6295/J XXVIII. GP
Eingelangt am 12.06.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Royer
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Hormon-Fleisch aus Brasilien: Warum schützt die Bundesregierung Konsumenten und Bauern erst ab 1. September?
Das vorläufige Inkrafttreten des EU-Mercosur-Abkommens mit 1. Mai 2026 hat insbesondere in der heimischen Landwirtschaft berechtigte Sorgen ausgelöst. Während österreichische Bauern unter strengen Tierwohl-, Umwelt-, Kontroll- und Produktionsauflagen wirtschaften müssen, droht durch zusätzliche Importe aus Mercosur-Staaten ein massiver Wettbewerbsdruck durch Produkte, die unter anderen Standards erzeugt werden.
„Riesen-Wirbel um ‚Hormon-Fleisch‘ aus Brasilien"[1]
Laut Medienberichten sorgt insbesondere brasilianisches Fleisch für Aufsehen. Im Raum stehen Berichte über mit Antibiotika belastetes Fleisch, den Einsatz von in der EU verbotenen Wachstumshormonen wie Östradiol sowie über mangelhafte Kontrollmöglichkeiten in Brasilien. Gleichzeitig soll ein EU-Importstopp für bestimmte brasilianische Tierprodukte erst ab 3. September 2026 greifen. Damit stellt sich die zentrale Frage, warum trotz bekannter Risiken nicht sofort gehandelt wird und ob Konsumenten sowie heimische Bauern in dieser Übergangsphase ausreichend geschützt sind.
Gerade vor dem Hintergrund des Mercosur-Abkommens ist es nicht hinnehmbar, wenn österreichische Landwirte mit immer strengeren Auflagen belastet werden, während Importe aus Drittstaaten offenbar erst nachträglich und verzögert kontrollpolitisch eingefangen werden. Wer die heimische Landwirtschaft ernsthaft schützen will, muss für gleiche Standards, wirksame Kontrollen und rasches Handeln sorgen - nicht erst Monate später.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Seit wann ist Ihrem Ressort bekannt, dass es im Zusammenhang mit brasilianischem Rindfleisch Hinweise auf Antibiotikaeinsatz, Wachstums-hormone oder sonstige in der EU verbotene Stoffe gibt?
2. Wann wurde Ihr Ressort erstmals über die im Zusammenhang mit brasilianischem Fleisch berichteten Fälle, insbesondere über mit Östradiol bzw. Antibiotika belastete Ware, informiert?
a. Durch welche nationale oder europäische Stelle erfolgte diese Information?
b. Welche konkreten Schritte wurden unmittelbar nach Bekanntwerden gesetzt?
3. Warum tritt der angekündigte Importstopp bzw. die entsprechende Einschränkung für bestimmte brasilianische Tierprodukte erst mit 3. September 2026 in Kraft und nicht unverzüglich?
a. Hat Österreich auf EU-Ebene eine sofortige Anwendung verlangt?
i. Wenn ja, wann, durch wen und mit welchem Ergebnis?
ii. Wenn nein, warum wurde angesichts möglicher Risiken für Konsumenten und heimische Landwirte nicht auf ein sofortiges Vorgehen gedrängt?
4. Wie beurteilen Sie es politisch und fachlich, dass das EU-Mercosur-Abkommen bereits seit 1. Mai 2026 vorläufig angewendet wird, während konkrete Schutz-maßnahmen gegen problematische brasilianische Fleischimporte offenbar erst Monate später greifen sollen?
5. Welche Mengen an Rindfleisch und sonstigen tierischen Produkten aus Brasilien wurden seit 1. Jänner 2024 nach Österreich importiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Monat, Produktgruppe sowie direkter Import/Import über andere EU-Mitgliedstaaten sowie bekannt)
6. Wurden seit 1. Jänner 2024 in Österreich Kontrollen von Fleisch oder tierischen Produkten aus Brasilien auf Hormone, Antibiotika, antimikrobielle Wachstums-förderer oder sonstige verbotene Stoffe durchgeführt?
a. Wenn ja, wie viele Kontrollen wurden durchgeführt?
b. Welche Behörden waren jeweils zuständig?
c. Welche Ergebnisse brachten diese Kontrollen?
d. Wenn nein, warum wurden keine entsprechenden Kontrollen durchgeführt?
7. Gab es seit 1. Jänner 2024 Beanstandungen, Rückrufe, Warnungen oder RASFF-Meldungen im Zusammenhang mit brasilianischem Fleisch oder sonstigen tierischen Produkten, die Österreich betrafen?
a. Wenn ja, welche konkreten Fälle waren dies?
b. Welche Mengen waren betroffen?
c. Wurde betroffene Ware in Österreich in Verkehr gebracht oder konsumiert?
d. Welche Maßnahmen wurden zur Rückverfolgung gesetzt?
8. Können Sie ausschließen, dass brasilianisches Fleisch, das mit in der EU verbotenen Hormonen oder Antibiotika belastet war, seit 1. Jänner 2024 in Österreich in Verkehr gebracht wurde?
a. Wenn ja, auf welcher konkreten Datengrundlage?
b. Wenn nein, welche Maßnahmen setzen Sie, um dies unverzüglich aufzuklären?
9. Welche zusätzlichen Kontrollen wurden seit Bekanntwerden der aktuellen Vorwürfe gegen brasilianische Fleischimporte in Österreich angeordnet
a. an Grenzkontrollstellen,
b. im Großhandel,
c. in der Gastronomie,
d. im Lebensmitteleinzelhandel,
e. in Verarbeitungsbetrieben?
10. Gibt es derzeit eine Weisung, Empfehlung oder sonstige Vorgabe Ihres Ressorts an nachgeordnete Behörden, brasilianisches Fleisch oder daraus hergestellte Produkte verstärkt zu kontrollieren?
a. Wenn ja, seit wann und mit welchem Inhalt?
