6259/J XXVIII. GP
Eingelangt am 10.06.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Lukas Hammer, Alma Zadić, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Einstellungen zu fremdenfeindlichen Texten zu "L’amour toujours"
Ende Mai 2024 sorgte ein Handyvideo aus Sylt für Empörung. Zur Melodie des Partyhits „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino grölten junge Menschen die Neonazi-Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“.[1] In den folgenden Monaten kam es in Deutschland zu mehr als 360 Polizeieinsätzen in ähnlichen Fällen.[2]
Danach gab es eine Reihe derartiger Vorfälle auch in Österreich (bzw. mit österreichischen Tatverdächtigen im Ausland):
· Mai 2024: Laut Rechtsextremismusbericht 2024 wurden im Mai 2024 „zwei Burschenschafter im öffentlichen Raum in Wien beim Skandieren von „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ nach der Melodie von Gigi D’Agostinos „L’amour toujours“ gefilmt.“[3]
· Juni 2024: Vorfall beim Feuerwehrfest im Bezirk Melk. Das LSE ermittelte.[4]
· Juli 2024: In Leipzig kam es vor dem EM-Achtelfinale Österreich gegen die Türkei zu einem Eklat. Der ORF berichtete: „Während einer Übertragung des Schweizer Fernsehens SRF war gestern vor dem Spiel zu sehen, wie Anhänger der ÖFB-Auswahl in der Stadt zur Melodie des Lieds „L’amour toujours“ die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ singen.“[5]
· Juli 2024: Gesänge von Mitgliedern der Burschenschaft Arminia. Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelte.[6]
· September 2024: Die Identitären unterlegten Bilder mit einem „Remigration“-Banner mit dem Lied – den Gesang sollte man sich offenkundig selbst dazu denken.[7]
· November 2024: Anklage gegen zwei junge Männer und eine junge Frau wegen Gesängen und Hitlergrüßen in Bad Ischl.[8] Der Prozess endete mit einer Verurteilung wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung, einer Diversion und einem Freispruch.[9]
· November 2024: Auf einem Mensafest an der Johannes-Kepler-Universität Linz wird der rassistische Text zum Lied gesungen. Das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung und die Staatsanwaltschaft Linz ermittelten.[10]
· November 2024: In den „Oberösterreichischen Nachrichten“ tauchte ein Video aus einer Bar in Gosau auf, wo Mitglieder der Freiheitlichen Jugend die Nazi-Parolen grölten.[11] Dabei soll auch der Hitlergruß gezeigt worden sein.[12]
Am 2. Juni 2026 gab die Staatsanwaltschaft Wels bekannt, dass die Ermittlungen gegen die vier Angehörigen des RFJ wegen des Verdachts der Verhetzung bzw. (in einem Fall) wegen Verdachts der Wiederbetätigung in Gosau eingestellt werden. Gegen weitere unbekannte Täter sei das Ermittlungsverfahren abgebrochen worden.[13] Die StA Wels begründet dies wie folgt: „Das Verhalten der Beschuldigten erfüllt den objektiven Tatbestand der Verhetzung nicht, weil allein durch das lautstarke Singen des eingangs zitierten Textes zur Melodie eines politisch an sich unbedenklichen Liedes weder zu Gewalt aufgerufen noch zu Hass aufgestachelt oder eine geschützte Personengruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft wird.“[14]
Am 2. Juni 2026 berichtete orf.at, dass auch die Ermittlungen zum Vorfall an der JKU Linz von der Staatsanwaltschaft Linz abgebrochen wurden, weil es nicht gelungen sei, die Täter:innen auszuforschen.[15]
Die Einschätzung der Staatsanwaltschaft Wels steht im Widerspruch zu rechtswissenschaftlichen Beurteilungen: „Wer ‚Deutschland den Deutschen, Ausländer raus‘ singt, meint das im großdeutschen Sinn und zielt darauf ab, in anderen das Gefühl der Verachtung Ausländern gegenüber zu erwecken, indem er Menschen ohne (österreichische) Staatsbürgerschaft stark geringschätzt und sie als nicht ‚wert genug‘ ansieht, um sich in Österreich aufhalten zu dürfen, sie somit als unwert ansieht und verachtet. Der verhetzende Charakter ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Deutschen (erfasst im völkischen Sinn auch Österreicher) einerseits und Ausländern andererseits, wobei durch die Forderung ‚Ausländer raus‘ eine Wertung und ein Rangunterschied zum Ausdruck gebracht wird.“[16] Bei entsprechender Publizität sei der Tatbestand der Verhetzung sehr wohl erfüllt. Auch eine Anwendbarkeit von § 3g VerbotsG wird bejaht. Subsidiär sei jedenfalls Art. III Abs. 1 Z 4 EGVG erfüllt.[17]
