6267/J XXVIII. GP
Eingelangt am 10.06.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Folgeanfrage zu 4619/J „Steuerbetrugsfälle durch Ukrainer in Österreich“
In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage betreffend „Steuerbetrugsfälle durch Ukrainer in Österreich“ (4619/J)[1] führte der Bundesminister für Finanzen aus, dass seit dem Jahr 2022 zahlreiche Finanzstrafverfahren mit ukrainischem Bezug beim Amt für Betrugsbekämpfung sowie beim Zollamt Österreich geführt wurden.
Laut Anfragebeantwortung wurden folgende Finanzstrafverfahren registriert:
· 2022: 10 Verfahren beim Amt für Betrugsbekämpfung sowie
24 Verfahren beim Zollamt Österreich
· 2023: 06 Verfahren beim Amt für Betrugsbekämpfung sowie
62 Verfahren beim Zollamt Österreich
· 2024: 12 Verfahren beim Amt für Betrugsbekämpfung sowie
76 Verfahren beim Zollamt Österreich
· 2025: 14 Verfahren beim Amt für Betrugsbekämpfung sowie
74 Verfahren beim Zollamt Österreich.
Zudem wurde ausgeführt, dass diese Zahlen sämtliche finanzstrafrechtlichen Tatbestände umfassen, darunter Abgabenhinterziehung, Hinterziehung von Eingangs- und Ausgangsabgaben, Zigarettenschmuggel sowie Finanzordnungswidrigkeiten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch ist der bisher insgesamt festgestellte finanzielle Schaden sämtlicher seit dem Jahr 2022 geführter Finanzstrafverfahren mit ukrainischem Bezug? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/4619
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/4135 (aufgerufen am 02.06.2026)