6249/J XXVIII. GP
Eingelangt am 08.06.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Lausch
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Möglicher Missbrauch von Ressourcen im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung in österreichischen Justizanstalten
In der Tageszeitung „Heute“ konnte man am 11. Februar 2025 Folgendes lesen:
„Hohe Kosten für Steuerzahler
‚Unfassbar‘ – schnellerer Arzttermin im Gefängnis
Laut einer Anfrage an die Grünen müssen Steuerzahler für Arzt und Verpflegung in den Justizanstalten tief in die Tasche greifen.
Zwei von der FPÖ eingebrachte Anfragen an das grün-geführte Justiz-ministerium sorgt nun für reichlich Aufregung. Der freiheitliche Abgeordnete Harald Schuh wollte nämlich wissen, wie es um die ‚Versorgung in Justizanstalten‘ [parlamentarische Anfrage betreffend „Gesundheitsversorgung in Justizanstalten“ (256/J)[1]] in Österreich steht und vor allem was diese den Steuerzahler kostet.
Abgefragt wurden dabei etwa die Kosten für zahnmedizinische Versorgung von Häftlingen, aber auch die Wartezeiten bei gesundheitlichen Beschwerden und in einer weiteren Anfrage die kulinarische Verpflegung. Gesundheitsminister Johannes Rauch, der aktuell Alma Zadic vertritt, musste sich diesen Fragen nun stellen und Antworten liefern.
2 Millionen für Zahnarzt
So erhalten Häftlinge in Österreich jedenfalls in fast allen Justizanstalten zahn-medizinische Versorgung direkt im Gefängnis – ‚um Ausführungen möglichst zu vermeiden‘, erklärte Rauch. Vor allem Zahnfüllungen werden in den Anstalten dabei häufig benötigt, wie sich in der Beantwortung [der parlamentarischen Anfrage betreffend ‚Zahnbehandlung in Justizanstalten‘ (3328/J)[2]] zeigt. Im Jahr 2022 waren es 14.774, im Jahr 2023 fast 16.000 und im Jahr 2024 (bis zum 30.09.2024) 12.152. Die Kosten dafür summieren sich auf insgesamt 2.301.126 Euro allein in den letzten drei Jahren.
Geringere Wartezeiten
Die medizinische Versorgung der Häftlinge ist zudem die gleiche, wie jene für Personen in Freiheit. ‚Im österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzug gilt das Äquivalenz-prinzip, welches gesetzlich vorschreibt, dass Personen in Haft grundsätzlich die gleiche medizinische Versorgung zuzukommen zu lassen ist, wie Personen in Freiheit‘, so Rauch.
Einen Unterschied gibt es aber bei den Wartezeiten. Denn während viele Österreicher oft lange auf einen Arzttermin gedulden müssen, läuft es in den Justizanstalten etwas anders. ‚In diesem Sinne wird versucht, Patienten möglichst zeitnahe entsprechende Termine zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist stets auch die jeweilige Dringlichkeit, etwa im Falle von Notfällen, zu berücksichtigen. So erhalten beispielsweise Personen in psychologischen Krisensituationen nach belastenden Ereignissen umgehend eine psychologische Betreuung‘, stellte der Minister klar.“[3]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Welche Justizanstalten verfügen mit Ende 2025 über zahnärztliche Einrichtungen (Zahnordinationen)? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt, Bundesland und Baujahr der zahnärztlichen Einrichtung)
2. Wie hoch waren die Gesamtkosten 2025 für den Betrieb aller Zahnordinationen in den Justizanstalten (Personal, laufender Betrieb)?
3. Wie hoch waren die Honorare 2025 der ordinierenden Zahnärzte in den Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt, Zahnarzt und Bundesland)
4. Wie viele Behandlungen wurden 2025 bei den Häftlingen durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt)
5. In welchen Justizanstalten gab es 2025 chefärztliche Visiten?
6. Gab es 2025 Beanstandungen bei den chefärztlichen Visiten in den Justiz-anstalten?
a. Wenn ja, welche?
7. Wurden bereits für alle Justizanstalten ein Kooperationsvertrag erstellt, der für alle zukünftigen Zahnärzte eine Benutzungsgebühr in der Höhe von 6% vorsieht?
a. Wenn nein, warum nicht?
8. Welche konkreten Kosten sollen durch die 6%-Gebühr gedeckt werden?
9. Wie wurde deren Höhe berechnet?
10. Werden zusätzliche Kostenbelastungen an Insassen weitergegeben?
a. Wenn ja, inwiefern?
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Welche konkreten Modelle einer Kostenbeteiligung werden derzeit geprüft?
12. Gibt es internationale Vergleichsmodelle, die herangezogen wurden?
a. Wenn ja, welche?
13. Welche konkreten Einsparungspotenziale werden durch diese Maßnahmen erwartet?
14. Inwiefern haben Häftlinge ein Mitspracherecht bei der Behandlung durch den Zahnarzt?
15. Welche zahnmedizinischen Leistungen werden Insassen im Straf- und Maßnahmenvollzug konkret angeboten – beschränkt sich das Angebot auf einfache Behandlungen wie Füllungen und Zahnextraktionen, oder umfasst es auch höherwertige Versorgungen wie Kronen und Implantate?
16. Welche Kosten entstehen Insassen für zahnmedizinische Behandlungen im Straf- und Maßnahmenvollzug und müssen sie für höherwertige Leistungen wie Kronen oder Implantate selbst zahlen?
[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/256
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/194 (aufgerufen am 13.05.2026)
[2] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/3328
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2839 (aufgerufen am 13.05.2026)
[3] https://www.heute.at/s/unfassbar-schnellerer-arzttermin-im-gefaengnis-120090039 (aufgerufen am 13.05.2026)