6272/J XXVIII. GP
Eingelangt am 11.06.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
betreffend die Beteiligung des Bundes an der Verlängerung der Wiener U-Bahn-Linie U1 bis Rothneusiedl
Im Herbst 2022 wurde die „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn“ laut Präambel „in der Absicht, künftig weitere Ausbaumaßnahmen der Wiener U-Bahn, wie etwa einen Linienast der U1 nach Rothneusiedl, gemeinsam zu verwirklichen“[1] abgeschlossen.
Konkret soll für diesen „Linienast“ die U1 ab der Station Alaudagasse geteilt werden und mit zwei neuen Haltestellen zu einer zweiten Endstation in Rothneusiedl geführt werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für das Stadterweiterungsprojekt Rothneusiedl, das großteils autofrei geplant wird. 21.000 Menschen sollen dort wohnen. 8.000 weitere Menschen sollen dort arbeiten, unter anderem in großen Bildungseinrichtungen.
Dieser U-Bahn-Abschnitt sollte bis 2034 fertig gestellt werden.
Der zwingende Zusammenhang zwischen U-Bahn und Stadterweiterungs-Großprojekt wurde in der Vergangenheit von Politik und Verwaltung der Stadt Wien wiederholt betont:
· Im „Strukturkonzept Rothneusiedl“ von 2021 wird zu Beginn festgehalten, dass die Entwicklung des Gebietes unabdingbar mit der U1-Verlängerung verknüpft ist: „Zukünftig wird das Rückgrat in der öffentlichen Erschließung die direkte Anbindung an die U1-Linie bilden. Geplant ist die Verlängerung der U1 Linie Richtung Süden durch zwei weitere Haltestellen ab der Station Alaudagasse. Diese Planung stellt zugleich eine Voraussetzung für die Gesamtentwicklung des Gebietes dar.“ In den Beschlussgrundlagen des zuständigen städtischen Gremiums STEK heißt es explizit: „Die U1 Verlängerung nach Rothneusiedl als Voraussetzung für weitere Planungen.“ – klarer geht es nicht.
· Im März 2025 bestätigte der Planungsdirektor der Stadt Wien gegenüber dem ORF: „Sie [Die U1-Verlängerung] ist wesentlich für die Erschließung des zukünftigen Stadtentwicklungsgebietes Rothneusiedl. Was uns noch fehlt, aber ich bin da sehr optimistisch, dass wir das bekommen, ist der Abschluss der Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund“[2].
· Der ebenfalls 2025 beschlossene „Wien-Plan / STEP 2035“ listet das Stadtentwicklungsgebiet Rothneusiedl als prioritär auf und bringt dessen Entwicklung weiterhin unmittelbar in Zusammenhang mit der dafür notwendigen Verlängerung der U-Bahnlinie U1: „Der Ausbau der U-Bahn-Linien U2 und U5 ist das bedeutendste Zukunftsprojekt der Öffis und Wiens größtes Klimaschutz- und Infrastrukturprojekt. [...] Auch ist die Verlängerung der U1 nach Rothneusiedl zur Erschließung des Stadtentwicklungsgebiets geplant.“
Im Herbst 2025 wurde jedoch aus Medienberichten bekannt, dass Verzögerungen beim Ausbau der U-Bahn in Wien im Raum stünden, nicht zuletzt betreffend die Verlängerung der U1 nach Rothneusiedl im Bezirk Favoriten.
In einer Anfragebeantwortung am 24.09.2025 im Wiener Gemeinderat stellte die zuständige Stadträtin Ulli Sima aber explizit in Abrede, dass die plangemäße Entwicklung des Stadtentwicklungsgebiets Rothneusiedl wegen Verzögerungen beim U-Bahn-Ausbau gefährdet sei.
