Initiativen auf Bundesebene, die systematische Einbindung von Reservisten in das Sicherheits- und Katastrophenschutzsystem zu stärken?
10. Welche Maßnahmen werden angedacht, um die Erfahrungswerte älterer Feuerwehrmitglieder strukturiert für das gesamte Einsatzsystem nutzbar zu machen?
11. Wird seitens des Bundes eine Evaluierung der bestehenden Altersgrenzen im Feuerwehrwesen in Zusammenarbeit mit den Bundesländern angestrebt?
a. Wenn ja, in welcher Ausgestaltung?
b. Wenn, warum nicht?
[1] https://www.sn.at/panorama/oesterreich/65-jahre-als-grenze-feuerwehrkraefte-duerfen-laenger-im-einsatz-bleiben-art-572879 (aufgerufen am 27.04.2026)