6222/J XXVIII. GP

Eingelangt am 02.06.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Anzahl der bestehenden Kinderbeistände

 

 

Seit 2008 gibt es in Österreich Kinderbeistände, die Kinder in schwierigen, eskalierenden Sorgerechtsverfahren begleiten. Diese Kinderbeistände sind psychosozial geschulte Begleiter und unterstützen Kinder in „stürmischen Zeiten" für die Dauer des Gerichtsverfahrens. Sie sind Sprachrohr für die Kinder bei Verfahren von Pflegschaftsgerichten über Obsorge oder Besuchsrecht.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Sind die Kosten der Kinderbeistände im Budget für 2026 mit ausreichend finanziellen Mitteln abgesichert?

2.    Wie hoch waren die Gesamtkosten (Honorare, Reisekosten etc.) der Kinderbeistände im Jahr 2025?

3.    Aus welchen Mitteln werden die Kinderbeistände finanziert?

4.    Kam es im Jahr 2025 zu Beugestrafen im Falle, dass Kinderbeistände ihren Pflichten nicht nachkamen?

5.    Wie viele Personen stehen derzeit für diese Tätigkeit zur Verfügung? (Bitte um Angabe nach Bundesländern)

6.    Ist die flächendeckende Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, zurzeit garantiert?

7.    Wird zurzeit der weitere Ausbau des Angebotes von Kinderbeiständen als kostenloses und flächendeckendes Modell der Verfahrensbegleitung von Kindern angedacht?

8.    Bei welchen Verfahren und in welchen Altersgruppen sind Kinderbeistände im Jahr 2025 eingesetzt worden?



[1] vgl https://www.justiz.gv.at/service/familienrecht/obsorge-und-kontaktrecht/kinderbeistand.25c.de.html (abgerufen am 06.05.2026)