6297/J XXVIII. GP

Eingelangt am 15.06.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wendelin Mölzer

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Erfolgsindikatoren von Förderungen für den Verein „Romano Centro“

 

 

Im Zusammenhang mit den Förderungen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz an den Verein „Romano Centro“ ergibt sich auf Grundlage der bisherigen parlamentarischen Anfragebeantwortungen weiterer Prüfbedarf hinsichtlich Zielerreichung, Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Mittelverwendung. In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage betreffend „NGO-Business: 252.258,29 € für den Verein ‚Romano Centro‘?“ (5051/J)[1] wurden Zahlungsflüsse in Höhe von insgesamt 501.578,17€ ausgewiesen.

 

Den Anfragebeantwortungen zufolge wurden diese Förderungen auf Grundlage der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundes-mitteln (ARR 2014)[2] sowie der Sonderrichtlinie „ROMA EMPOWERMENT für den Arbeitsmarkt 2022-2030“[3] gewährt. Gleichzeitig wurde angeführt, dass der Verein zusätzlich umfangreiche Drittmittel aus unterschiedlichen öffentlichen Förderquellen erhalten hat.

 

Bislang bleibt jedoch offen, anhand welcher konkreten Zielindikatoren die Wirksamkeit der geförderten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen überprüft wurde und welche messbaren Erfolge tatsächlich erzielt werden konnten. Insbesondere stellt sich die Frage, wie viele Personen nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten, welche langfristigen Ergebnisse dokumentiert wurden und ob eine unabhängige Evaluierung der Maßnahmen erfolgt ist. Ebenso besteht Klärungsbedarf darüber, ob die eingesetzten Fördermittel ausschließlich zweckgebunden verwendet wurden und ob die erzielten Resultate in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der eingesetzten öffentlichen Mittel stehen.

 

Ziel weiterer parlamentarischer Fragestellungen muss daher sein, die tatsächliche Effektivität, Wirtschaftlichkeit und nachhaltige Wirkung der gewährten Förderungen umfassend zu überprüfen und nachvollziehbar darzustellen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wurden konkrete und messbare Ziele für die Förderungen vereinbart?

a.    Wenn ja, welche?

2.    Welche messbaren Erfolgsindikatoren (KPIs) wurden definiert?

3.    Wie wird überprüft, ob die Projektziele erreicht wurden?

4.    Welche unabhängigen Evaluierungen wurden durchgeführt?

5.    Welche konkreten gesellschaftlichen Verbesserungen konnten nachgewiesen werden?

6.    Wie wird zwischen kurzfristigen Outputs und langfristiger Wirkung unterschieden?

7.    Welche Berichtspflichten haben die NGOs?

8.    Sind die Finanzberichte öffentlich einsehbar?

9.    Wer kontrolliert die Mittelverwendung?

10. Gab es Rückforderungen oder Beanstandungen?

11. Welche Sanktionen gibt es bei Nichterfüllung der Ziele?

12. Wie wird Interessenkonflikten vorgebeugt?

13. Wie hoch sind die Verwaltungskosten im Verhältnis zur direkten Projektarbeit?

14. Welche Kosten pro erreichte Person oder Maßnahme entstehen?

15. Gibt es Vergleichsprojekte mit besserem Kosten-Nutzen-Verhältnis?

16. Wurde geprüft, ob staatliche Stellen die Aufgabe günstiger oder wirksamer erfüllen könnten?

17. Welche langfristigen Effekte bleiben nach Ende der Förderung bestehen?

18. Welche Projekte wurden trotz Förderung als nicht erfolgreich bewertet?

19. Welche messbaren Ziele wurden verfehlt?

20. Wie wird verhindert, dass Förderungen primär ideologischen oder politischen Interessen dienen?

21. Welche objektiven Kriterien definieren „Erfolg“?



[1]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/5051

Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/4533 (aufgerufen am 08.05.2026)

[2]    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=
20008920
(aufgerufen am 08.05.2026)

[3]    https://www.sozialministerium.gv.at/dam/sozialministeriumat/Anlagen/Themen/Arbeit/
Arbeitsmarkt/Arbeitsmarktpolitik/ROMA_EMPOWERMENT_SONDERRICHTLINIE_2022-GENEHMIGT.pdf
(aufgerufen am 08.05.2026)