6178/J XXVIII. GP

Eingelangt am 27.05.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie

betreffend Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes infolge fehlender Übermittlung der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen

 

 

Nach den eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen müssen Eltern die vorgeschriebenen Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass (vormals Mutter-Kind-Pass) spätestens bis zum 14. Lebensmonat durchführen lassen und die Nachweise darüber spätestens bis zum 18. Lebensmonat dem Krankenversicherungsträger vorlegen.

 

Ist das nicht der Fall, wird das Kinderbetreuungsgeld für jeden Elternteil um 1.300 Euro gekürzt. Diese harte Konsequenz trifft nicht nur jene Eltern, die die Untersuchungen nicht oder nicht rechtzeitig durchführen, sondern auch jene, die die Bestätigungen darüber nicht rechtzeitig dem Krankenversicherungsträger übermitteln.[1]

 

Diese Kürzung trifft laut OGH nicht auf Fälle zu, in denen die verspätete Übermittlung aus Gründen erfolgt, die nicht vom Elternteil zu vertreten sind.[2]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Europa, Integration und Familie nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Eltern-Kind-Pässe wurden in den Jahren 2024 und 2025 ausgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland)

2.    Wie viele Eltern waren im Jahr 2024 und 2025 davon betroffen, einen Teil des Kinderbetreuungsgeldes zurückzahlen zu müssen, weil sie die vorgeschriebenen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen dem Kranken-versicherungsträger nicht rechtzeitig vorgelegt hatten?

a.    Welcher Betrag wurde in den Jahren 2024 und 2025 deshalb zurückgezahlt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)

3.    Wie viele dieser Personen haben in den Jahren 2024 und 2025 die vorgeschriebenen Untersuchungen gar nicht durchführen lassen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)

a.    Welche Untersuchungen wurden dabei wie oft nicht durchgeführt?

4.    Wie viele dieser Personen haben in den Jahren 2024 und 2025 die Untersuchungen zwar durchführen lassen, übermittelten die notwendigen Bestätigungen dem Krankenversicherungsträger jedoch nicht rechtzeitig?

5.    In wie vielen dieser Fälle lag die Verantwortung für die zu späte Übermittlung der notwendigen Bestätigungen nicht bei den Eltern?

6.    Welche Beschwerden sind Ihnen bekannt hinsichtlich potenzieller Hürden bei der Übermittlung?



[1]    https://wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/berufundfamilie/AK_elternkalender_termine.pdf (aufgerufen am 06.05.2026)

[2]    https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/kuerzung-des-kinderbetreuungsgeldes-wegen-verspaeteter-mutter-kind-pass-untersuchung/ (aufgerufen am 06.05.2026)