6278/J XXVIII. GP

Eingelangt am 11.06.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Sebastian Schwaighofer, Mag. Harald Stefan

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Sexuelle Ausbeutung minderjähriger Mädchen durch organisierte Drogenkriminalität – Strafverfolgung, Strafrahmen und aufenthaltsbeendende Maßnahmen

 

 

In einem Bericht der Salzburger Nachrichten vom 10. April 2026 schilderte ein 14-jähriges Mädchen, wie es im Alter von zwölf bzw. dreizehn Jahren in der Bahnhofs-gegend Salzburg von einer Gruppe überwiegend arabisch- und türkischstämmiger Männer mit Drogen versorgt, systematisch abhängig gemacht und anschließend sexuell ausgebeutet wurde. Die Drogenabhängigkeit der Minderjährigen wurde dabei gezielt als Druckmittel eingesetzt: Sexuelle Handlungen dienten als „Gegenleistung“ für die Versorgung mit Suchtmitteln wie Kokain und Heroin.[1]

 

Laut diesem Bericht war das Mädchen in einem Netzwerk aus mehreren Wohnungen in Salzburg untergebracht. Es berichtete von etwa einem Dutzend solcher Wohnungen und mehreren weiteren Mädchen in derselben Lage. Mehrfach erlitt die Betroffene eine Überdosis, war zeitweise suizidal und wurde von der Gruppe von Vertrauenspersonen isoliert. Die Polizei hielt sich in der Causa über Monate bedeckt und verwies auf laufende Ermittlungen.

 

Es bestehen erhebliche Hinweise darauf, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um eine strukturierte, überregionale Vorgehensweise entlang der Achse Salzburg-Linz-Wien.

 

Aus Sicht der einbringenden Abgeordneten stellen sich damit zentrale Fragen hinsichtlich der Wirksamkeit der Strafverfolgung, der Eignung des bestehenden Strafrahmens sowie der konsequenten Umsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegen verurteilte Täter.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Anklagen wurden österreichweit in den Jahren 2022 bis 2025 im Zusammenhang mit der sexuellen Ausbeutung minderjähriger Mädchen durch gezielte Herbeiführung von Drogenabhängigkeit eingebracht?
    1. Welche Straftatbestände (z. B. § 104a StGB – Menschenhandel, § 206 StGB – Vergewaltigung, § 207 StGB – Geschlechtliche Nötigung, § 215a StGB – Förderung der Prostitution Minderjähriger, § 28a SMG) standen dabei im Vordergrund?
    2. Wie viele der Angeklagten wurden rechtskräftig verurteilt?
    3. Wie hoch waren die durchschnittlich verhängten Strafen und in wie vielen Fällen wurde eine unbedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen?
  2. Sehen Sie den bestehenden Strafrahmen als ausreichend an, um derartige Taten wirksam zu ahnden?
    1. Erfasst der Tatbestand des Menschenhandels gemäß § 104a StGB die beschriebene Vorgangsweise – nämlich die gezielte Herbeiführung von Drogenabhängigkeit bei Minderjährigen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung – in angemessener Weise?
    2. Sind Anpassungen des Strafgesetzbuches oder des Suchtmittel-gesetzes geplant, um diese Tatkonstellationen schärfer unter Strafe zu stellen?
    3. Werden Staatsanwaltschaften und Gerichte gezielt für das Phänomen der sogenannten Drogenabhängigkeitsmethode bei der Ausbeutung Minderjähriger geschult?
  3. Ist der zuständigen Leitung (Referat, Abteilung, Gruppe/Sektion) oder den zuständigen Stellen der Staatsanwaltschaft bekannt, in wie vielen Fällen nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen der genannten Delikte eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot verhängt wurde?
    1. Ist Ihnen bekannt, in wie vielen Fällen nach Strafverbüßung eine tatsächliche Abschiebung vollzogen wurde?
    2. Welche rechtlichen oder praktischen Hindernisse bestehen bei der Vollstreckung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegen Verurteilte ohne österreichische Staatsbürgerschaft, insbesondere wenn diese Asylstatus oder subsidiären Schutz besitzen?
    3. Ist beabsichtigt, einen gesetzlichen Automatismus zwischen Verurteilung wegen schwerer Sexualdelikte an Minderjährigen und dem Verlust des Aufenthaltsrechts zu verankern?
    4. Arbeiten Sie und die zuständigen Stellen in Ihrem Ressort mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und dem Bundesministerium für Inneres zusammen?
  4. Ist Ihnen der im Bericht der Salzburger Nachrichten vom 10. April 2026 geschilderte Fall bekannt?
    1. Liegt der Staatsanwaltschaft Salzburg ein entsprechendes Ermittlungs-ergebnis vor?
    2. Wie viele Anklagen wurden im Zusammenhang mit diesem Netzwerk bisher eingebracht?
    3. Sind der Staatsanwaltschaft oder Gerichten Hinweise auf gleichartige Strukturen in anderen Bundesländern, insbesondere Wien und Linz, bekannt?
  5. Wurden in den letzten fünf Jahren Betroffene, die selbst unter Drogen-abhängigkeit litten und sexuell ausgebeutet wurden, strafrechtlich verfolgt (z. B. wegen Prostitution oder Drogendelikten)?
    1. Wenn ja, wie viele Fälle betrafen Minderjährige?
    2. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um sicherzustellen, dass Opfer sexueller Ausbeutung nicht gleichzeitig als Täter verfolgt werden?


[1]   https://www.sn.at/salzburg/chronik/14-jaehrige-bricht-schweigen-ueber-missbrauch-und-drogen-um-salzburger-bahnhofsgegend-art-644949 (aufgerufen am 27.04.2026)