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Welche Position hat Österreich im zuständigen EU-Gremium zur Entfernung Brasiliens von der Liste jener Drittstaaten vertreten, die die EU-Anforderungen betreffend antimikrobielle Wachstumsförderer erfüllen?
a. Hat Österreich für die Maßnahme gestimmt?
b. Hat Österreich weitergehende Maßnahmen gefordert?
c. Hat Österreich ein früheres Inkrafttreten gefordert?
12. Wie begründen Sie gegenüber österreichischen Bauern, dass diese unter strengen heimischen und europäischen Auflagen produzieren müssen, während Fleischimporte aus Drittstaaten im Rahmen von Mercosur offenbar erst nach Problemen und mit zeitlicher Verzögerung sanktioniert werden?
13. Welche konkreten Schutzmaßnahmen für die österreichische Landwirtschaft wurden im Zusammenhang mit dem vorläufigen Inkrafttreten des Mercosur-Abkommens gesetzt?
a. Welche Maßnahmen betreffen den Rindfleischsektor?
b. Welche Maßnahmen betreffen den Geflügelsektor?
c. Welche Maßnahmen betreffen andere sensible Agrarbereiche?
14. Hat die Bundesregierung vor dem 1. Mai 2026 auf EU-Ebene gegen die vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens Bedenken angmeldet?
a. Wenn ja, wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt?
b. Wenn nein, warum wurde trotz massiver Bedenken aus der Land-wirtschaft kein entsprechender Vorstoß unternommen?
15. Setzt sich Österreich auf EU-Ebene dafür ein, dass im Rahmen von Mercosur nur Produkte in die EU gelangen dürfen, die nachweislich unter gleichwertigen Standards wie in der Europäischen Union produziert wurden?
a. Wenn ja, welche konkreten Initiativen wurden gesetzt?
b. Wenn nein, warum nicht?
16. Welche Kontrollen finden in Brasilien vor Ort statt, um sicherzustellen, dass für die EU bestimmte Fleischprodukte nicht von Tieren stammen, die mit in der EU verbotenen Hormonen, Antibiotika oder antimikrobiellen Wachstumsförderern behandelt wurden?
17. Hält Ihr Ressort die derzeitigen Kontrollmöglichkeiten in Brasilien für ausreichend?
a. Wenn ja, worauf stützt sich diese Einschätzung?
b. Wenn nein, welche Konsequenzen fordert Österreich auf EU-Ebene?
18. Wird sich die Bundesregierung für eine Aussetzung der Mercosur-Erleichterungen im Agrarbereich einsetzen, solange keine lückenlose Kontrolle und Gleichwertigkeit der Produktionsstandards sichergestellt ist?
a. Wenn ja, wann und in welcher Form?
b. Wenn nein, warum nicht?
19. Welche Auswirkungen erwartet Ihr Ressort durch das Mercosur-Abkommen auf die österreichischen Rinderhalter, insbesondere hinsichtlich Preisdruck, Wettbewerbssituation und Absatzmöglichkeiten?
20. Liegt Ihrem Ressort eine Folgenabschätzung zu den Auswirkungen des Mercosur-Abkommens auf die österreichische Landwirtschaft vor?
a. Wenn ja, wann wurde diese erstellt und mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum wurde eine solche Folgenabschätzung nicht erstellt?
21. Welche Maßnahmen plant Ihr Ressort, um die Herkunftskennzeichnung bei Fleisch und verarbeiteten Fleischprodukten zu verschärfen, damit Konsumenten klar erkennen können, ob Fleisch aus Brasilien oder anderen Mercosur-Staaten stammt?
22. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in Gastronomie, Gemeinschafts-verpflegung und bei verarbeiteten Produkten eine verpflichtende Herkunfts-kennzeichnung für Fleisch eingeführt bzw. ausgeweitet wird?
a. Wenn ja, mit welchem Zeitplan?
b. Wenn nein, warum nicht?
23. Welche konkreten Maßnahmen setzt Ihr Ressort, um sicherzustellen, dass österreichische Konsumenten nicht unbemerkt über verarbeitete Produkte, Gastronomie oder Großküchen mit Fleisch aus problematischen Drittstaaten versorgt werden?
24. Werden Sie auf EU-Ebene eine sofortige Schutzklausel oder sonstige Notmaßnahme für Fleischimporte aus Brasilien prüfen bzw. beantragen?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, warum wird trotz der bekannten Vorwürfe kein Sofort-mechanismus genutzt?
25. Können Sie ausschließen, dass die Bundesregierung durch ihre Haltung zum Mercosur-Abkommen den Importdruck auf heimische Bauern erhöht und gleichzeitig die Kontrollrisiken für Konsumenten verschärft?
a. Wenn ja, auf welcher Grundlage?
b. Wenn nein, welche politischen Konsequenzen ziehen Sie daraus?
26. Welche konkreten Schritte wird Ihr Ressort bis zum 3. September 2026 setzen, um die zeitliche Lücke zwischen vorläufiger Anwendung des Mercosur-Abkommens und Wirksamwerden der Importbeschränkungen für brasilianische Tierprodukte zu schließen?
27. Werden Sie dem Nationalrat sämtliche Ihrem Ressort vorliegenden Informationen, Einschätzungen und Stellungnahmen zu brasilianischem Fleisch, Mercosur, Kontrollmängeln und möglichen Risiken für Konsumenten sowie heimische Landwirte offenlegen?
a. Wenn ja, bis wann?
b. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
[1] https://www.oe24.at/oesterreich/politik/affaeren/riesen-wirbel-um-hormon-fleisch-aus-brasilien/679825785 (aufgerufen am 10.06.2026)