6263/J XXVIII. GP
Eingelangt am 10.06.2026
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Katayun Pracher-Hilander
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Betrieb und Kontrolle von BSL-3-Laboren in Österreich
Labore der Biosicherheitsstufe 3 (BSL-3) bzw. der Sicherheitsstufe 3 (S3)[1] , [2] nehmen im Bereich der Forschung, Diagnostik und Untersuchung infektiöser biologischer Stoffe eine besondere Stellung in Österreich ein. Aufgrund der mit solchen Einrichtungen verbundenen Risiken bestehen hohe Anforderungen an Sicherheit, Kontrolle und behördliche Aufsicht.
Vor diesem Hintergrund der besonderen Sicherheitsanforderungen beim Betrieb von Laboren höherer Biosicherheitsstufen sowie im Hinblick auf Fragen der Genehmigung, Kontrolle und öffentlichen Sicherheit und möglicher zukünftiger Entwicklungen in diesem Bereich erscheint eine Klärung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen geboten.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Welche Behörden sind für die Genehmigung von BSL-3-Laboren zuständig?
a. Unter welchen Voraussetzungen wird eine Genehmigung für ein BSL-3 Labor erteilt?
2. Seit wann sind BSL-3-Labore in Österreich in Betrieb?
3. Wie viele BSL-3-Labore bestehen derzeit in Österreich?
a. In welchen Bundesländern befinden sich diese Einrichtungen?
b. Wie lauten die konkreten Bezeichnungen der jeweiligen Einrichtungen?
c. Wer sind die jeweiligen Betreiber bzw. Trägerorganisationen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirk/Gemeinde)
4. Wie werden diese Einrichtungen finanziert und welche öffentlichen Stellen, Gebietskörperschaften oder sonstigen Fördergeber sind daran beteiligt?
a. Bestehen bei den in Österreich betriebenen BSL-3-Laboren Kooperationen mit ausländischen Partnern?
i. Falls ja, mit welchen?
5. Welche regelmäßigen Kontrollen sind für derartige Labore vorgesehen, wie oft erfolgen diese und durch welche Stellen werden sie durchgeführt?
6. Welche generellen Anforderungen bestehen hinsichtlich Personalqualifikation und Sicherheitsmanagement in BSL-3-Laboren?
7. Welche Arten von (Krankheits-) Erregern dürfen in BSL-3-Laboren grundsätzlich untersucht, erforscht oder gelagert werden?
a. Welche konkreten Viren, Bakterien oder sonstigen biologischen Arbeitsstoffe werden derzeit in österreichischen BSL-3-Laboren untersucht, erforscht oder gelagert?
8. Welche Maßnahmen bestehen zur Verhinderung von Unfällen oder der Freisetzung biologischer Stoffe?
a. Bestehen verpflichtende Notfall- und Katastrophenpläne für solche Einrichtungen?
b. Gab es in der Vergangenheit bekannte Zwischenfälle/Unfälle?
i. Falls ja, in welcher Art und wann?
c. Wenn ja, wer erstellt, überprüft und aktualisiert diese?
9. Ist der Betrieb eines BSL-3-Labors in einem Gebäudekomplex gemeinsam mit medizinischen Praxen oder anderen Nutzungseinheiten grundsätzlich zulässig?
a. Falls ja, welche Kriterien hinsichtlich Sicherheit baulicher Trennung und Zugangsbeschränkungen sind dabei einzuhalten?
10. Welche Informationspflichten bestehen gegenüber Behörden und Öffentlichkeit in der Zusammenarbeit mit dem Betrieb solcher Einrichtungen?
a. Welche Zuständigkeiten bestehen im Fall eines Zwischenfalls oder einer Gefährdungslage?
b. Wer trägt die rechtliche Verantwortung für Schäden, die durch einen Laborunfall entstehen?
c. Wie erfolgt die Abstimmung zwischen den Ressorts und Behörden im Bereich Biosicherheit, insbesondere hinsichtlich gemeinsamer Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen?
11. Gibt es bundesweite Strategien für den Umgang mit Hochsicherheitslaboren?
12. Bestehen derzeit in Österreich Labore der Biosicherheitsstufe 4 (BSL-4 )?
a. Falls ja, wo befinden sich diese Einrichtungen und wer sind die jeweiligen Betreiber?
b. Falls nein, bestehen Planungen oder Überlegungen zur Errichtung eines BSL-4-Labors in Österreich?
c. Falls entsprechende Planungen bestehen, welche öffentlichen Stellen oder Institutionen sind daran beteiligt?