6223/J XXVIII. GP
Eingelangt am 02.06.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Manuel Litzke, BSc
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend Genderforschung an den Universitäten
Jede Universität ist gemäß § 19 Abs. 2 Z 7 Universitätsgesetz 2002[1] gesetzliche verpflichtet, in ihren Satzungen Organisationseinheiten einzurichten, die sich unter anderem mit Geschlechterforschung auseinandersetzen. Es stellt sich die Frage nach dem Mehrwert, wenn jede Universität eigenständig Genderforschung betreibt, insbesondere da der Begriff „Genderforschung“ im Gesetz nicht eindeutig definiert ist.
Die Einrichtung solcher Organisationseinheiten führt zu einer Fragmentierung der Ressourcen und könnte zu redundanten Strukturen führen, ohne dass ein klarer Nutzen erkennbar ist. Zudem fehlt eine einheitliche Definition von „Genderforschung“, was die Vergleichbarkeit und Evaluierung der Aktivitäten erschwerten.
Es ist daher notwendig, die finanziellen Aufwendungen, die personelle Ausstattung sowie die Qualifikationen der Mitarbeiter in diesen Organisationseinheiten zu hinterfragen. Zudem bedarf es einer kritischen Betrachtung der Ergebnisse der Genderforschung, um deren Beitrag zur Gleichstellung und Frauenförderung zu bewerten.
Im Sinne der Transparenz und Effizienz ist es unerlässlich, detaillierte Informationen über die Umsetzung und die Auswirkungen der Einrichtung solcher Organisations-einheiten zu erhalten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Wie wird der Begriff „Genderforschung“ im Sinne des § 19 Abs. 2 Z 7 Universitätsgesetz 2002 durch Ihr Ressort rechtlich definiert?
a. Auf welche gesetzlichen, unionsrechtlichen oder sonstigen normativen Grundlagen stützt sich diese Definition?
b. Existieren hierzu verbindliche Auslegungsrichtlinien, Erlässe oder Vollzugshinweise?
2. Durch welche Maßnahmen wird eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Begriffs „Genderforschung“ an allen Universitäten sichergestellt?
3. Welche finanziellen Mittel wurden in den letzten fünf Jahren von den einzelnen Universitäten für Genderforschung aufgewendet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
a. Wie gliedern sich diese nach Personal- und Sachkosten?
b. Welche indirekten Kosten (insbesondere Verwaltung und Overhead) sind darin enthalten?
4. Welche finanziellen Mittel erhalten die Universitäten für Genderforschung aus öffentlichen Mitteln?
a. In welcher Form (Globalbudget, projektbezogene Förderung etc.) werden diese bereitgestellt?
b. Nach welchen Kriterien erfolgt die Mittelzuteilung?
5. Wie viele Mitarbeiter sind derzeit im Bereich der Genderforschung an den einzelnen Universitäten tätig?
a. Wie viele Vollzeitäquivalente entfallen darauf?
6. Welche Qualifikationsanforderungen bestehen für im Bereich der Gender-forschung tätige Mitarbeiter?
7. Welche konkret zurechenbaren wissenschaftlichen Ergebnisse wurden in den letzten fünf Jahren erzielt?
a. Wie viele begutachtete Publikationen sind diesem Bereich zuzuordnen?
b. Welche sonstigen Outputs (z. B. Projekte, Studien) wurden generiert?
8. Welche Evaluierungen zur Effektivität der Genderforschung wurden durchgeführt?
a. Zu welchen Ergebnissen kamen diese im Hinblick auf Zielerreichung und Effizienz?
9. Welche Gesamtkosten entstehen durch die Verpflichtung zur Einrichtung von Organisationseinheiten gemäß § 19 Abs. 2 Z 7 Universitätsgesetz 2002?
a. Wie hoch sind die jährlichen Kosten pro Universität?
b. Wie hoch ist der Anteil administrativer Kosten?
10. In welchem Ausmaß bestehen Überschneidungen mit anderen Forschungs-bereichen oder Organisationseinheiten?
a. Wurden diesbezüglich Effizienzanalysen durchgeführt?
11. Welche rechtlich oder strategisch definierten Zielvorgaben bestehen für diese Organisationseinheiten, und wie wird deren Zielerreichung gemessen?
12. Welche externen Evaluierungen wurden durchgeführt und welche strukturellen oder finanziellen Optimierungspotenziale wurden dabei identifiziert?
13. Wie stellt sich das Verhältnis zwischen eingesetzten Mitteln und wissen-schaftlichem Output dar?
a. Gibt es vergleichende Analysen mit anderen Forschungsbereichen?
14. Welche konkret messbaren Effekte auf Gleichstellung und Frauenförderung konnten kausal auf die Tätigkeit dieser Organisationseinheiten zurückgeführt werden?
15. Welche alternativen Organisationsmodelle (z. B. fakultative statt verpflichtender Einrichtung, zentrale Bündelung) wurden geprüft?
a. Welche Kostenunterschiede ergeben sich daraus?
16. Wie hoch ist der Anteil von Drittmitteln an der Finanzierung der Genderforschung, und wie hat sich dieser in den letzten fünf Jahren entwickelt?
17. Welche zusätzlichen administrativen Strukturen wurden aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung geschaffen und welche Kosten sind damit verbunden?
18. Inwiefern wurde geprüft, ob die Verpflichtung gemäß § 19 Abs. 2 Z 7 Universitätsgesetz 2002 Auswirkungen auf die Freiheit von Wissenschaft und Forschung hat?
19. Welche Mechanismen bestehen zur Evaluierung des praktischen Nutzens der Genderforschung für Gesellschaft und öffentliche Verwaltung?
20. Welche budgetären und strukturellen Auswirkungen wären im Falle einer Aufhebung der Verpflichtung gemäß § 19 Abs. 2 Z 7 Universitätsgesetz 2002 zu erwarten?
a. Welche Einsparungspotenziale werden gesehen?
[1] https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=
20002128&Artikel=&Paragraf=19&Anlage=&Uebergangsrecht=
(aufgerufen am 11.05.2026)