6181/J XXVIII. GP

Eingelangt am 27.05.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Die Justizbetreuungsagentur

 

 

Auf der Homepage der Justizbetreuungsagentur kann man Folgendes lesen:

 

„Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz. Aufgabe der JBA ist die Versorgung der Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren mit Personal zur Behandlung, Pflege, Erziehung und Betreuung von Insassinnen und Insassen, die Bereitstellung von Kinderbeiständen, Expertinnen und Experten, Amtsdolmetscherinnen und Amtsdolmetschern sowie Familien- und Jugendgerichtshelferinnen und Familien- und Jugendgerichtshelfern.

 

Die JBA ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und wurde im Jahr 2009 gegründet, ihr Firmensitz ist Wien. Die rechtliche Grundlage unserer Tätigkeit ist das Justizbetreuungsagentur-Gesetz (JBA-G). Wir werden vom Bundesministerium für Justiz beauftragt Fachpersonal bereit zu stellen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind wir gesetzlich verpflichtet. Die Justizbetreuungsagentur behält die Arbeitgeberfunktion. Das angestellte Personal arbeitet jedoch direkt beim Beschäftiger, an den es zur Erfüllung seiner Arbeitstätigkeit überlassen wird.

 

Die JBA ist nicht gewinnorientiert und beschäftigt keine Beamten oder Vertragsbediensteten.

 

Die Organe der Justizbetreuungsagentur sind die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat.

 

Für die Arbeitsverhältnisse mit der JBA gilt ein eigener Kollektivvertrag. […]

 

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mittels privatrechtlicher Verträge bei der JBA beschäftigt und erbringen ihre Tätigkeiten bei den jeweiligen Beschäftigern. Für unsere Arbeitsverhältnisse gelten somit die gleichen arbeitsrechtlichen Vorschriften, wie für private Arbeitgeber (z.B. das Angestelltengesetz, das Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz, das Urlaubsgesetz und Weitere)."[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wird die Tätigkeit der Justizbetreuungsagentur durch das Ressort kontrolliert?

a.    Wenn ja, durch wen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Welche konkreten Kompetenzen hat der Aufsichtsrat und wie wird dessen Unabhängigkeit sichergestellt?

3.    Warum wurde die Personalbereitstellung nicht direkt innerhalb der staatlichen Justizverwaltung organisiert?

4.    Inwiefern unterscheiden sich die Arbeitsbedingungen der JBA-Beschäftigten von jenen von Bundesbediensteten?

5.    Wie hoch ist die Fluktuationsrate beim überlassenen Personal?

6.    Welche Maßnahmen werden gesetzt, um langfristige Bindung und Qualität des Personals sicherzustellen?

7.    Wie unterscheiden sich Gehälter und Sozialleistungen im JBA-Kollektivvertrag im Vergleich zu vergleichbaren Positionen im öffentlichen Dienst?

8.    Gab es in den letzten Jahren Verhandlungen oder Konflikte rund um den Kollektivvertrag?

9.    Wie wird die Qualität der Betreuung, Pflege und Therapie in den Justizanstalten evaluiert?

10. Welche Qualitätsstandards gelten für die von der JBA bereitgestellten Fachkräfte?

11. Gab es in den letzten fünf Jahren Beschwerden oder Vorfälle im Zusammen-hang mit JBA-Personal?

12. Wie hoch ist das jährliche Budget der JBA und wie hat sich dieses seit 2009 entwickelt?

13. Welche Kosten verrechnet die JBA dem Bund bzw. den Justizeinrichtungen konkret?

14. Gibt es externe Prüfungen (z. B. durch den Rechnungshof) und welche Ergebnisse haben diese erbracht?

15. Wer haftet im Falle von Fehlverhalten oder Schäden durch überlassenes Personal?

16. Gibt es rechtliche Graubereiche oder Konflikte durch die Konstruktion der Personalüberlassung im öffentlichen Bereich?

a.    Wenn ja, welche?

17. Gibt es Überlegungen, die JBA-Struktur zu reformieren oder wieder in die staatliche Verwaltung einzugliedern?

18. Wie wird der zukünftige Personalbedarf in Justizanstalten gedeckt werden?

19. Welche strategischen Ziele verfolgt die JBA bis 2030?



[1]    https://jba.gv.at/ueber-uns/aufgaben-und-struktur/ (aufgerufen am 13.05.2026)