6200/J XXVIII. GP
Eingelangt am 29.05.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten MMag. Alexander Petschnig
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Geplante Standortreduktion und Umstrukturierung der Finanzämter – Auswirkungen und Kriterien
Im Februar 2026 erregte die geplante organisatorische Trennung der Standorte Landeck / Reutte der bislang einheitlichen Finanzamtsdienststelle viel mediale Aufregung. Dies nicht zuletzt deswegen, weil der Standort Landeck hinkünftig von Feldkirch und somit von Vorarlberg ausgeführt werden soll.
Obwohl die Standortthematik beim Projekt Dienststellenarrondierung kein explizites Ziel darstellt, ist Kennern der ständigen Umgruppierungsmaßnahmen im Bundes-ministerium für Finanzen klar, dass die kritisierte Umgliederung keineswegs das einzige Vorhaben dieser Art ist. Besonders in kleineren Bundesländern bestehen auf vielfachen Ebenen umfangreiche Befürchtungen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Welche Standorte müssen nach der derzeitig laufenden Standortüberprüfung um ihren Bestand fürchten?
2. Entspricht es den Tatsachen, dass aktuell an der Reduktion von Standorten gearbeitet wird?
3. Welche Standorte werden dabei prioritär in Prüfung genommen?
4. Welche Parameter wurden angelegt, um das Potenzial für die kolportierte Reduktion von 33 auf 23 Dienststellen des Finanzamtes Österreich zu errechnen?
5. Wurden die Dienststellen einer umfassenden Stärken-/Schwächen-Analyse unterzogen?
a. Wenn ja, nach welchen Kriterien?
6. Welche Leistungskennzahlen aus den der Finanzverwaltung zur Verfügung stehenden Systemen wurden dabei zugrunde gelegt?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
7. Welche Services beabsichtigt man nach Durchführung der Dienststellen-reduktion vor Ort aufrecht zu erhalten?
8. Wie beabsichtigt man, das Kundenmanagement im örtlichen Zuständigkeits-bereich betroffener Standorte weiterhin in gewohnt professioneller Weise aufrecht zu erhalten?
9. Welche Auswirkungen auf Reisekosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung erwartet sich das Ressort?
10. Welche Funktionen wurden mit welchem Ergebnis in den Berechnungen mitberücksichtigt?
11. Worin liegt der Nutzen dieser Umgliederung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
12. Erwartet sich das Ressort Einsparungen durch die Umgliederung?
a. Wenn ja, in welcher Höhe?
13. Aus welchen Komponenten setzt sich dieser Betrag konkret zusammen?
a. Wenn ja, wie plant man die eingesparten Mittel alternativ zu verwenden?
14. Ist eine Reduktion der Vollbeschäftigungsäquivalente geplant?
a. Wenn ja, in welchem Ausmaß im Ressort bzw. in der Finanzverwaltung? (Bitte um Aufschlüsselung für 2026 bis 2030)
b. Wenn ja, wie verträgt sich dieses Ziel mit dem vom Rechnungshof wiederholt festgestellten Faktum, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung in der Regel ein Vielfaches ihrer Personalkosten als budgetwirksamen Ergebnisbeitrag wieder einspielen?
15. Wie plant man, mit der herrschenden Wien-Lastigkeit hinsichtlich der Aktenzahl umzugehen?
16. Müssen auch nach der beabsichtigten Umgliederung andere Standorte aushelfen, um die Wien-Lastigkeit abarbeiten zu können?
17. Was bedeuten diese veränderte Amtsstrukturen für die jeweiligen lokalen Arbeitsmärkte?
18. Ist auch die Dienststelle bzw. der Standort Bruck Eisenstadt Oberwart von solchen Überlegungen betroffen, die einzelnen Standorte auf andere Dienst-stellen aufzuteilen?