6243/J XXVIII. GP
Eingelangt am 03.06.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christofer Ranzmaier
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Pflegegeldherabstufungen, Begutachtungspraxis und Transparenz im Pflegegeldsystem
Im Zusammenhang mit der Gewährung von Pflegegeld kommt es regelmäßig zu Überprüfungen der Pflegestufen, die in zahlreichen Fällen zu Herabstufungen führen. Medienberichte sowie Rückmeldungen von Betroffenen und Interessenvertretungen lassen Zweifel an der Nachvollziehbarkeit, Einheitlichkeit und Transparenz der Begutachtungspraxis aufkommen.
So wurde unter anderem in einem medial aufgegriffenen Anlassfall berichtet, dass es im Zuge einer neuerlichen Begutachtung zu einer erheblichen Herabstufung des Pflegegeldes gekommen sei, obwohl sich am Gesundheitszustand der betroffenen Person nach deren Angaben keine Verbesserung ergeben habe. Kritisiert wurden dabei insbesondere die Vorgehensweise der Gutachter, die Einbeziehung vorhandener medizinischer Unterlagen sowie die mangelnde Transparenz der Entscheidungsgrundlagen.[1]
Regelmäßig müssen PVA-Bescheide vor Gericht korrigiert werden, weil sie dem tatsächlichen Gesundheitszustand nicht entsprechen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß es zu Herabstufungen kommt, nach welchen Kriterien diese erfolgen, wie häufig Entscheidungen angefochten werden und inwieweit das bestehende System einer ausreichenden Kontrolle, Einheitlichkeit und Transparenz unterliegt.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Pflegegeldherabstufungen wurden in den vergangenen zehn Jahren durch die PVA vorgenommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Pflegestufen)
2. Wie viele Anträge auf Zuerkennung des Pflegegelds, auf Erhöhung und Weitergewährung nach einer Befristung wurden in den vergangenen zehn Jahren jeweils gestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
3. Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Antragsart)
4. Wie viele Überprüfungen von bereits bestehenden Pflegegeldstufen wurden in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt?
5. Nach welchen konkreten Kriterien und Parametern wird entschieden, ob eine Herabstufung einer Pflegestufe erfolgt?
6. Wurde die Vorgehensweise bei Begutachtungen oder Herabstufungen in den letzten zehn Jahren geändert?
a. Wenn ja, wann und in welcher Form?
b. Welche Auswirkungen hatten diese Änderungen auf die Anzahl der Herabstufungen?
7. Wie wird sichergestellt, dass die Entscheidungsgrundlagen einer Herabstufung für die Betroffenen nachvollziehbar und transparent sind?
8. Welche Verpflichtungen bestehen für Gutachter hinsichtlich der Einbeziehung vorhandener medizinischer Befunde und Unterlagen?
9. Wie viele Beanstandungen, Beschwerden oder Einsprüche gegen Pflegegeld-entscheidungen wurden in den letzten zehn Jahren jährlich eingebracht?
10. Wie viele gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit Pflegegeld-entscheidungen wurden in den letzten zehn Jahren geführt?
a. Wie viele davon wurden zugunsten der Antragsteller entschieden?
b. Wie viele führten zu einer Anhebung der Pflegestufe?
11. Welche Kosten sind dem Bund in den letzten zehn Jahren im Zusammenhang mit Verfahren gegen Pflegegeldentscheidungen entstanden (insbesondere Gerichts-, Gutachter- und Verwaltungskosten)?
a. Wie hoch waren diese Kosten im Vergleich zu den Beträgen, die bei einer ursprünglichen Gewährung bzw. höheren Einstufung des Pflegegeldes angefallen wären?
b. In wie vielen Fällen überstiegen die Verfahrenskosten die ursprünglich strittigen Pflegegeldbeträge?
12. Welche finanziellen Auswirkungen hatten Herabstufungen von Pflegegeld-beziehern auf die Ausgaben des Bundes in den letzten zehn Jahren?
13. Wie hoch sind die Kosten der Begutachtungen im Pflegegeldsystem, insbesondere durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) in den letzten zehn Jahren? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
14. Gibt es Unterschiede in der Einstufungspraxis bzw. bei Herabstufungen zwischen den Bundesländern?
a. Wenn ja, wie stellen sich diese konkret dar?
15. Wie verteilen sich Pflegegeldanträge, Ablehnungen und Herabstufungen nach Altersgruppen und Geschlecht in den vergangenen zehn Jahren? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
16. Wie verteilen sich Pflegegeldbezieher, Antragsteller sowie Ablehnungen nach Staatsangehörigkeit (österreichische Staatsbürger, EU/EWR-Bürger, Drittstaatsangehörige)?
17. Welche Aufenthaltstitel berechtigen Drittstaatsangehörige zum Bezug von Pflegegeld?
18. Welche Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren im Zusammenhang mit möglichem Missbrauch von Pflegegeldleistungen gesetzt (z. B. Sozialleistungs-betrug-Taskforces)?
19. Wie viele Fälle von vermutetem oder festgestelltem Missbrauch im Zusammenhang mit Pflegegeld wurden in den letzten zehn Jahren registriert?
a. Wie viele davon führten zu Rückforderungen oder strafrechtlichen Konsequenzen?
b. Wie verteilen sich diese Fälle nach Staatsangehörigkeit?
[1] https://www.heute.at/s/keine-beine-dafuer-krebs-pv-halbiert-mann-pflegegeld-120181826 (aufgerufen am 21. Mai 2026)