6270/J XXVIII. GP
Eingelangt am 11.06.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Misshandlungsvorwürfe österreichischer Staatsbürger:innen gegen israelische Behörden
Es häufen sich Medienberichte[1] sowie Aussagen von Beteiligten der sogenannten Gaza-Hilfsflotte über Folter, sexuelle Misshandlungen, unverhältnismäßige Gewalt-anwendung sowie Demütigungen durch Angehörige israelischer Sicherheits-behörden, die die Aktivist:innen rund um den 18. Mai 2026 auf hoher See anhielten, abführten und in weiterer Folge einsperrten. Die israelische Armee stoppte die Flotte in internationalen Gewässern bei Zypern und brachte laut Medienberichten die rund 430 Aktivist:innen auf sogenannte "Floating Prisons". Auch die Aktivist:innen aus Österreich berichteten von Folter und Menschenrechtsverletzungen. Einer der Aktivisten erzählte in DER STANDARD: „Er sei drei Tage lang verprügelt und gedemütigt worden und hätte Hämatome am gesamten Körper gehabt. Von der Fesselung durch Kabelbinder seien sein rechter Daumen und Zeigefinger weiterhin teilweise taub.“ Zudem berichtete er, dass die Gewalt seitens der israelischen Sicherheitskräfte im Vergleich zur Mission 2025 massiv eskaliert sei.“
Eine andere österreichische Aktivistin berichtete von 50 Stunden "pure Gewalt" auf dem "Torture Ship", von überfüllten Containern, Leibesvisitationen, und ständiger Bedrohung durch geladene Waffen. Viele schwer verletzte Aktivist:innen hätten keine medizinische Versorgung erhalten.[2]
Am Mittwoch, 20.5.2026 hatte ein vom extremistischen israelischen Polizeiminister Itamar Ben-Givr selbst geteiltes Video international für Empörung gesorgt, das zeigt, wie er die gefangenen Aktivist:innen verhöhnte und demütigte.
Angesichts der Schwere dieser Anschuldigungen sowie der Betroffenheit österreich-ischer Staatsbürger:innen ist eine umfassende Aufklärung der Vorfälle sowie eine Prüfung der Einhaltung völker- und menschenrechtlicher Standards dringend notwendig.
Nach geltendem Völkerrecht unterliegen internationale Gewässer grundsätzlich keiner Hoheitsgewalt einzelner Staaten. Maßgeblich ist hierbei insbesondere das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS). Dieses normiert die Freiheit der Schifffahrt auf hoher See und beschränkt Eingriffe durch Staaten grundsätzlich auf eng definierte Ausnahmefälle, etwa bei Piraterie, Menschenhandel oder auf Grundlage eines Mandats des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Ein ziviles Schiff auf internationalen Gewässern darf daher grundsätzlich nicht ohne entsprechende völkerrechtliche Grundlage durch Streitkräfte eines anderen Staates angehalten oder kontrolliert werden. Ebenso sind bei jeder Form staatlichen Einschreitens die internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention, das Internationale Übereinkommen über bürgerliche und politische Rechte sowie das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.
Darüber hinaus ergibt sich aus dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen die Verpflichtung, festgenommenen ausländischen Staatsangehörigen Zugang zu konsularischer Unterstützung ihres Heimatstaates zu gewähren. Sollte österreichischen Staatsbürger:innen dieser Zugang verweigert oder verzögert worden sein, wäre auch dies einer entsprechenden Prüfung zu unterziehen.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Klärung, welche Informationen der Bundesregierung, insbesondere der Bundes-ministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, über die konkreten Vorfälle vorliegen, welche Schritte zum Schutz österreichischer Staatsbürger:innen gesetzt wurden und wie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten die Vereinbarkeit der Maßnahmen der israelischen Behörden mit dem geltenden Völkerrecht beurteilt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Welche konkreten Informationen liegen der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten über das Vorgehen israelischer Sicherheits-behörden gegen die Gaza-Hilfsflotte (Global Sumud Flotilla) vor, die rund um den 18.5.2026 auf internationalen Gewässern gestoppt wurde? Bitte um genaue Auflistung.
2) Wann wurde das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten erstmals über die Anhaltung der drei österreichischen Aktivist:innen informiert?
3) Wurde das Außenministerium vor oder unmittelbar nach dem Zugriff der israelischen Armee über dessen Vorgehen informiert?
4) Welche konsularischen Schritte wurden seitens der Republik Österreich zum Schutz der betroffenen österreichischen Staatsbürger:innen gesetzt, und wann?
5) Wurde allen österreichischen Staatsbürger:innen zeitnah konsularischer Zugang gewährt?
6) Falls nein, welche Informationen liegen der Bundesministerin über Einschränkungen oder Verzögerungen konsularischer Betreuung vor?
7) Haben die österreichischen Staatsbürger:innen vor österreichischen Behörden Vorwürfe über Misshandlungen, Folter, sexualisierte Gewalt oder unmenschliche bzw. erniedrigende Behandlung erhoben?
