6292/J XXVIII. GP

Eingelangt am 12.06.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Kosten der UN-Sicherheitsratskandidatur

Mit Ministerratsbeschluss 13/9 vom 4. Juni 2025 wurden der ehemalige Bundes­präsident Heinz Fischer, der ehemalige EU-Kommissar Johannes Hahn, die ehemalige Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments Ulrike Lunacek sowie der ehemalige Bundesminister Herbert Scheibner zu Sonderemissären zur Bewerbung der österreichischen Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat 2027 /2028 bestellt.[1]

Die Bundesregierung begründete diesen Schritt mit der Notwendigkeit, die österreichische Kandidatur auf internationaler Ebene zu bewerben und zusätzliche Unterstützung unter den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu gewinnen. Medienberichten sowie Angaben aus parlamentarischen Anfragen zufolge soll die Kandidatur Österreichs insgesamt rund 20 Millionen Euro gekostet haben, Geld, dass man dringend im eigenen Land benötigt hätte.

Vor diesem Hintergrund erscheint insbesondere die Bestellung von vier Sonderemissären von öffentlichem Interesse, zumal bislang keine umfassende Transparenz über deren konkrete Tätigkeiten, Vertragsbedingungen, Kosten sowie die Finanzierung ihrer Einsätze besteht.

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes­ministerin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

Anfrage

1.   Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Bestellung der Sonderemissäre Heinz Fischer, Johannes Hahn, Ulrike Lunacek und Herbert Scheibner?

2.   Wurden die Sonderemissäre durch schriftliche Verträge bestellt?

3.   Seit welchem Datum sind die jeweiligen Sonderemissäre tätig?

4.   Bis zu welchem Datum laufen die jeweiligen Bestellungen bzw. Verträge?

5.   Welche konkreten Aufgaben wurden den einzelnen Sonderemissären übertragen?

6.   Erhalten die Sonderemissäre für ihre Tätigkeit eine finanzielle Vergütung?

a.   Wenn ja, wie hoch ist die monatliche Vergütung jedes einzelnen Sonderemissärs?

7.   Welche sonstigen finanziellen Leistungen oder Aufwandsentschädigungen erhalten die Sonderemissäre in welcher Höhe? (Bitte um Aufschlüsselung)

8.   Welche Gesamtkosten sind bislang für die vier Sonderemissäre angefallen?

9.   Werden die Kosten der Sonderemissäre aus jenem Budget getragen, das für die österreichische Kandidatur zum UNO-Sicherheitsrat 2027/2028 vorgesehen ist?

a.   Wenn ja, in welcher Höhe wurden bisher Mittel aus dem Sicherheitsrats-Kandidaturbudget für die Sonderemissäre verwendet?

10. Wie hoch sind die bisher angefallenen Personalkosten für jeden einzelnen Sonderemissär?

11. Wie hoch sind die bisher angefallenen Reisekosten für jeden einzelnen Sonderemissär?

12. Wie hoch sind die bisher angefallenen Verpflegungskosten bzw. Tagesgelder für jeden einzelnen Sonderemissär?

13. Wie hoch sind die bisher angefallenen Nächtigungskosten für jeden einzelnen Sonderemissär?

14. Wie hoch sind die bisher angefallenen Kosten für sonstige Transportmittel für jeden einzelnen Sonderemissär?

15. Welche Reiseklasse wurde den jeweiligen Sonderemissären für Flugreisen genehmigt? (Bitte um Aufschlüsselung)

16. Welche Kosten sind bislang für Begleitpersonen der Sonderemissäre angefallen?

17. Wurden den Sonderemissären Mitarbeiter oder Assistenten zur Verfügung gestellt?

a.   Wenn ja, wie viele Personen jeweils?

b.   Wenn ja, welche Kosten sind für diese Mitarbeiter bislang angefallen?

18. Wurde den Sonderemissären Sicherheitspersonal zur Verfügung gestellt?

a.   Wenn ja, welche Sonderemissären?

b.   Wie viele Sicherheitskräfte wurden jeweils eingesetzt?

c. Welche Kosten sind bislang für Sicherheitspersonal angefallen?

19. Welche Kosten sind bislang für externe Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Sonderemissären angefallen?

20. Welche Sachkosten sind bislang im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Sonderemissäre angefallen?

21. Welche Dienstreisen wurden von jedem einzelnen Sonderemissär seit seiner Bestellung durchgeführt?

a.   In welche Staaten wurden diese Reisen jeweils unternommen? (Bitte um Aufschlüsselung)

b.   Welche Termine wurden im Rahmen dieser Reisen wahrgenommen?

c.   Mit welchen Regierungsvertretern wurden dabei Gespräche geführt?

d.   Mit welchen internationalen Organisationen wurden dabei Gespräche geführt?

e.   Welche konkreten Ergebnisse wurden durch die jeweiligen Reisen erzielt?

22. Welche zusätzlichen Personalressourcen des Ressorts werden für die Betreuung der Sonderemissäre eingesetzt?

a.   Welche Kosten sind dadurch entstanden?

23. Welche Berichte haben die Sonderemissäre über ihre Tätigkeiten bislang an das Ressort übermittelt?

a.   Werden diese Berichte dem Nationalrat zugeleitet?

24. Wie oft haben die Sonderemissäre bislang dem Ressort Bericht erstattet?

25. Mit welchen weiteren Kosten rechnet das Ressort bis zum Ende der Tätigkeit der Sonderemissäre?

26. Wie hoch sind die bisher insgesamt für die österreichische Sicherheitsrats­kandidatur aufgewendeten Mittel?

27. Wurden EZA-Mittel für die Bewerbung der österreichischen Kandidatur zum UNO-Sicherheitsrat 2027/2028 verwendet oder Staaten für ihr Abstimmungs­verhalten in Aussicht gestellt?

a.   Wenn ja, an welche Staaten und in welcher Höhe?

28. Wurden EZA-finanzierte Projekte für die Bewerbung der österreichischen Kandidatur zum UNO-Sicherheitsrat 2027/2028 Staaten für ihr Abstimmungs­verhalten in Aussicht gestellt?

a.   Wenn ja, an welche Staaten und welche Projekte?

29. Werden die personellen Erfordernisse durch die Mitgliedschaft Österreichs im UNO-Sicherheitsrat 2027/2028 steigen bzw. ist in Aussicht genommen, zusätzliches Personal in Ihrem Ressort oder nachgelagerten Dienststellen dadurch aufzunehmen?



[1]              https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:b38070bd-7257-4199-b2e9-bf2bc1587182/13_9_mrv.pdf (aufgerufen am 09.06.2026)