Univ.-Prof. Dr. Birklbauer bezeichnet im Standard die Begründung der StA Wels als „kaum haltbar“ und sieht das Delikt der Verhetzung erfüllt: „Nach höchstgerichtlicher Judikatur wird aber die Menschenwürde verletzt, wenn ‚durch die Tathandlung den Angehörigen der angegriffenen Gruppe unmittelbar oder mittelbar das Recht auf Menschsein schlechthin abgesprochen wird, indem etwa sie als minderwertige oder wertlose Teile der Gesamtbevölkerung dargestellt‘ werden. Ausländern in ihrer Gesamtheit und ungeachtet ihres wesentlichen Beitrags zum Funktionieren unserer Gesellschaft generell das Aufenthaltsrecht abzusprechen ist nichts anderes, als sie als ‚minderwertigen Teil der Gesamtbevölkerung‘ darzustellen.“[18]
Rechtsextremes Gedankengut darf in der Gesellschaft nicht normalisiert werden. Wir dürfen nicht zusehen, wenn versucht wird, rechtsextreme Narrative in die Mitte der Gesellschaft zu tragen und Hass und Hetze zu verbreiten und sie salonfähig zu machen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Welche Strafverfahren werden oder wurden wegen dem Gesang der Nazi-Parolen „Ausländer raus“ oder „Deutschland den Deutschen“ zum Lied „L’amour toujours“ von Gigi d’Agostino geführt? Bitte um Aufgliederung nach fallführender Behörde, Beginn und Ende des Verfahrens, Verfahrensstand, Tatvorwurf, Zahl der Verdächtigen/Beschuldigten/Angeklagten und strafbarer Handlung.
2. Falls Verfahren im Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten Gesängen eingestellt wurden:
a. Weswegen wurden die Verfahren eingestellt?
b. Wurden die Einstellungsbegründungen veröffentlicht?
i. Wenn ja: wann?
ii. Wenn nein: Warum nicht?
c. Sind Fortführungsanträge eingegangen?
i. Wenn ja: Wurde das Verfahren fortgeführt?
ii. Wenn ja: Wie ist der Verfahrensstand im Verfahren über den Fortführungsantrag oder die Fortführungsanträge?
iii. Wenn das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft nicht fortgeführt wurde: Warum nicht?
d. Wurden die Bezirksverwaltungsbehörden nach Artikel III Abs. 4 EGVG verständigt?
3. Wurden Berichte in Verfahren im Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten fremdenfeindlichen Gesängen an die zuständige Oberstaats-anwaltschaft bzw. an das BMJ übermittelt?
a. Bitte um Aufschlüsselung nach Zeitpunkt, Inhalt und Behörden.
4. Gab es zu Verfahren im Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten fremdenfeindlichen Gesängen Weisungen von der zuständigen Oberstaats-anwaltschaft an die fallführende Staatsanwaltschaft und/oder gab es Weisungen des BMJ?
a. Wenn ja, von wem, an wen und zu welchem Vorgehen?
5. War der Weisungsrat mit den in Frage 1 erfragten Verfahren befasst und wenn ja, wie hat er sich geäußert?
6. Gibt es seitens des Ressorts oder der zuständigen Oberstaatsanwaltschaften Erlässe zum Vorgehen in Fällen des Verdachts der in Frage 1 genannten fremdenfeindlichen Gesänge?
a. Wenn ja: Mit welchem Inhalt?
b. Wenn nein: Warum nicht?
7. Wie viele Anzeigen sind wegen des Verdachts gerichtlich strafbarer Handlungen im Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten fremdenfeindlichen Gesängen seit Mai 2024 bei den Strafverfolgungs-behörden eingegangen?
8. Teilt das Bundesministerium für Justiz die Ansicht, dass allein durch das lautstarke Singen des in Frage 1 genannten Textes zur Melodie eines politisch an sich unbedenklichen Liedes weder zu Gewalt aufgerufen noch zu Hass aufgestachelt oder eine geschützte Personengruppe in einer die Menschen-würde verletzenden Weise beschimpft wird?
RFJ-Eklat in Gosau
9. Am 2. Juni 2026 gab die Staatsanwaltschaft Wels bekannt, das Ermittlungs-verfahren gegen vier Beschuldigte im Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten fremdenfeindlichen Parolen und wegen des Verdachts des Zeigens des sogenannten „Hitlergrußes“ eingestellt zu haben. Gegen wie viele Verdächtige oder Beschuldigte (bT und uT) wird oder wurde ermittelt? Bitte um Aufgliederung nach fallführender Behörde, Beginn und Ende des Verfahrens, Verfahrensstand, Tatvorwurf und strafbarer Handlung.
