6273/J XXVIII. GP
Eingelangt am 11.06.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
betreffend Saus und Braus des Amtsinhabers, Teil 2: „Ehrenamtlicher“ Sonderberater mit Folgekosten und absehbarem Folgejob
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur BMIMI ist laut Bundesministeriengesetz wie seine Vorgängerformationen BMK oder BMVIT auch für alle „Angelegenheiten des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen“ zuständig.
In bisherigen Gesetzgebungsperioden waren in diesem Sinne alle grenzüber-schreitenden Eisenbahnangelegenheiten mit dem qualifizierten und eingeübten Personal des Ressorts bewältigbar, ohne Probleme bei Projektfortschritten und ‑ergebnissen und ohne ungewöhnliche Ressourcenengpässe. Letters of Intent, Memoranda of Understanding oder sonstige Schritte im nachbarschaftlichen oder europäischen eisenbahnpolitischen und -administrativen Kontext kamen stets verlässlich und bedarfsgerecht zustande.
Unter Bundesminister Hanke und seinem Kabinettschef wurde jedoch aus kaum nachvollziehbaren Gründen ein neuer Posten geschaffen: Seit 11.9.2025 (medial vorgestellt bereits zwei Tage davor) amtiert ein eigener „Sonderberater grenzüberschreitende Eisenbahnangelegenheiten“.
Der seinerzeitigen Hanke-Aussendung vom 10.9.2025 zufolge berät der Sonder-berater primär die Berater:innen des Ministers. Angesichts der personellen Ausmaße des Kabinetts des aktuellen Amtsinhabers mit Bezahlung an der Obergrenze des Zulässigen und sonstigen zuvor nicht nötigen Privilegien bei Dienstreisen udgl. (und der erwähnten Qualität des Fachpersonals im Ressort) ist dies doch bemerkenswert.
Darüber hinaus wurde für diese laut Bundesminister Hanke „ehrenamtliche“ Funktion eine Konsulentenvereinbarung mit einem monatlichen „Aufwandsersatz“ in Höhe von brutto 415,00 Euro monatlich abgeschlossen; das sind jedenfalls, wenn auch geringe, Mehrkosten für die Steuerzahler:innen.
Es handelt sich bei diesem Sonderberater um Bundesminister a.D. Mag. Gerald Klug, der 2013 bis 2016 als SPÖ-Verteidigungs- und Sportminister fungierte, wo er unter anderem mit vorschriftswidrigen Privatreisen mit Dienstwagen samt Chauffeur und mit der Wortschöpfung „situationselastisch“ auffiel. Im Anschluss daran war Klug noch für 114 Tage des Jahres 2016 Verkehrsminister. Danach wechselte er in das bundeseigene Unternehmen GKB (nunmehr Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH), wo er nach Jahren als Prokurist und Co-Geschäftsführer seit März 2026 gutdotierter Alleingeschäftsführer ist.
In dieser Funktion letztverantwortet Klug unter anderem das Engagement der GKB im grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr. Die Webseite der GKB führt zu diesen Aktivitäten aus: „Die GKB wickelt neben logistischen Lösungen für ihre regionalen Kunden, gemeinsam mit den Joint Ventures LTE – Logistics and Transport Europe und Adria Transport, viele Güterverkehre in den Staaten der Europäischen Union ab. Sogar eine regelmäßige Güterzugverbindung mit Nordchina wird bedient. Neben der Beschaffung von Waggons und der Stellung von Triebfahrzeugen bzw. Personal, kann auch die Organisation der Zollabwicklung oder des Vor- und Nachlaufs auf der Straße von der GKB-Unternehmensgruppe übernommen werden. Die GKB-Gruppe und ihre Partner (…) bieten nachhaltige Logistikdienstleistungen mit höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards an. (…)“.
Sonderberater Klug berät also den Minister (und seine Mitarbeiter:innen) in Angelegenheiten „ehrenamtlich“, die auch seine hauptamtlichen Zuständigkeiten betreffen können.
Die zusätzliche Beraterkarriere Klugs neben seiner offenbar nicht tagesfüllenden Geschäftsführerposition soll dem Vernehmen nach im Zusammenhang mit Minister Hankes Kabinettschef stehen: Dieser hatte als Wegbegleiter Klugs aus dem BMLV-Kabinett kommend diese Funktion als Kabinettschef auch bereits im Jahr 2016 im BMVIT bekleidet – unter dem damaligen Bundesminister Klug.
Über konkrete Ergebnisse des Wirkens des Sonderberaters wurde der Öffentlichkeit bislang nichts bekannt, obwohl Bundesminister Hanke zu Beginn von dessen Tätigkeit einen Beitrag „von unschätzbarem Wert“ ankündigte.
Dem Vernehmen nach ist Sonderberater Klug nunmehr im Rahmen der von Bundesminister Hanke und seinem Kabinettschef mit hoher Dringlichkeit beauf-tragten Restrukturierung des ÖBB-Konzerns für einen Spitzen(verdiener)posten an sensibler Stelle im Konzern vorgesehen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wann und von wem wurde die Bestellung von BM a.D. Gerald Klug als zuvor nie nötiger „Sonderberater grenzüberschreitende Eisenbahnangelegenheiten“ erstmals ventiliert?
2) Wann wurde BM a.D. Gerald Klug offiziell als „Sonderberater“ bestellt bzw. beauftragt?
3) Durch welchen förmlichen Akt wurde diese Bestellung bzw. Beauftragung bestätigt?
4) Wer hat die Entscheidung zur Einsetzung des Sonderberaters wann getroffen (Person, Gremium)?
