6290/J XXVIII. GP
Eingelangt am 12.06.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Was wusste die Bundesregierung wirklich über den Ursprung von SARS-CoV-2?
Zu Beginn der COVID-19-Pandemie wurden durch die österreichische Bundesregierung weitreichende Entscheidungen von historischer Tragweite getroffen, die tiefgreifende Auswirkungen auf das gesellschaftliche, wirtschaftliche und persönliche Leben der Bevölkerung hatten. Diese Entscheidungen wurden wiederholt mit einer unsicheren und sich dynamisch entwickelnden Informationslage begründet.
Medienberichten aus dem Jahr 2025 zufolge bewertete der deutsche Bundesnachrichtendienst bereits 2020 im Rahmen der Operation ‚Saaremaa‘ einen Laborunfall in Wuhan als wahrscheinlichen Ursprung von SARS-CoV-2, genannt wurden Wahrscheinlichkeiten von 80 bis 95 %. Dieser Bericht wurde von der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel aber unter Verschluss gehalten.[1]
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem Umfang auch die österreichische Bundesregierung über derartige Informationen verfügte, wie diese bewertet wurden und in welchem Verhältnis diese internen Einschätzungen zur öffentlichen Kommunikation gegenüber der Bevölkerung standen.
Ebenso ist von Interesse, inwieweit sich die Bundesregierung bei ihrer Lagebeurteilung auf Informationen internationaler Organisationen stützte und ob allfällige widersprüchliche Erkenntnisse aus anderen Quellen entsprechend berücksichtigt wurden. Die umfassende Aufklärung der tatsächlichen Informationsgrundlagen der Bundesregierung ist eine wesentliche Voraussetzung für die parlamentarische Aufarbeitung der Pandemiepolitik.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Welche konkreten nachrichtendienstlichen, geheimdienstlichen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Informationen lagen der österreichischen Bundesregierung im Zeitraum Dezember 2019 bis Mitte 2020 im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 vor?
a. Aus welchen nationalen und internationalen Quellen stammten diese Informationen?
b. Welche dieser Informationen wurden als verlässlich, welche als unsicher eingestuft?
c. Welche dieser Informationen wurden in politische Entscheidungsprozesse einbezogen?
2. Inwieweit lagen der Bundesregierung Hinweise, Einschätzungen oder Analysen vor, wonach ein künstlicher bzw. nicht-natürlicher Ursprung des Virus zumindest möglich war?
a. Welche Stellen haben entsprechende Einschätzungen geliefert?
b. Welche Risikobewertungen wurden intern vorgenommen?
c. Welche Konsequenzen wurden aus diesen Einschätzungen gezogen?
3. Welche Informationen wurden der österreichischen Bundesregierung durch ausländische Nachrichtendienste oder internationale Partner übermittelt?
a. Gab es konkrete Lageeinschätzungen aus anderen Staaten?
b. Wurden diese Informationen dokumentiert und bewertet?
c. Welche Auswirkungen hatten diese Informationen auf die österreichische Entscheidungsfindung?
4. Über welche Erkenntnisse der österreichischen Sicherheitsbehörden (insbesondere BVT/DSN) zur Entstehung, Gefährlichkeit und Verbreitung des Virus wurde die Bundesregierung informiert?
a. Wurden dabei eigene Lageanalysen oder Berichte erstellt?
b. Wurden internationale Erkenntnisse überprüft oder übernommen?
c. Welche Informationen wurden an welche politischen Entscheidungs-träger weitergeleitet?
5. Welche Mitglieder der Bundesregierung wurden zu welchem Zeitpunkt über relevante Erkenntnisse informiert?
a. In welcher Form erfolgte diese Information (z. B. Berichte, Sitzungen, Briefings)?
b. Gab es unterschiedliche Informationsstände innerhalb der Bundes-regierung?
c. Gab es unterschiedliche Bewertungen oder Meinungsverschieden-heiten?
6. Wie ging die Bundesregierung mit widersprüchlichen Informationen hinsichtlich Herkunft, Gefährlichkeit und Verbreitung des Virus um?
a. Gab es strukturierte Verfahren zur Bewertung solcher Widersprüche?
b. Welche Informationen wurden priorisiert und aus welchen Gründen?
c. Wurden alternative Einschätzungen dokumentiert?
7. In welchem Ausmaß stützte sich die Bundesregierung bei ihrer Lageeinschätzung auf Informationen internationaler Organisationen (insbesondere WHO und ECDC)?
a. Wurden diese Informationen unabhängig überprüft?
b. Gab es abweichende Erkenntnisse aus anderen Quellen?
c. Wie wurde mit solchen Abweichungen umgegangen?
8. Inwieweit unterschieden sich interne Lageeinschätzungen der Bundesregierung von der öffentlichen Kommunikation gegenüber der Bevölkerung?
a. Gab es intern abweichende Einschätzungen zur Herkunft oder Gefährlichkeit des Virus?
b. Wurden bestimmte Informationen nicht kommuniziert?
c. Wer legte die Kommunikationslinie fest?
9. In welchem Zusammenhang stand die Informationslage mit der Entscheidung für weitreichende Maßnahmen wie Lockdowns?
a. Wurde ein mögliches Worst-Case-Szenario als Entscheidungsgrundlage herangezogen?
b. Wurde die Unsicherheit der Informationslage berücksichtigt?
c. Welche Rolle spielte die Herkunftsfrage des Virus bei der Maßnahmenentscheidung?
10. Wie entwickelte sich der Wissensstand der Bundesregierung im Zeitraum Dezember 2019 bis Ende 2020?
a. Welche wesentlichen neuen Erkenntnisse kamen wann hinzu?
b. Wurden frühere Einschätzungen revidiert?
c. Welche politischen Konsequenzen wurden daraus gezogen?
11. Welche Dokumente, Berichte und Protokolle existieren, die die Informationslage der Bundesregierung nachvollziehbar machen?
a. Sind diese vollständig archiviert?
b. Wurden nachträgliche Änderungen vorgenommen?
c. Welche Dokumente wurden bisher nicht veröffentlicht?
[1] https://www.tagesspiegel.de/politik/brisante-bewertung-bisher-geheim-gehalten-bnd-halt-laborunfall-als-ausloser-fur-corona-pandemie-fur-wahrscheinlich-13353190.html (aufgerufen am 15.05.2026)