6204/J XXVIII. GP

Eingelangt am 29.05.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Deutschunterricht in österreichischen Justizanstalten

 

 

Am 16. Dezember 2025 konnte man in der Tageszeitung „oe24“ Folgendes lesen:

 

„Justizministerin will nicht sagen, wie viel Deutschkurs im Knast kostet

Justizministerin Sporrer nennt einen angeblich ‚unvertretbaren Verwaltungsaufwand‘ als Grund, warum sie die wahren Kosten für Deutsch-Kurse in 28 Justizanstalten nicht preisgibt.

 

Als ‚unverschämt und unfair gegenüber jedem Steuerzahler‘ tobt der freiheitliche Sprecher für Volksanwaltschaft, Christian Lausch, über die Vorgehensweise von SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer. In der aktuellen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage [betreffend ‚Deutschunterricht in österreichischen Justizanstalten‘ (3682/J)[1]] ‚- diese liegt oe24 vor - hat sich die Ministerin geweigert, die exakten Kosten für Deutschkurse in Justizanstalten offenzulegen.

 

Das ist Vertuschungstaktik"

 

Sie hatte sich stattdessen auf einen ‚unvertretbaren Verwaltungsaufwand‘ berufen. Für Lausch ein klarer Beweis für die Intransparenz und ein ‚Vertuschungstaktik‘ der schwarz-rot-pinken Koalition.

 

‚Die Ministerin will uns weismachen, dass es ein ‚unvertretbar hoher Verwaltungs-aufwand‘ sei, die Kosten für Deutschkurse in nur 28 Justizanstalten zu erheben. Das ist eine billige Ausrede und an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Die logische Konsequenz aus dieser Mauer des Schweigens kann nur eine sein: Die Kosten sind offenbar so exorbitant, dass man sie vor dem Steuerzahler verstecken muss. Diese Intransparenz ist ein klares Schuldeingeständnis!‘, so Lausch.

 

Sind die Kurse überhaupt erfolgreich?

 

‚Nicht nur die Kosten sind ein Staatsgeheimnis, auch der Erfolg wird nicht gemessen. Die Ministerin gibt offen zu, dass nicht erfasst wird, welches Sprachniveau die Insassen am Ende erreichen. Man schüttet also blindlings Steuergeld in ein System, ohne zu wissen, was es kostet und ob es überhaupt etwas bringt. Das ist keine Politik, das ist organisierte Verantwortungslosigkeit auf Kosten der Österreicher!‘

 

Sporrer: 1.318 haben im Vorjahr den Kurs positiv abgeschlossen

 

Hier antwortet Sporrer: ‚Insgesamt wurden im Jahr 2024 1.318 Kursteilnahmen positiv abgeschlossen. Bildungsmaßnahmen reduzieren nachweislich die Wiederkehr-wahrscheinlichkeit in den Straf- und Maßnahmenvollzug. Sie sind demnach wesentliche protektive Faktoren zur Erreichung der Vollzugszwecke und Vollzugsziele.‘

Sporrer nennt weitere Zahlen: Im Jahr 2024 gab es 2.221 Teilnahmen durch 1.360 Insassinnen und Insassen.

 

Aber zu den Kosten gibt es keine Zahlen, nur die Begründung: ‚Sprachkurse werden in sämtlichen Vollzugseinrichtungen angeboten. Eine Differenzierung nach Sprache oder nach Kosten pro Teilnehmer wäre nur mit einem unvertretbar hohen Verwaltungs-aufwand möglich.‘

 

FPÖ-Abgeordneter Lausch poltert: ‚Wir werden hier nicht lockerlassen und mit weiteren Anfragen nachbohren. Die Österreicher haben ein Recht zu erfahren, was mit ihrem Steuergeld passiert.‘“[2]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Sprachkurse wurden im Jahr 2024 und 2025 in den österreichischen Justizanstalten angeboten?

2.    Welche Organisationen oder externen Bildungsträger waren 2024 und 2025 mit der Durchführung von Sprachkursen in Justizanstalten beauftragt?

3.    Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Sprachkurse in einer Justizanstalt angeboten werden?

4.    Wie hoch waren die gesamten Ausgaben für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Inhaftierte im Jahr 2024 und 2025? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)

5.    Wie viele Personen waren 2024 und 2025 mit der Durchführung von Sprachkursen in Justizanstalten beschäftigt (Vollzeitäquivalente bzw. Anzahl der Vortragenden)? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)

6.    Werden standardisierte Sprachtests durchgeführt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, werden die Ergebnisse dokumentiert?

7.    Welche Kriterien gelten für einen „positiven Abschluss“ eines Sprachkurses?

8.    Gibt es Kooperationen mit dem AMS, Integrationsfonds, Ländern oder NGOs zur Fortsetzung von Sprachkursen nach der Entlassung?

a.    Wenn ja, mit welchen Einrichtungen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Welche Justizanstalten boten 2024 und 2025 keine regelmäßigen Deutsch-kurse an? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)

10. Wie viele Kursplätze standen 2024 und 2025 insgesamt zur Verfügung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)

11. Wie viele Personen konnten 2024 und 2025 aufgrund fehlender Kapazitäten nicht unmittelbar einem Sprachkurs zugewiesen werden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)

12. Wird der Bedarf an Sprachkursen regelmäßig erhoben?

a.    Wenn ja, nach welchen Kriterien?

b.    Wenn nein, warum nicht?

13. Welche digitalen Systeme oder Verwaltungsprogramme werden zur Erfassung von Bildungsmaßnahmen im Strafvollzug verwendet?

14. Welche statistischen Auswertungen zu Bildungsmaßnahmen können automatisiert erstellt werden?

15. Planen Sie eine verbesserte statistische Erfassung von Sprachkursen und Bildungsmaßnahmen im Strafvollzug?

a.    Wenn ja, bis wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/3682

Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/3186 (aufgerufen am 13.05.2026)

[2]    https://www.oe24.at/oesterreich/politik/justizministerin-will-nicht-sagen-wie-viel-deutschkurs-im-knast-kostet/661245490 (aufgerufen 13.05.2026)