In der Wiener STEK am 18. Mai 2026 wurde dann auch von Stadträtin Sima bestätigt, dass für jene 8.000 Bewohnerinnen, die 2035 einziehen (plus Nutzer:innen und Beschäftigte der vorgesehenen großen Bildungseinrichtungen) nur Express-busse zur Verfügung stehen sollen. Die Verlängerung der U1, zwei Stationen oberirdisch, nach Rothneusiedl soll hingegen erst „etwa“ 2040 fertig gestellt werden[3].
Für ein peripher gelegenes neues Stadtentwicklungsgebiet dieser Größenordnung ist dieses Verkehrskonzept vollkommen unzureichend.
Fragen nach den Kosten der U1-Verlängerung nach Rothneusiedl konnte die Stadträtin im Mai 2026 im zuständigen Gremium der Stadt Wien nicht beantworten.
Medienberichten zufolge[4] sollen aktuell erst die Verhandlungen über die Kostensteigerungen aus der aktuellen U-Bahn-Bauphase zwischen Bund und Wien laufen, von denen die Stadt offenbar einen überwiegenden Teil zu tragen haben wird.
Über die notwendige Finanzierungsvereinbarung des Bundes mit der Stadt Wien für die U1-Strecke nach Rothneusiedl ist seit Amtsantritt der beiden zuständigen Bundesminister Hanke und Marterbauer (beide SPÖ) im März 2025 gar nichts mehr zu hören gewesen.
Während bei der Seestadt von denselben Wiener Akteur:innen also sogar künstlich eine Verknüpfung mit einem Schnellstraßenprojekt herbeikonstruiert wurde und auch in Rothneusiedl bereits weitere hochrangige Straßenbauvorhaben im Nahbereich betrieben werden, ist die Verknüpfung mit dem durch viele Jahre als „Voraussetzung“ beschworenen hochrangigen Öffi-Anschluss in Rothneusiedl nun offenbar nicht mehr wichtig - trotz alleiniger Zuständigkeit der SPÖ an allen Seiten des Tisches.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Auf welche Höhe belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten für die Verlängerung der Wiener U-Bahn (Linie U1) bis Rothneusiedl?
2) a) Gibt es eine bestehende Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und dem Bundesland Wien für diese Verlängerung der U-Bahn?
b) Falls ja, wie hoch wird der Kostenbeitrag für die U-Bahnverlängerung seitens des Bundes in Mio. Euro sein und welcher Bauzeitraum ist festgelegt?
c) Falls ja, welche weiteren U-Bahn-Ausbauprojekte umfasst diese Vereinbarung?
3) a) Falls es noch immer keine Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und dem Bundesland Wien für diese Verlängerung der U-Bahn gibt: Warum wurde die offenbar im März 2025 nur noch auf den Abschluss wartende Finanzierungsvereinbarung noch nicht vorgelegt und abgeschlossen?
b) Ist eine solche Finanzierungsvereinbarung in Vorbereitung, und wie ist der aktuelle Stand?
c) Falls ja: Wie hoch soll der Kostenbeitrag für die U-Bahnverlängerung seitens des Bundes in Mio Euro sein?
d) Falls ja: Welcher Bauzeitraum ist festgelegt?
e) Falls ja: Welche weiteren U-Bahn-Ausbauprojekte umfasst diese Vereinbarung?
4) Wann wird die Finanzierungsvereinbarung betreffend U1 Rothneusiedl dem Bundesgesetzgeber voraussichtlich zur Beschlussfassung vorliegen?
5) Wird es im Zusammenhang mit der starken Verzögerung und Verteuerung der in der „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn“ beinhalteten U-Bahn-Bauprojekte zu Mehrkosten für den Bund kommen?
6) Wie ist der aktuelle Stand zur Aufteilung der bereits aufgelaufenen Mehrkosten (angeblich rund 300 Mio Euro) der vierten und fünften Ausbauphase der Wiener U-Bahn zwischen Bund und Stadt Wien a) in inhaltlicher Hinsicht, b) in finanzieller Hinsicht?
7) Wie würden etwaige darüber noch hinausgehende Mehrkosten der vierten und fünften Ausbauphase der Wiener U-Bahn aufgeteilt?