6258/J XXVIII. GP

Eingelangt am 09.06.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nina Tomaselli, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Drohender Sparstift bei Betrugsbekämpfungsbehörde! Steht der Finanzminister zum Parlamentsbeschluss?

BEGRÜNDUNG

 

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz (BBKG) 2025 Teil Daten, Teil Steuern und Teil Sozialabgaben wurde Ende November das im Budget angekündigte Betrugsbekämpfungspaket vorgelegt. Laut Strategiebericht soll dieses Paket 1,44 Mrd. EUR zur Budgetsanierung beitragen.

Im Zusammenhang mit diesem Gesetzespaket wurde vom Parlament der unselbstständige Entschließungsantrag „Umsetzung der Betrugsbekämpfungsgesetz 2025“[1] beschlossen. Darin vorgesehen ist die Umschichtung im Rahmen des Personalplans und Budgets von 30 zusätzlichen Vollbeschäftigtenäquivalent (VBÄ) für die abgaben- und finanzstrafrechtlichen Kontroll- und Prüfungstätigkeiten des Finanzamts Österreich, des Finanzamt für Großbetriebe und des Amts für Betrugsbekämpfung.

Laut einer Anfragebeantwortung des Finanzministers[2] wurden die durch diesen Antrag bereitgestellten zusätzlichen Personalressourcen wie folgt aufgeteilt: 12 VBÄ für das Finanzamt Österreich, 10 VBÄ für das Finanzamt für Großbetriebe und 8 VBÄ für das Amt für Betrugsbekämpfung.

Die zusätzlichen Personalressourcen für die abgaben- und finanzstrafrechtlichen Kontroll- und Prüfungstätigkeiten sind zu begrüßen und auch dringend notwendig. Immerhin soll die Betrugsbekämpfung einen wesentlichen Beitrag zur Budgetsanierung leisten. Auch wenn die bisher beschlossenen Gesetzesänderungen das im Doppelbudget geplante Einsparvolumen von 1,44 Mrd. EUR nicht erreichen, ist klar, dass zusätzliche Einnahmen aus der Betrugsbekämpfung nur dann erfolgen können, wenn die entsprechenden Prüfinstanzen ausreichend Ressourcen haben.

Aus diesem Grund ist die Ankündigung der Bundesregierung vom 3.6.2026[3] rund 2000 Stellen in der Verwaltung einsparen zu wollen, mit Hinblick auf die Betrugsbekämpfung und die Fähigkeit der Republik Steuer- und Abgabenbetrug wirksam bekämpfen zu können, Grund für Besorgnis. Angekündigt wurde, dass bis 2030 jede zweite Pensionierung nicht nachbesetzt werde. Insgesamt sollen damit 2000 Stellen eingespart werden.

Die Bundesregierung hängt bereits schon weit hinter den ankündigten Einnahmen aus der Betrugsbekämpfung hinterher. Eine Reduktion der Personalressourcen beim Finanzamt Österreich, beim Finanzamt für Großbetriebe und beim Amt für Betrugsbekämpfung würde aber dem Beschluss des Parlaments sowie den Bemühungen der Regierung Steuer- und Abgabenbetrug zu reduzieren, zuwider-laufen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Wie viele Personen arbeiten derzeit im Finanzamt Österreich, dem Finanzamt für Großbetriebe und dem Amt für Betrugsbekämpfung jeweils?

a.    Wie viele Planstellen stehen dem jeweils gegenüber?

b.    Welche Entwicklungen ergeben sich bei Plan- und Iststellen in den Jahren bis 2030?

2)    Wie viele Pensionierungen gab es im Schnitt die letzten 5 Jahre im Finanzamt Österreich, dem Finanzamt für Großbetriebe und dem Amt für Betrugsbekämpfung jeweils jährlich?

a.    Wie viele davon wurden nachbesetzt?

b.    Welche Stellen wurden nicht nachbesetzt? (Bitte um detaillierte Auflistung und Begründung)

3)    Mit wie vielen Pensionierungen rechnen Sie derzeit jährlich bis 2030 im Finanzamt Österreich, dem Finanzamt für Großbetriebe und dem Amt für Betrugsbekämpfung jeweils?

4)    Sind Personalreduktionen im Finanzamt Österreich, dem Finanzamt für Großbetriebe und dem Amt für Betrugsbekämpfung geplant?

a.    Wenn ja, wieviele Stellen sind im Finanzamt Österreich, dem Finanzamt für Großbetriebe und dem Amt für Betrugsbekämpfung jeweils betroffen?

5)    Sollen die Nachbesetzungen nach Pensionierungen im Finanzamt Österreich, dem Finanzamt für Großbetriebe und dem Amt für Betrugsbekämpfung von den angekündigten Stelleneinsparungen in der Verwaltung ausgenommen werden?

6)    Welche Einsparungen erwarten Sie daraus?

7)    Für wie hoch schätzen sie den Einnahmenentfall aus dem Wegfall von Finanzprüfer:innen und anderen Fachkräften in den Finanzämtern?

8)    Stehen Sie weiterhin zum Beschluss des Parlaments vom 10.12.2025, der eine Aufstockung der Personalressource des Finanzamt Österreich, dem Finanzamt für Großbetriebe und dem Amt für Betrugsbekämpfung um insgesamt 30 VBÄ vorsieht?

9)    Welche Stellen sind sechs Monate nach dem Beschluss des Nationalrats besetzt?

a.    Welche nicht und mit welcher Begründung?



[1] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/UEA/156

[2] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/4507/imfname_1754416.pdf

[3] https://apa.at/news/regierung-bittet-beim-doppelbudget-um-geduld/