6244/J XXVIII. GP

Eingelangt am 05.06.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an den die Bundesministerin für Justiz

betreffend Insassentelefonie im Strafvollzug

 

 

Handys sind in den Gefängnissen verboten (werden aber vielfach hinein-geschmuggelt), das Telefonieren ist jedoch ein Recht des Häftlings zur Aufrecht-erhaltung des Kontakts mit den Angehörigen und für Gespräche mit dem Anwalt. Im gelockerten Vollzug haben die Insassen immer Zugang zum Telefon. Das StVG regelt die Kontakte mit der Außenwelt (Briefverkehr, Paket- und Geldsendungen, Besuche, Telefongespräche, Ausführungen und Überstellungen, Unterbrechung der Freiheits-strafe, die verschiedenen Formen von Ausgang und anderes).

 

Ein weiterer wichtiger Bereich sind Regelungen zur Sicherheit und Ordnung sowohl im Zusammenhang mit der Außenwelt als auch innerhalb der Justizanstalt, einschließlich der den Strafvollzugsbediensteten eingeräumten Zwangsbefugnissen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Sind im Jahr 2025 laufende Kosten für die lnsassentelefonie angefallen? (Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Kostenstellen wie etwa: Betriebs- und Wartungskosten, Reparaturkosten, Telefongebühren nach Justizanstalt und Kostenträgern)

2.    Kommt nach wie vor die Firma PKE mit ihrem System der lnsassentelefonie in den Justizanstalten zum Einsatz?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein, welche Firma hat jetzt die Insassentelefonie über?

3.    Wurden 2025 noch zusätzliche Geräte in den Justizanstalten angeschafft?

a.    Wenn ja, in welchen Justizanstalten?

b.    Wenn ja, wie hoch waren die Kosten der zusätzlich angeschafften Geräte?

c.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wie hoch waren die Kosten 2025 für eine Minute bei der lnsassentelefonie?

5.    Wie viele Störfälle gab es 2025 bei der lnsassentelefonie? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt)

6.    Um welche Störfälle hat es sich gehandelt? (Bitte um kurze Schilderung der Störung und Aufschlüsselung nach Justizanstalt)

7.    Sind Meldungen von Justizwachebeamte im Jahr 2025 hinsichtlich Missbrauchs der lnsassentelefonie bekannt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt und Grund der Meldung und Art der Behandlung)

8.    Wie viele Strafgefangene oder deren Gesprächspartner haben bei Telefonaten 2025 gegen die Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes verstoßen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt und Grund des Verstoßes)

a.    Wie viele davon waren leichte Fälle?

b.    Wie viele davon waren ernste Verstöße?

9.    Wurden Telefonate 2025 in den Justizanstalten überprüft? (Bitte um Aufschlüsselung Justizanstalt)

10. Warum würde die Bekanntgabe aggregierter Gesamtzahlen die Sicherheit gefährden?

11. Wie viele Anzeigen nach § 118 StVG im Zusammenhang mit Insassentelefonie gab es 2024 und 2025 insgesamt?

12. In wie vielen Fällen wurde die Telefonberechtigung eingeschränkt oder entzogen?

13. Werden Vorfälle missbräuchlicher Insassentelefonie im elektronischen Vollzugsverwaltungssystem dokumentiert?

a.    Wenn ja, welche Auswertungen sind standardmäßig möglich?

14. Welche statistischen Kennzahlen werden intern regelmäßig erhoben?