8) Wenn ja, welche konkreten Vorwürfe wurden den österreichischen Behörden geschildert? Konnte Videomaterial sichergestellt werden?
9) Wurden medizinische Untersuchungen oder Dokumentationen möglicher Verletzungen österreichischer Staatsbürger:innen veranlasst oder unterstützt?
10) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten ergriffen, nachdem sie über das Festsetzen österreichischer Staatsbürger:innen in internationalen Gewässern informiert wurde?
a) Wurde der israelische Botschafter in Österreich kontaktiert und ersucht, dazu Stellung zu nehmen?
b) Gab es schriftliche Anfragen seitens des BMEIAs an das israelische Außenministerium bzw. an die israelische Regierung bzgl. des Festhaltens österreichischer Staatsbürger:innen in internationalen Gewässern?
11) Hat die Bundesministerin die israelische Regierung oder israelische Behörden mit den erhobenen Vorwürfen zu Misshandlung und Gewalt durch israelische Sicherheitskräfte konfrontiert?
12) Falls ja, wann und in welcher Form?
13) Welche Antworten oder Stellungnahmen gingen daraufhin seitens israelischer Behörden ein?
14) Teilt die Bundesministerin die Auffassung, dass Eingriffe gegen zivile Schiffe auf internationalen Gewässern nur unter ganz engen und bestimmten völkerrechtlichen Voraussetzungen zulässig sind?
a) Wie lautet die Beurteilung des BMEIA bzw. der Bundesministerin bezüglich des Aufhaltens und Verhaftens sowie bezüglich der Misshandlungsvorwürfe der Teilnehmer:innen der Gaza Hilfsflotte durch israelische Armeeangehörige in der Woche von 18.5.2026 in den internationalen Gewässern zwischen Zypern und der Türkei?
15) Wie beurteilt die Bundesministerin die Vereinbarkeit des Vorgehens israelischer Sicherheitsbehörden mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS)?
16) Liegen der Bundesregierung Hinweise darauf vor, dass sich die betroffenen Schiffe zum Zeitpunkt des Zugriffs in internationalen Gewässern befanden?
17) Falls ja, auf welcher völkerrechtlichen Grundlage bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der israelischen Behörden?
18) Wie beurteilt die Bundesministerin die Berichte über sogenannte „Floating Prisons“ und die dort geschilderten Bedingungen?
19) Wurden die Vorwürfe möglicher Folter oder unmenschlicher Behandlung seitens des BMEIA gegenüber internationalen Organisationen oder EU-Institutionen thematisiert?
20) Hat Österreich auf EU-Ebene eine Untersuchung oder Aufklärung der Vorfälle gefordert oder unterstützt?
21) Falls nein, warum nicht?
22) Welche Gespräche fanden diesbezüglich mit Vertreter:innen anderer EU-Mitgliedstaaten statt, deren Staatsbürger:innen ebenfalls betroffen waren? Wann fanden diese Gespräche statt?
23) Welche Kenntnisse liegen der Bundesministerin über verletzte Aktivist:innen und deren medizinische Versorgung vor?
24) Wurden österreichischen Staatsbürger:innen Rechtsbeistand oder Dolmetschleistungen zur Verfügung gestellt?
25) Welche Maßnahmen wird die Bundesministerin künftig setzen, um österreichische Staatsbürger:innen bei vergleichbaren Vorfällen besser zu unterstützen?
26) Unterstützt die Bundesministerin unabhängige internationale Untersuchungen zu den erhobenen Vorwürfen von Folter, sexualisierter Gewalt und Menschenrechtsverletzungen?
27) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesministerin aus den geschilderten Vorfällen für die österreichische Position im Hinblick auf die Durchsetzung internationalen Rechts?
28) Sieht die Bundesministerin in den geschilderten Vorfällen mögliche Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention oder das Übereinkommen gegen Folter?
29) Welche weiteren diplomatischen Schritte beabsichtigt die Bundesministerin im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen israelische Sicherheitsbehörden zu setzen?
30) Welche Maßnahmen, auf bilateraler sowie europäischer und internationaler Ebene, werden seitens der österreichischen Bundesregierung gesetzt, falls unabhängige Kommissionen bzw. Institutionen bzw. Behörden die Berichte über die teils schweren Misshandlungen, insbesondere gegenüber den österreichischen Staatsbürger:innen, bestätigen sollten?
[1] https://edition.cnn.com/2026/05/22/middleeast/gaza-flotilla-activists-sexual-assault-israel-intl (29.05.2026)
https://www.france24.com/en/france/20260522-french-gaza-flotilla-activists-return-to-paris-denounce-violent-detention-in-israel (29.05.2026)
https://orf.at/stories/3431122/ (29.05.2026)
[2] https://www.derstandard.at/story/3000000322646/gaza-hilfsflotte-214sterreichische-aktivisten-berichten-von-folter (29.05.2026)