5) Welche Laufzeit und welche Kündigungs- bzw. Widerrufsklauseln wurden a) in der Konsulentenvereinbarung, b) neben dieser festgelegt?
6) Welche konkreten Aufgaben und Zielsetzungen wurden mit dem Sonderberater im Rahmen dieser Tätigkeit vereinbart?
7) Welche Zuständigkeiten und Befugnisse (z. B. Entscheidungsbefugnis, Mitwirkung, Gutachterfunktionen, Weisungsbefugnis gegenüber Beamt:innen oder Mitarbeiter:innen) wurden dem Sonderberater eingeräumt?
8) In welcher Form, zu welchen Zeitpunkten und wem gegenüber hat Ihr Sonderberater seine Tätigkeit zu dokumentieren und Bericht zu erstatten (in Form von schriftlichen Berichten, Protokollen oder anderen Dokumentationen)?
9) Welche Berichte, Protokolle oder andere Dokumentationen im Sinne der Vorfrage liegen bereits vor, und was ist ihr jeweiliger Inhalt?
10) Welche Kosten über den vertraglich festgelegten Aufwandsersatz wie in 2922/AB XXVIII.GP hinaus dokumentiert sind im Zusammenhang mit der Tätigkeit von BM a.D. Gerald Klug für das BMIMI a) bis zum Tag vor der Einbringung dieser Anfrage, b) bis zur Beantwortung dieser Anfrage wofür entstanden? Wir ersuchen um aufgegliederte Beantwortung.
11) Verfügte oder verfügt BM a.D. Gerald Klug über einen Arbeitsplatz, Räumlichkeiten und/oder zugeteiltes Personal im BMIMI?
12) Verfügte oder verfügt BM a.D. Gerald Klug über einen Arbeitsplatz, Räumlichkeiten und/oder zugeteiltes Personal bei dem BMIMI nachgeordneten Einrichtungen wie der SCHIG?
13) Erhält Ihr Sonderberater sonstige materielle Ausstattung wie Kommunikationsmittel oder IT-Ausstattung? Wenn ja, mit welchen Kosten bzw. in welchem Gegenwert?
14) Werden sonstige (Betriebs)Kosten der Tätigkeit Ihres Sonderberaters – Büromaterial, Bewirtungen, sonstige Repräsentationskosten, … – vom Ressort getragen? Wenn ja, mit welchen Kosten bzw. in welchem Gegenwert?
15) Wie wurden konkret Interessenskonflikte zwischen der Sonderberatertätigkeit Klugs und seiner hauptamtlichen Funktion als Geschäftsführer des auch grenzüberschreitend in Eisenbahnangelegenheiten tätigen Bundes-Unternehmens GKB ausgeschlossen? Welche entsprechenden Festlegungen enthält die Konsulentenvereinbarung mit Ihrem Sonderberater?
16) Welcher „Aufwand“ ist mit dem Ihnen zufolge „Ehrenamt“ als Sonderberater konkret verbunden, der einen Aufwandsersatz rechtfertigt?
17) Aus welchem Budget (welchem Haushaltstitel) erfolgt die Finanzierung a) des Aufwandsersatzes, b) darüber hinaus gehender Kosten?
18) In welchen konkreten „grenzüberschreitenden Eisenbahnangelegenheiten“ mit welchen anderen Staaten oder Regionen dieser Staaten war Ihr Sonderberater a) bis zum Tag vor der Einbringung dieser Anfrage, b) bis zur Beantwortung dieser Anfrage im Einzelnen konkret – also: mit dokumentierbaren Aktivitäten sowie Ergebnissen – tätig? Bitte um Angabe im Einzelnen.
19) In welchen konkreten „grenzüberschreitenden Eisenbahnangelegenheiten“ mit Institutionen der Europäischen Union (incl. ERA udgl) war Ihr Sonderberater a) bis zum Tag vor der Einbringung dieser Anfrage, b) bis zur Beantwortung dieser Anfrage im Einzelnen konkret – also: mit dokumentierbaren Aktivitäten sowie Ergebnissen – tätig? Bitte um Angabe im Einzelnen.
20) Welche Fortschritte hat Ihr Sonderberater insbesondere in der Frage der zeitgerechten Inangriffnahme und Fertigstellung a) des Brenner-Nordzulaufs in Deutschland, b) der weiteren Teile des Brenner-Südzulaufs in Italien konkret erzielt? Bitte um Angabe im Einzelnen.
21) Welche Letters of Intent, Memoranda of Understanding oder weitergehende (insbesondere rechtlich bindende) Vereinbarungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Eisenbahnthemen wurden seit 18.12.2017 a) mit der Schweiz bzw. Liechtenstein, b) mit Deutschland, c) mit Tschechien, d) mit der Slowakei, e) mit Ungarn, f) mit Slowenien, g) mit Italien jeweils wann und mit welchen Inhalten abgeschlossen?
22) Hat Ihr Sonderberater auf ein Dienstfahrzeug Ihres Ressorts, gegebenenfalls inkl. Chauffeur, zurückgegriffen? Wenn ja, zu welchen Daten und für welche Fahrten?
23) Wenn ja, wer trug bzw. trägt die Kosten dessen?
24) Wie erklären Sie, dass Sie und Ihr Kabinettschef sich zwar einen Sonderberater für grenzüberschreitende Eisenbahnangelegenheiten leisten, zugleich aber mit dem neuen ÖBB-Rahmenplan die Mittel für entsprechende Infrastrukturen massiv kürzen wollen?