6224/J XXVIII. GP
Eingelangt am 02.06.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
betreffend ÖBB-Chaos im Fernverkehr: Räumung eines überfüllten Railjets in Wien-Meidling
Medienberichten zufolge kam es am 30. April 2026 bei einem Railjet der ÖBB in Wien-Meidling zu einem Polizeieinsatz, nachdem der Zug stark überfüllt gewesen sein soll. Nach der Berichterstattung konnten nicht alle Fahrgäste sicher befördert werden. In diesem Zusammenhang wurde auch berichtet, dass der Zug mit reduzierter Wagenanzahl bzw. verringerter Garnitur unterwegs gewesen sein soll.[1]
Damit stellen sich nicht nur Fragen zum Verhalten einzelner Fahrgäste oder zu fehlenden Sitzplatzreservierungen. Zu klären ist vielmehr auch, welche betrieblichen, organisatorischen und vertraglichen Vorkehrungen zur Kapazitätsbereitstellung auf stark nachgefragten Fernverkehrsverbindungen getroffen wurden.
Sicherheit hat selbstverständlich Vorrang. Wenn eine gesicherte Mitfahrt nicht mehr gewährleistet ist, muss das Eisenbahnunternehmen entsprechende Maßnahmen setzen. Die vorgelagerte Frage bleibt jedoch, warum ein stark nachgefragter Fernverkehrszug mutmaßlich mit reduzierter Kapazität geführt wurde, wann dieser Umstand bekannt war, welche Ersatzmaßnahmen geprüft wurden und wie Fahrgäste darüber informiert wurden.
Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die ÖBB Fahrgäste im Fernverkehr regelmäßig zur Sitzplatzreservierung auffordern bzw. diese empfehlen.[2] Gerade bei einer kurzfristig reduzierten Garnitur kann eine Reservierung jedoch ins Leere gehen, wenn der konkret reservierte Sitzplatz aufgrund des fehlenden Wagens tatsächlich nicht mehr vorhanden ist. Der gegenständliche Vorfall zeigt daher, dass selbst eine Sitzplatzreservierung strukturelle Qualitätsmängel bei Kapazitätsplanung, Wagenbereitstellung und betrieblicher Stabilität nicht kompensieren kann.
Wenn ein Unternehmen Fahrgästen die Reservierung empfiehlt, zugleich aber bei reduzierter Wagenanzahl reservierte Plätze faktisch entfallen können, stellen sich Fragen nach der Verlässlichkeit des Reservierungssystems, nach der Fahrgast-information und nach den konkreten Ansprüchen betroffener Fahrgäste. Dies gilt umso mehr, wenn Fahrgäste mit gültigem Ticket und gegebenenfalls Reservierung dennoch mit erheblichen Einschränkungen konfrontiert sind.
Gerade angesichts steigender Fahrgastzahlen, der uneingeschränkten Bewerbung des Klimatickets und des politischen Anspruchs, mehr Menschen auf die Schiene zu bringen, ist eine verlässliche Kapazitätsplanung im Fernverkehr von zentraler Bedeutung. Sollte die konkrete Zugleistung Teil eines gemeinwirtschaftlich bestellten Verkehrsangebots gewesen sein, stellen sich darüber hinaus Fragen zur Einhaltung vertraglicher Qualitäts- und Leistungsvorgaben.
Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage, weshalb ÖBB und öffentliche Stellen weiterhin Werbeaktionen für den Umstieg auf die Schiene, Kampagnen zur Steigerung der Bahnnutzung oder Schnupperaktionen für das Klimaticket durchführen, wenn zugleich grundlegende Fragen der Kapazitätsbereitstellung, Fahrplanstabilität, Wagenverfügbarkeit und verlässlichen Leistungserbringung offen bleiben. Zu klären ist daher, ob Zeit, Personal und finanzielle Ressourcen nicht vorrangig in die Bereitstellung eines zuverlässigen, ausreichend dimensionierten und akkuraten Fahrplanangebots fließen sollten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihrem Ressort der Vorfall vom 30. April 2026 betreffend einen überfüllten ÖBB-Railjet in Wien-Meidling bekannt?
2. Um welchen konkreten Zug handelte es sich nach Kenntnis des Ressorts hinsichtlich Zugnummer, Relation, planmäßiger Abfahrtszeit und planmäßiger Ankunftszeit?
3. War die konkrete Zugleistung Teil eines gemeinwirtschaftlich bestellten Verkehrsangebots des Bundes?
a. Wenn ja, auf welcher vertraglichen Grundlage wurde diese Zugleistung erbracht?
b. Wenn nein, auf welcher Grundlage wurde diese Fernverkehrsleistung erbracht?
4. Trifft es nach Kenntnis des Ressorts zu, dass der betroffene Zug mit reduzierter Wagenanzahl bzw. verringerter Garnitur geführt wurde?
a. Wenn ja, aus welchem konkreten Grund wurde der Zug mit reduzierter Kapazität geführt?
5. Welche Wagenanzahl bzw. Sitzplatzkapazität war für diesen Zug ursprünglich vorgesehen?
6. Mit welcher tatsächlichen Wagenanzahl bzw. Sitzplatzkapazität wurde der Zug geführt?
7. Wann war den ÖBB bzw. der ÖBB-Personenverkehr AG bekannt, dass der Zug nicht in der ursprünglich vorgesehenen Kapazität geführt werden kann?
8. Wurde das Ressort über die reduzierte Wagenanzahl bzw. verringerte Garnitur informiert?
a. Wenn ja, wann, durch wen und in welcher Form?
9. Wie viele Fahrgäste befanden sich nach Kenntnis des Ressorts zum Zeitpunkt des Vorfalls im genannten Zug?
10. Wie viele Fahrgäste mussten den Zug in Wien-Meidling verlassen?
11. Wie viele der betroffenen Fahrgäste verfügten nach Kenntnis des Ressorts über ein gültiges Ticket?
12. Wie viele der betroffenen Fahrgäste verfügten nach Kenntnis des Ressorts über eine Sitzplatzreservierung?
13. Nach welchen Kriterien wurde entschieden, welche Fahrgäste den Zug verlassen mussten?
14. Wer traf die Entscheidung, den Zug in Wien-Meidling anzuhalten und Maßnahmen zur Reduktion der Fahrgastanzahl zu setzen?
15. Auf welcher rechtlichen, tariflichen oder betrieblichen Grundlage erfolgte die Aufforderung an Fahrgäste, den Zug zu verlassen?
16. Wurde die Polizei durch ÖBB-Mitarbeiter beigezogen?
a. Wenn ja, aus welchem konkreten Grund wurde die Beiziehung der Polizei als erforderlich angesehen?
a. Wenn ja, welche Sanktionen, Pönalen oder sonstigen Konsequenzen sind vorgesehen, wenn solche Qualitätskriterien nicht eingehalten werden?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
a. Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher rechtlichen oder tariflichen Grundlage?
a. Wenn ja, über welche Kanäle erfolgte diese Information?
a. Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt war diese Information abrufbar?
b. Wenn nein, warum nicht?
a. Wenn ja, warum wurde keine zusätzliche Kapazität bereitgestellt?
b. Wenn nein, warum wurde eine solche Maßnahme nicht geprüft?
[1] https://wien.orf.at/stories/3352359/
https://www.heute.at/s/zu-viele-fahrgaeste-wiener-polizei-muss-zug-raeumen-120189314
https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/polizei-musste-heillos-ueberfuellten-oebb-railjet-in-wien-raeumen;art58,4166313 (aufgerufen am 15.05.2026)
[2] https://orf.at/stories/3413984/ (aufgerufen am 15.05.2026)