10. Wurden die Verdächtigen zur in Frage 9 genannten Causa einvernommen?
11. Wurden sonstige Gäste zur Causa einvernommen?
12. Aus welchen Gründen wurde das Verfahren eingestellt?
a. Wurde die Einstellungsbegründung veröffentlicht?
i. Wenn ja: wann?
ii. Wenn nein: warum nicht?
13. Sind Fortführungsanträge eingegangen?
a. Wenn ja: Wie ist der Verfahrensstand?
14. Wurden Berichte in der Causa an die zuständige Oberstaatsanwaltschaft bzw. an das BMJ übermittelt?
a. Bitte um Aufschlüsselung nach Zeitpunkt, Inhalt und Behörden.
15. Gab es Weisungen von der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft an die fallführende Staatsanwaltschaft und/oder gab es Weisungen des BMJ?
a. Wenn ja, von wem, an wen und zu welchem Vorgehen?
16. War der Weisungsrat mit dem Verfahren befasst und wenn ja, wie hat er sich geäußert?
17. Wurden die Bezirksverwaltungsbehörden nach Art. III Abs. 4 EGVG verständigt?
Vorfälle beim JKU-Mensafest
18. Am 2. Juni 2026 wurde bekannt, dass die Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten fremdenfeindlichen Gesängen abgebrochen wurden. Gegen wie viele Verdächtige wurde ermittelt? Bitte um Aufgliederung nach fallführender Behörde, Beginn und Ende des Verfahrens, Verfahrensstand, Tatvorwurf und strafbarer Handlung.
19. Sind bei den Strafverfolgungsbehörden Hinweise zur Identität der Verdächtigen eingelangt?
20. Wurden Gäste zur Causa einvernommen?
21. Wurden Berichte in der Causa an die zuständige Oberstaatsanwaltschaft bzw. an das BMJ übermittelt?
a. Bitte um Aufschlüsselung nach Zeitpunkt, Inhalt und Behörden.
22. Gab es Weisungen von der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft an die fallführende Staatsanwaltschaft und/oder gab es Weisungen des BMJ?
a. Wenn ja, von wem, an wen und zu welchem Vorgehen?
23. War der Weisungsrat mit dem Verfahren befasst und wenn ja, wie hat er sich geäußert?
24. Wurden die Bezirksverwaltungsbehörden nach Art. III Abs. 4 EGVG verständigt?
[1] https://orf.at/stories/3358637/
[2] https://www.tagesschau.de/inland/polizei-einsaetze-amour-toujors-ns-parolen-100.html
[3] https://www.doew.at/cms/download/56kou/rechtsextremismus_in_oe_2024.pdf
[4] https://www.diepresse.com/18581633/lamour-toujours-vorfall-bei-feuerwehrfest-in-niederoesterreich
[5] https://orf.at/stories/3362429/
[6] https://kurier.at/chronik/steiermark/burschenschafter-sollen-rassistische-parolen-zu-dagostino-hit-gegroelt-haben/402928390
[7] https://www.doew.at/cms/download/56kou/rechtsextremismus_in_oe_2024.pdf
[8] https://ooe.orf.at/stories/3280517/?utm_source=chatgpt.com
[9] https://www.derstandard.at/story/3000000244757/umgedichteter-dagostino-hit-drei-angeklagte-in-wels-vor-gericht?utm_source=chatgpt.com
[10] https://www.derstandard.at/story/3000000323262/staatsanwaltschaft-wels-hat-kein-problem-mit-deutschland-den-deutschen-auslaender-raus
[11] https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/lamour-toujours-gesaenge-in-gosauer-lokal-3-mitglieder-der-fpoe-jugend-ausgeforscht;art4,4128072
[12] https://www.justiz.gv.at/sta-wels/staatsanwaltschaft-wels/medienstelle/pressemitteilungen/fremdenfeindliche-gesaenge-in-lokal-in-gosau-ermittlungsverfahren-gegen-vier-beschuldigte-eingestellt.12d5.de.html
[13] Ebda.
[14] Ebda.
[15] https://ooe.orf.at/stories/3356931/
[16] Dietrich, Das Grölen von Liedern zwischen Geschmacklosigkeit und Wiederbetätigung – Zur Strafbarkeit der Phrase „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“, JSt 2024, 361
[17] Vgl. ebda.
[18] https://www.derstandard.at/story/3000000323562/auslaender-raus-ab-jetzt-ein-salonfaehiger-fremdenhass