Eingelangt am 11.06.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Sebastian Schwaighofer, Mag. Harald Stefan
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Sexuelle Ausbeutung minderjähriger
Mädchen durch organisierte Drogenkriminalität –
Strafverfolgung, Strafrahmen und aufenthaltsbeendende Maßnahmen
In einem Bericht der Salzburger Nachrichten vom 10. April
2026 schilderte ein 14-jähriges Mädchen, wie es im Alter von
zwölf bzw. dreizehn Jahren in der Bahnhofs-gegend Salzburg von einer
Gruppe überwiegend arabisch- und türkischstämmiger Männer
mit Drogen versorgt, systematisch abhängig gemacht und anschließend
sexuell ausgebeutet wurde. Die Drogenabhängigkeit der Minderjährigen
wurde dabei gezielt als Druckmittel eingesetzt: Sexuelle Handlungen dienten als
„Gegenleistung“ für die Versorgung mit Suchtmitteln wie Kokain
und Heroin.
Laut diesem Bericht war das Mädchen in einem Netzwerk
aus mehreren Wohnungen in Salzburg untergebracht. Es berichtete von etwa einem
Dutzend solcher Wohnungen und mehreren weiteren Mädchen in derselben Lage.
Mehrfach erlitt die Betroffene eine Überdosis, war zeitweise suizidal und
wurde von der Gruppe von Vertrauenspersonen isoliert. Die Polizei hielt sich in
der Causa über Monate bedeckt und verwies auf laufende Ermittlungen.
Es bestehen erhebliche Hinweise darauf, dass es sich
hierbei nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um eine strukturierte,
überregionale Vorgehensweise entlang der Achse Salzburg-Linz-Wien.
Aus Sicht der einbringenden Abgeordneten stellen sich damit
zentrale Fragen hinsichtlich der Wirksamkeit der Strafverfolgung, der Eignung
des bestehenden Strafrahmens sowie der konsequenten Umsetzung
aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegen verurteilte Täter.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten
Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
- Wie viele Anklagen wurden österreichweit in den
Jahren 2022 bis 2025 im Zusammenhang mit der sexuellen Ausbeutung
minderjähriger Mädchen durch gezielte Herbeiführung von
Drogenabhängigkeit eingebracht?
- Welche Straftatbestände (z. B.
§ 104a StGB – Menschenhandel, § 206 StGB – Vergewaltigung,
§ 207 StGB – Geschlechtliche Nötigung, § 215a StGB
– Förderung der Prostitution Minderjähriger, § 28a
SMG) standen dabei im Vordergrund?
- Wie viele der Angeklagten wurden
rechtskräftig verurteilt?
- Wie hoch waren die durchschnittlich
verhängten Strafen und in wie vielen Fällen wurde eine
unbedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen?
- Sehen Sie den bestehenden Strafrahmen als ausreichend
an, um derartige Taten wirksam zu ahnden?
- Erfasst der Tatbestand des
Menschenhandels gemäß § 104a StGB die beschriebene
Vorgangsweise – nämlich die gezielte Herbeiführung von
Drogenabhängigkeit bei Minderjährigen zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung – in angemessener Weise?
- Sind Anpassungen des Strafgesetzbuches
oder des Suchtmittel-gesetzes geplant, um diese Tatkonstellationen
schärfer unter Strafe zu stellen?
- Werden Staatsanwaltschaften und Gerichte
gezielt für das Phänomen der sogenannten
Drogenabhängigkeitsmethode bei der Ausbeutung Minderjähriger
geschult?
- Ist der zuständigen Leitung (Referat, Abteilung,
Gruppe/Sektion) oder den zuständigen Stellen der Staatsanwaltschaft
bekannt, in wie vielen Fällen nach einer rechtskräftigen
Verurteilung wegen der genannten Delikte eine Ausweisung oder ein
Aufenthaltsverbot verhängt wurde?
- Ist Ihnen bekannt, in wie vielen
Fällen nach Strafverbüßung eine tatsächliche
Abschiebung vollzogen wurde?
- Welche rechtlichen oder praktischen
Hindernisse bestehen bei der Vollstreckung aufenthaltsbeendender
Maßnahmen gegen Verurteilte ohne österreichische
Staatsbürgerschaft, insbesondere wenn diese Asylstatus oder
subsidiären Schutz besitzen?
- Ist beabsichtigt, einen gesetzlichen
Automatismus zwischen Verurteilung wegen schwerer Sexualdelikte an
Minderjährigen und dem Verlust des Aufenthaltsrechts zu verankern?
- Arbeiten Sie und die zuständigen
Stellen in Ihrem Ressort mit dem Bundesministerium für
europäische und internationale Angelegenheiten und dem Bundesministerium
für Inneres zusammen?
- Ist Ihnen der im Bericht der Salzburger Nachrichten
vom 10. April 2026 geschilderte Fall bekannt?
- Liegt der Staatsanwaltschaft Salzburg ein
entsprechendes Ermittlungs-ergebnis vor?
- Wie viele Anklagen wurden im Zusammenhang
mit diesem Netzwerk bisher eingebracht?
- Sind der Staatsanwaltschaft oder
Gerichten Hinweise auf gleichartige Strukturen in anderen
Bundesländern, insbesondere Wien und Linz, bekannt?
- Wurden in den letzten fünf Jahren Betroffene, die
selbst unter Drogen-abhängigkeit litten und sexuell ausgebeutet
wurden, strafrechtlich verfolgt (z. B. wegen Prostitution oder
Drogendelikten)?
- Wenn ja, wie viele Fälle betrafen
Minderjährige?
- Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um
sicherzustellen, dass Opfer sexueller Ausbeutung nicht gleichzeitig als
Täter verfolgt werden?