6267/J XXVIII. GP

Eingelangt am 10.06.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Folgeanfrage zu 4619/J „Steuerbetrugsfälle durch Ukrainer in Österreich“

 

 

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage betreffend „Steuerbetrugsfälle durch Ukrainer in Österreich“ (4619/J)[1] führte der Bundesminister für Finanzen aus, dass seit dem Jahr 2022 zahlreiche Finanzstrafverfahren mit ukrainischem Bezug beim Amt für Betrugsbekämpfung sowie beim Zollamt Österreich geführt wurden.

 

Laut Anfragebeantwortung wurden folgende Finanzstrafverfahren registriert:

 

·         2022:      10 Verfahren beim Amt für Betrugsbekämpfung sowie

24 Verfahren beim Zollamt Österreich

·         2023:      06 Verfahren beim Amt für Betrugsbekämpfung sowie

62 Verfahren beim Zollamt Österreich

·         2024:      12 Verfahren beim Amt für Betrugsbekämpfung sowie

76 Verfahren beim Zollamt Österreich

·         2025:      14 Verfahren beim Amt für Betrugsbekämpfung sowie

74 Verfahren beim Zollamt Österreich.

 

Zudem wurde ausgeführt, dass diese Zahlen sämtliche finanzstrafrechtlichen Tatbestände umfassen, darunter Abgabenhinterziehung, Hinterziehung von Eingangs- und Ausgangsabgaben, Zigarettenschmuggel sowie Finanzordnungswidrigkeiten.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende

 


 

Anfrage

 

1.    Wie hoch ist der bisher insgesamt festgestellte finanzielle Schaden sämtlicher seit dem Jahr 2022 geführter Finanzstrafverfahren mit ukrainischem Bezug? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)

    1. Wie hoch ist die jeweilige Schadenssumme der beim Amt für Betrugsbekämpfung geführten Verfahren seit 2022? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
    2. Wie hoch ist die jeweilige Schadenssumme der beim Zollamt Österreich geführten Verfahren seit 2022? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
  1. Wie viele Finanzstrafverfahren mit ukrainischem Bezug wurden im laufenden Jahr 2026 bislang registriert?
  2. Wie hoch ist die bisherige Schadenssumme der im Jahr 2026 registrierten Verfahren?
  3. Welche finanzstrafrechtlichen Tatbestände lagen den seit 2022 registrierten Verfahren jeweils zugrunde? (Bitte um Aufschlüsselung nach Deliktsart und Jahr)
  4. Standen oder stehen seit dem Jahr 2022 geführte Finanzstrafverfahren in Zusammenhang mit Geldtransporten und oder Geldtransfers aus Österreich in die Ukraine?
    1. Wenn ja, wie viele Fälle und mit welcher Schadenssumme?
  5. Wie viele der Verfahren betrafen Unternehmen, die erst nach Beginn des Ukraine-Krieges in Österreich gegründet wurden?
  6. Wie viele Unternehmen mit ukrainischem Bezug wurden seit 2022 aufgrund finanzstrafrechtlicher Verdachtsmomente überprüft?
  7. In wie vielen Fällen wurde ein fehlender oder nur vorgetäuschter Geschäftsbetrieb festgestellt?
  8. Wie viele Hausdurchsuchungen wurden seit 2022 im Zusammenhang mit Finanzstrafverfahren mit ukrainischem Bezug durchgeführt?
  9. In wie vielen Fällen kam es zu Sicherstellungen oder Beschlagnahmungen?
    1. Welche Vermögenswerte waren davon betroffen?
    2. Wie hoch war deren Gesamtwert?
  10. Welche Formen der internationalen Zusammenarbeit mit ukrainischen Behörden bestehen im Bereich der Finanzstrafverfolgung?
  11. Gibt es mittlerweile einen Datenaustausch mit ukrainischen Behörden zur Verhinderung von Doppelbezügen, Steuerbetrug oder sonstigen finanziellen Malversationen?
    1. Wenn nein, warum nicht?


[1]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/4619

Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/4135 (aufgerufen am 02.06.2026)