6206/J XXVIII. GP
Eingelangt am 01.06.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Manuel Litzke, BSc
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend Sondermittel für Fachhochschulen zur Förderung von Kooperation und Durchlässigkeit
Im Rahmen einer aktuellen Ausschreibung des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung werden einmalig 14 Millionen Euro an Sondermitteln für Fachhochschulen zur Förderung von Kooperationen sowie der sogenannten „sozialen Durchlässigkeit“ bereitgestellt. Gefördert werden unter anderem Kooperationen zwischen Fachhochschulen, Universitäten, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung sowie Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils bislang unterrepräsentierter Gruppen im Hochschulbereich.[1]
Diese Maßnahmen werfen aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten zahlreiche Fragen hinsichtlich Zielgenauigkeit, Effizienz, ideologischer Schwerpunktsetzung sowie Transparenz der Mittelvergabe auf.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Fachhochschulen haben sich bislang um diese Sondermittel beworben?
a. Welche konkreten Einrichtungen haben Anträge gestellt?
b. Wie verteilen sich die Anträge regional?
c. Welche Fördersummen wurden jeweils beantragt?
2. Nach welchen konkreten Kriterien erfolgt die Auswahl der geförderten Projekte?
a. Wie wird die „gesellschaftliche Relevanz“ objektiv gemessen?
b. Welche Gewichtung haben Kooperationen im Vergleich zur sogenannten Durchlässigkeit?
c. Wer konkret sitzt in der Auswahlkommission?
3. Wie stellt das Ressort sicher, dass die Mittelvergabe frei von parteipolitischer oder ideologischer Einflussnahme erfolgt?
a. Gibt es externe Kontrollmechanismen?
b. Werden die Entscheidungsgrundlagen öffentlich zugänglich gemacht?
4. Welche konkreten Maßnahmen zur Erhöhung der Durchlässigkeit werden als förderwürdig angesehen?
a. Wie definiert das Ressort „bildungsferne Elternhäuser“?
b. Nach welchen Kriterien wird ein „Migrationshintergrund“ festgestellt?
c. Welche Rolle spielen dabei integrationspolitische Überlegungen?
5. Wie bewertet das Ressort die Gefahr, dass durch gezielte Fördermaßnahmen einzelne Gruppen bevorzugt und andere benachteiligt werden?
a. Gibt es hierzu Gleichbehandlungsprüfungen?
b. Wurde eine Folgenabschätzung hinsichtlich möglicher Diskriminierung durchgeführt?
6. Inwiefern wird sichergestellt, dass die geförderten Projekte nachhaltige Effekte erzielen und nicht lediglich kurzfristige Maßnahmen darstellen?
a. Welche Evaluierungsmechanismen sind vorgesehen?
b. Was passiert bei Nichterreichen der Projektziele?
i. Müssen Fördermittel in solchen Fällen zurückgezahlt werden?
7. Wie hoch ist der administrative Aufwand für Fachhochschulen bei der Antragstellung und Abwicklung der Projekte?
a. Gibt es Unterstützung seitens des Ressorts?
b. Wie wird sichergestellt, dass kleinere Fachhochschulen nicht strukturell benachteiligt werden?
8. Warum werden Stipendien, direkte Studienplatzfinanzierungen oder infrastrukturelle Maßnahmen explizit von der Förderung ausgeschlossen?
a. Welche Alternativen bietet das Ressort zur direkten Unterstützung von Studenten?
9. Wie beurteilt das Ressort die Effizienz dieser Sonderausschreibung im Vergleich zu einer direkten Mittelzuteilung an Fachhochschulen ohne projektgebundene Vorgaben?
10. Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Bund durch diese Maßnahme einschließlich administrativer Abwicklung und Evaluierung?
[1] https://www.news.at/technik/fh-erhalten-sondermittel-fur-kooperation-und-durchlassigkeit (aufgerufen am 22.04.2026)