6268/J XXVIII. GP

Eingelangt am 10.06.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Christian Hafenecker, MA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Personalrochaden, Mehrfachfunktionen und dauerhafte Höher-Besoldungen in der Landespolizeidirektion Niederösterreich und im Kabinett des Bundesministers für Inneres

 

 

Mit OTS-Aussendung des Bundesministeriums für Inneres vom 1. Mai 2026 wurden „Personalmaßnahmen in der Landespolizeidirektion Niederösterreich ab 1. Mai 2026“ verlautbart.[1] Was die Aussendung als routinemäßige Umbesetzungen darstellt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Lehrstück ÖVP-Postenschacher auf Kosten der Steuerzahler.

 

Ministerialrat (MR) Mag. Manuel Scherscher wird mit Wirkung vom 1. Mai 2026 mit der Leitung des Büros für Öffentlichkeitsarbeit der Landespolizeidirektion Niederösterreich (LPD NÖ) betraut. Diese Funktion ist nach vorliegenden Informationen[2] in A1/3 eingestuft. MR Scherscher selbst ist nach A1/6 besoldet – und behält diese deutlich höhere Besoldung trotz Wechsels auf einen niedriger eingestuften Posten.

 

Der bisherige Leiter der Öffentlichkeitsarbeit, Hofrat (HR) Michael Renghofer, BA MA, wird in das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) versetzt – ebenfalls verbunden mit einer höheren Besoldung gegenüber seiner bisherigen Funktion.

 

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Konstellation rund um HR Mag. Johannes Peham, BSc. Nach vorliegenden Informationen2 fungiert HR Peham formal in drei Funktionen gleichzeitig: als Landespolizeidirektor-Stellvertreter Niederösterreich (A1/6), als stellvertretender Kabinettschef (KC) im Kabinett des Bundesministers für Inneres und als „vorübergehender“ Gruppenleiter in der Sektion 1 des Bundes-ministeriums für Inneres (A1/7) – wobei nach der höchsten der drei Funktionen besoldet wird. Faktisch übt HR Peham nach vorliegenden Informationen weder die Funktion des LPD-Stv. NÖ noch jene des stv. KC aktiv aus. Die Konstruktion soll bis April 2026 angelegt gewesen sein und ab 1. September 2026 erneut zum Tragen kommen.

 

Während im Innenministerium derartige Konstruktionen offenbar Standard sind, werden bei den Polizisten an der Basis Dienstzeiten verändert, Zulagen gekürzt und Belastungen erhöht. Oben wird gepolstert, unten wird gespart. Das ist die Karner-Doktrin im Reinformat.

 

Die Öffentlichkeit und der Nationalrat haben ein Recht darauf zu erfahren, nach welchen Kriterien diese Personalentscheidungen getroffen wurden, welche Rechtsgrundlagen für die dauerhafte Höher-Besoldung herangezogen werden, welche Kosten dadurch entstehen und wie viele vergleichbare Konstruktionen im Bundesministerium für Inneres und in den nachgeordneten Dienststellen aktuell bestehen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Mit welcher konkreten Funktionsbezeichnung und mit welcher konkreten Besoldungsstufe ist die Leitung des Büros für Öffentlichkeitsarbeit der LPD NÖ systemisiert?

2.    Auf welcher dienst- und besoldungsrechtlichen Grundlage erfolgt die Betrauung von MR Mag. Manuel Scherscher mit dieser Funktion ab 1. Mai 2026?

3.    In welcher Verwendungs- und Besoldungsgruppe ist MR Mag. Manuel Scherscher dienstrechtlich eingestuft, und auf welcher Grundlage wird seine bisherige Einstufung trotz Wechsels auf einen niedriger systemisierten Posten beibehalten?

4.    Welche dienst- oder besoldungsrechtliche Konstruktion (Zuteilung, Dienst-zuteilung, vorübergehende Verwendung, Höher-Verwendung, Funktions-zulage, Ergänzungszulage, sonstige Konstruktion) wird im Fall von MR Mag. Manuel Scherscher angewandt?

