6281/J XXVIII. GP

Eingelangt am 11.06.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Thomas Spalt

an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

betreffend Kündigung des Kooperationsvertrags durch die ÖBB-Holding: Gefährdung des staatlichen Bahnerbes in Strasshof

 

 

Mit Schreiben vom 29. Mai 2026 hat die ÖBB-Holding den Kooperationsvertrag mit dem Verein „Erster österreichischer Straßenbahn- und Eisenbahnklub (1. ÖSEK)“ bezüglich der Unterbringung der historischen, unter Denkmalschutz stehenden Bundessammlung[1] in Strasshof gekündigt. Durch diesen Schritt fällt per 1. Jänner 2027 die rechtliche und finanzielle Basis für die Unterbringung von 82 historischen Schienenfahrzeugen weg, die sich im Eigentum der Republik befinden, aber formell an die ÖBB verliehen sind. Das Bundesdenkmalamt stellte bereits fest, dass rund 48% dieser Objekte sanierungsbedürftig sind. Da die ÖBB-Holding sich laut aktuellen Berichten nicht in der Lage sieht, einen finanziellen oder substanziellen Beitrag zum Erhalt dieses staatlichen Bahnerbes zu leisten, droht den Fahrzeugen ab Jahresbeginn 2027 der akute Substanzverlust sowie der Verlust ihrer bisherigen Unterbringung.

 

 

Da die ÖBB-Holding im direkten Einflussbereich und der Eigentümerkompetenz Ihres Ressorts liegt und von Fachleuten dringend die Rettung der Sammlung gefordert wird, richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche strategischen oder wirtschaftlichen Gründe haben die ÖBB-Holding dazu bewogen, den Kooperationsvertrag mit dem Verein 1.ÖSEK mit dem Schreiben vom 29.05.2026 aufzukündigen?

2.    War das Ressort vorab über die Absicht der ÖBB-Holding, den Vertrag zu kündigen, informiert und wurde diese Entscheidung mit Ihrem Ressort akkordiert?

a.    Wenn ja, welche Bedenken bezüglich des Denkmalschutzes der betroffenen Bundessammlung wurden dabei erörtert?

b.    Wenn nein, wie bewerten sie diesen einseitigen Schritt der ÖBB-Holding als Eigentümervertreter?

3.    Die betroffenen Schienenfahrzeuge sind im Eigentum des Bundes und an die ÖBB verliehen. Welche vertraglichen Pflichten treffen die ÖBB-Holding laut den aufrechten Leihverträgen bezüglich der ordnungsgemäßen Instandhaltung, Verwahrung und des Witterungsschutzes dieser Objekte?

4.    Aus Fachkreisen liegt der dringende Vorschlag vor, den Erhalt des staatlichen Bahnerbes ab dem 01.01.2027 über das Verkehrs- bzw. Infrastrukturbudget abzusichern, da die ÖBB-Holding selbst angibt, keine Mittel aufbringen zu können. Haben Sie sich in den Budgetverhandlungen für eine entsprechende Dotierung oder Umschichtung im Infrastruktur-Budgetrahmen eingesetzt?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe werden Mittel für das historische Bahnerbe reserviert?

b.    Wenn nein, warum lehnt Ihr Ressort eine Mitverantwortung für die historische Schieneninfrastruktur der Republik ab?

5.    Welche konkreten Gespräche oder Abstimmungen haben seit Mai 2026 zwischen dem Ressort und dem BMWKMS stattgefunden, um eine ressortübergreifende Lösung für den Erhalt der Fahrzeuge zu finden?

6.    Da die ÖBB-Holding den Vertrag per 31.12.2026 beendet: Welche alternativen Liegenschaften oder Abstellflächen aus dem Bestand der ÖBB-Infrastruktur AG stehen zur Verfügung, um die Schienenfahrzeuge ab dem 01.01.2027 witterungsgeschützt unterzubringen, sollte in Strasshof keine Einigung mehr erzielt werden?

7.    Wie hoch beziffert die ÖBB-Holding die Kosten, die durch eine etwaige Räumung, Überstellung oder Verschiebung dieser teils nicht fahrbereiten historischen Schienenfahrzeuge an einen anderen Standort entstehen würden, und wer hat diese Kosten zu tragen?



[1]   https://eisenbahnmuseum-heizhaus.com/de/sammlung (aufgerufen am 10.06.2026)