6280/J XXVIII. GP
Eingelangt am 11.06.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Michael Schnedlitz
an die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie
betreffend Folgeanfrage zu 5690/J „AF-Schnedlitz-BKA-Aufwendungen für Friseure, Visagisten, Stilberater und sonstiges im 1. Quartal 2026“ aufgrund von „Wurstigkeit und Oberflächlichkeit“ im Umgang mit Steuergeld sowie mangelnder Transparenz der Frau Bundesminister
Mit der parlamentarischen Anfrage 5690/J[1] wurden Sie ausdrücklich zu Aufwendungen und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Bereich Mode-, Farb-, Stil- und Typberatung sowie zu Leistungen von Visagisten, Friseuren und sonstigen Dienstleistern dieses Bereichs befragt.
In Ihrer Anfragebeantwortung 5120/AB[2] verwiesen Sie hinsichtlich sämtlicher Fragen pauschal auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 5644/J[3]. Dieser Verweis vermag die gestellten Fragen jedoch nicht zu beantworten. Während die Anfrage 5690/J ausdrücklich nach Stilberatern, Mode-, Farb- und Typberatungen sowie nach Leistungen von Friseuren und Visagisten fragte, behandelte die von Ihnen zitierte Anfrage 5644/J in ihrem einschlägigen Punkt ausschließlich Leistungen von Visagisten beziehungsweise Friseuren.
Gerade jene Fragestellungen, die sich auf Mode-, Farb-, Stil- und Typberatungen beziehen, wurden dadurch nicht beantwortet. Ebenso blieb unbeantwortet, ob entsprechende Leistungen von Angehörigen Ihres Kabinetts in Anspruch genommen wurden und welche Kosten dadurch entstanden sind.
Es ist bemerkenswert, dass eine parlamentarische Anfrage, die sich ausdrücklich auf mehrere unterschiedliche Leistungsbereiche bezieht, durch einen Verweis auf eine andere Anfragebeantwortung als erledigt betrachtet wird, obwohl diese lediglich einen Teilaspekt der konkret gestellten Fragen behandelt. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die gegenständliche Anfrage entweder nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft oder die parlamentarischen Kontrollrechte der Abgeordneten nicht mit jener Genauigkeit behandelt wurden, die bei Fragen über die Verwendung öffentlicher Mittel zu erwarten wäre.
Gerade beim Umgang mit Steuergeld sollten präzise Fragen auch präzise Antworten nach sich ziehen. Wer von den Bürgern Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die Finanzierung staatlicher Leistungen erwartet, sollte diese Grundsätze auch selbst im Umgang mit parlamentarischen Kontrollinstrumenten beachten. Wenn eine Anfrage nach Stilberatern, Friseuren und Visagisten mit einem Verweis auf eine Beantwortung abgehandelt wird, die lediglich einen Teilbereich betrifft, wirft dies unweigerlich Fragen hinsichtlich Ihres Verständnisses von Transparenz, Auskunftspflicht und sorgfältigem Umgang mit Steuergeld auf.
Vor diesem Hintergrund ist eine neuerliche und vollständige Beantwortung der bislang unbeantwortet gebliebenen Fragen unumgänglich.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Europa, Integration und Familie nachstehende
Anfrage
1. Wie oft haben Sie im 1. Quartal 2026 Mode-, Farb-, Stil- und Typberatungen persönlich in Anspruch genommen? (Bitte um genaue Auflistung nach Datum, Anlass, Kostenpunkt, Abrechnung/Verbuchung der Kosten)
2. Wie oft haben Angehörige Ihres Kabinetts Mode-, Farb-, Stil- und Typberatungen im 1. Quartal 2026 in Anspruch genommen? (Bitte um genaue Auflistung nach jeweiligem Mitarbeiter, Datum, Anlass, Kostenpunkt, Abrechnung/Verbuchung der Kosten)
3. Wie oft haben Angehörige Ihres Kabinetts Leistungen von Visagisten, Friseuren oder sonstigen Dienstleistern in diesem Bereich in Anspruch genommen? (Bitte um genaue Auflistung nach jeweiligem Mitarbeiter, Datum, Anlass, Kostenpunkt, Abrechnung/Verbuchung der Kosten)