5.    Wie hoch ist die jährliche Differenz zwischen der systemisierten Besoldung der nun von MR Mag. Manuel Scherscher übernommenen Funktion und seiner tatsächlichen Besoldung, aufgeschlüsselt nach Grundgehalt, Funktionszulage, Ergänzungszulage und sonstigen Bezugsbestandteilen?

6.    Auf welchen Zeitraum ist diese Konstruktion befristet und welche Rechts-grundlage greift nach Ablauf dieser Befristung?

7.    Welche fachlichen, sachlichen oder organisatorischen Gründe rechtfertigen die Besetzung der Leitung der Öffentlichkeitsarbeit der LPD NÖ mit einem bisher im Bundeskriminalamt tätigen Leiter der Abteilung Betrugs- und Wirtschafts-delikte?

8.    Wurde der Posten der Leitung des Büros für Öffentlichkeitsarbeit der LPD NÖ öffentlich ausgeschrieben?

a.    Wenn ja, wann, wo und mit welchem Anforderungsprofil?

b.    Wie viele Bewerbungen sind eingelangt und nach welchen Kriterien wurde die Auswahl getroffen?

c.    Wenn nein, warum nicht und auf welcher Rechtsgrundlage?

9.    Mit welcher konkreten Besoldungsstufe ist die Leitung des LSE der LPD NÖ systemisiert?

10. Erfolgt mit der Betrauung von HR Michael Renghofer, BA MA mit dieser Funktion eine Höher-Besoldung gegenüber seiner bisherigen Funktion?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe (Grundgehalt, Zulagen, Gesamtbezug jährlich)?

11. Wurde der Posten der Leitung des LSE der LPD NÖ öffentlich ausgeschrieben?

a.    Wenn ja, wann, wo, mit welchem Anforderungsprofil?

b.    Wie viele Bewerbungen sind eingelangt und nach welchen Kriterien wurde die Auswahl getroffen??

c.    Wenn nein, warum nicht und auf welcher Rechtsgrundlage?

12. Warum wird die Leitung des LSE der LPD NÖ nicht weiterhin durch den nach OTS-Aussendung dafür „bereits bisher verantwortlich zeichnenden“ LPD-Stv. HR Mag. Roland Scherscher ausgeübt?

13. Welche dienstrechtlichen Funktionen werden HR Mag. Johannes Peham, BSc, aktuell zugewiesen? (Bitte um vollständige Aufzählung mit Funktions-bezeichnung, Dienstort, dienstrechtlicher Grundlage und Besoldungs-einstufung)

14. Trifft es zu, dass HR Mag. Johannes Peham, BSc, gleichzeitig die Funktionen des LPD-Stv. NÖ, des stv. KC im Kabinett des Bundesministers für Inneres sowie eines vorübergehenden Gruppenleiters in der Sektion 1 des Bundesministeriums für Inneres ausübt?

a.    Wenn ja, auf welcher dienst- und besoldungsrechtlichen Grundlage ist die gleichzeitige Wahrnehmung dreier Leitungs- bzw. Stellvertreter-funktionen zulässig?

15. Nach welcher der drei Funktionen wird HR Mag. Johannes Peham, BSc, tatsächlich besoldet, und wie hoch ist sein jährlicher Gesamtbezug (Grundgehalt zuzüglich sämtlicher Zulagen)?

16. Trifft es zu, dass HR Mag. Johannes Peham, BSc, die Funktion des LPD-Stv. NÖ faktisch nicht ausübt?

a.    Wenn ja, wer nimmt diese Aufgaben tatsächlich wahr und auf welcher Grundlage?

17. Trifft es zu, dass HR Mag. Johannes Peham, BSc, die Funktion des stv. KC faktisch nicht ausübt?

a.    Wenn ja, wer nimmt diese Aufgaben tatsächlich wahr und auf welcher Grundlage?

