6199/J XXVIII. GP

Eingelangt am 29.05.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Pilotprojekte "Lohn statt Taschengeld durch inklusive Arbeit"

 

BEGRÜNDUNG

 

In der XXVII. GP hat der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Kon-sumentenschutz, Johannes Rauch das Pilotprojekt „Lohn statt Taschengeld durch inklusive Arbeit“ ins Leben gerufen. Ziel des Pilotprojektes ist es, Menschen mit Behinderungen, die bisher kaum eine Chance auf einen Arbeitsplatz haben und stattdessen in Werkstätten und Tagesstrukturen tätig sind, durch inklusive Arbeit die Möglichkeit zu bieten, sich selbst den Lebensunterhalt verdienen zu können. Es sollten vor allem jene Menschen mit Behinderungen profitieren, die intensivere Unterstützung brauchen und von den bisherigen Integrationsmaßnahmen nicht erreicht wurden. Die Pilotprojekte sollten von Bund und Ländern kofinanziert werden.

Die Bundesländer konnten bis 31.1.2026 Projekte einreichen. Es ist derzeit nicht bekannt, welche Bundesländer für welche Projekte Förderungen beantragt haben und wie der Umsetzungsstand ist.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Welche Projekte wurden von welchen Bundesländern Projekte gem. der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Teilhabe von Menschen mit hohem und sehr hohem Unterstützungsbedarf am ersten Arbeitsmarkt (RL Inklusive Arbeit) eingereicht? Bitte um Auflistung der Projekte und Zuordnung zum jeweiligen Bundesland.

2.    Welcher Kategorie förderungswürdiger Vorhaben sind die einzelnen Projekte zugeordnet? Bitte um Auflistung.

3.    Welche Projekte konnten seit Laufzeitbeginn der Richtlinie mit Hilfe der dafür zur Verfügung gestellten Mittel neu ins Leben gerufen werden und welche davon haben den Betrieb aufgenommen? Bitte um Auflistung der Projekte je nach Projektstatus und Bundesland.

4.    Welche Projekte, die bereits vor der Laufzeit der Richtlinie bestanden, aber den Förderbedingungen entsprechen, wurden eingereicht und werden gefördert? Bitte um Auflistung der Projekte je nach Bundesland.

5.    Wie viele Menschen mit Behinderungen sind in den einzelnen Projekten beschäftigt? Bitte um Zuordnung der Klient:innen zu den Projekten je Bundesland.

6.    Mit wie vielen Wochenstunden sind die Klient:innen durchschnittlich in den einzelnen Projekten beschäftigt?

7.    Wie hoch ist der durchschnittliche Verdienst (ohne Transferleistungen) der Klient:innen in den einzelnen Projekten?

8.    Bei geförderten Projekten, die bereits vor Beginn der Laufzeit der Richtlinie Inklusive Arbeit bestanden: Wie viele Menschen mit Behinderungen waren dort vor Beginn der Laufzeit der Richtlinie im Vergleich zum Stichtag 31.03.2026 beschäftigt?

9.    Wie wird sichergestellt, dass von den geförderten Projekten vor allem jene Menschen mit „höherem Unterstützungsbedarf“ profitieren, die von bereits etablierten Integrationsmaßnahmen, wie etwa einer punktuellen Betreuung durch Arbeitsassistenz oder Jobcoaching nicht erreicht werden konnten?

10. Wie viele Personen mit Behinderungen, die in den geförderten Projekten beschäftigt sind, waren zuvor beim AMS als arbeitslos gemeldet?

11. Wie viele Personen mit Behinderungen, die in den geförderten Projekten beschäftigt sind, waren zuvor in einer Tagesstruktur/Werkstatt tätig?

12. Wie viele Personen mit Behinderungen wurden vor Eintritt ins Projekt durch NEBA Maßnahmen betreut (Jugendcoaching, Arbeitsassistenz, AusbildungsFit)?

13. Wie viele Personen mit Behinderungen wurden vor Eintritt ins Projekt durch eine Berufsqualifizierungsmaßnahme der Länder betreut?

14. Für wie viele Menschen mit Behinderungen wurde die Förderung von Entgeltkosten beantragt?

15. Welche sonstigen Vorhabenskosten werden derzeit gefördert?

16. Ist eine Evaluierung der Projekte geplant und in welchem Zeithorizont soll diese erfolgen?