18. Auf welchen Zeitraum ist die Betrauung mit der Funktion „vorübergehender Gruppenleiter in der Sektion 1“ befristet?

a.    Trifft es zu, dass diese Befristung bis April 2026 angelegt war und ab 1. September 2026 fortgesetzt werden soll?

                                          i.        Wenn ja, aus welchem sachlichen Grund?

19. Welche Rechtsgrundlage erlaubt es, einen Bundesbediensteten dauerhaft nach einer Funktion zu besolden, die er faktisch nicht ausübt, während er gleichzeitig zwei weitere Funktionen formal innehat, die er ebenfalls faktisch nicht ausübt?

20. Wie viele Bundesbedienstete im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI, nachgeordnete Dienststellen, Landespolizeidirektionen, DSN, Bundeskriminalamt) werden derzeit dauerhaft oder „vorübergehend“ über die Einstufung ihrer aktuell ausgeübten Funktion hinaus besoldet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Dienststelle, Verwendungsgruppe und Anzahl)

21. Welche jährlichen Mehrkosten entstehen dem Bund durch diese Konstruktionen insgesamt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Dienststelle und Jahr für 2023, 2024, 2025 und 2026 (Hochrechnung))

22. Wie viele Bundesbedienstete im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres sind aktuell gleichzeitig mit mehr als einer Leitungs- oder Stellvertreterfunktion betraut? (Bitte um vollständige Aufzählung mit Funktionen, dienstrechtlicher Grundlage und Besoldungseinstufung)

23. Wie viele solcher Betrauungen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres gibt es österreichweit? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)

24. Wie viele Bundesbedienstete sind aktuell dem Kabinett des Bundesministers für Inneres dienstzugeteilt? (Bitte um Angabe mit Stammdienststelle, Funktion im Kabinett und Besoldungseinstufung)

25. Wie viele dieser Kabinettszuteilungen werden nach einer höheren Verwendungsgruppe oder Funktionsstufe besoldet, als sie sich aus der Stammdienststelle ergeben würde?

26. Welche Kriterien legt das Bundesministerium für Inneres bei der Auswahl von Bediensteten für Kabinettsfunktionen sowie für „vorübergehende“ Höher-Verwendungen an?

27. Wurden seit Amtsantritt des Bundesministers Mag. Gerhard Karner im Dezember 2021 Feststellungen oder Empfehlungen des Rechnungshofes, der Volksanwaltschaft oder interner Revisionen zur Praxis der Höher-Besoldungen, Dienstzuteilungen oder Mehrfachfunktionen im Bereich des Bundes-ministeriums für Inneres ausgesprochen?

a.    Wenn ja, welche? (Bitte um Auflistung mit Datum, Inhalt und Umsetzungsstand)

28. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Besoldung, Dienstzeitregelung und Zulagenstruktur der Exekutivbediensteten an der Basis (insbesondere Streifendienst, Bezirkskommanden, Grenzdienst, Fremdenpolizei) wurden im Jahr 2026 gesetzt bzw. sind für 2026/2027 geplant?

29. Wie hoch sind die durch geänderte Dienstzeit- und Zulagenregelungen seit 1. Jänner 2026 entstandenen Einbußen für Exekutivbedienstete im Streifendienst, aufgeschlüsselt nach Verwendungsgruppe und durchschnittlichem Monatseinkommen?

30. Wie ist es vor dem Hintergrund von Frage 29 zu rechtfertigen, dass im selben Zeitraum auf Leitungsebene des Bundesministeriums für Inneres dauerhafte Höher-Besoldungen für faktisch nicht ausgeübte Funktionen aufrechterhalten werden?



[1]    https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260501_OTS0002/personalmassnahmen-in-der-landespolizeidirektion-niederoesterreich-ab-1-mai-2026 (aufgerufen am 27.05.2026)

[2]    Information aus dem Exekutivapparat, dem Anfragesteller vorliegend, Stand Mai 2026