6299/J XXVIII. GP
Eingelangt am 15.06.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wendelin Mölzer
an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
betreffend NGO-Business: Erfolgsindikatoren der Förderungen für den Verein „Romano Centro"
Im Zusammenhang mit den Zahlungen des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport an den Verein „Romano Centro“ ergibt sich ebenfalls Klärungsbedarf hinsichtlich Zweckmäßigkeit und tatsächlicher Leistungserbringung. Unter Verweis auf die parlamentarische Anfrage betreffend „NGO-Business: 300,00 € für Beratungsleistungen von ‚Romano Centro‘?“ (4381/J)[1] und deren Beantwortung wurde bekannt, dass der Verein in der XVII. Gesetzgebungsperiode Teil einer sogenannten „Community of Practice“ (CoP) im Zusammenhang mit der Erstellung der Antirassismus-Strategie des damaligen Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport war. Für die erbrachten Beratungsleistungen wurde laut Anfragebeantwortung ein einmaliges Honorar in Höhe von 300,00 € ausbezahlt.
Auch wenn es sich hierbei um einen vergleichsweise geringen Betrag handelt, bleibt offen, welche konkreten Leistungen durch den Verein tatsächlich erbracht wurden, welche Zielsetzungen mit der Einbindung der Organisation verfolgt wurden und anhand welcher Kriterien die Qualität oder der Nutzen der Beratungsleistungen beurteilt wurde. Zudem stellt sich die Frage, ob die Beteiligung des Vereins messbare Beiträge zur Entwicklung oder Umsetzung der Antirassismus-Strategie geleistet hat und ob dies dokumentiert oder evaluiert wurde.
Gerade im Bereich externer Beratungsleistungen besteht ein besonderes öffentliches Interesse an Transparenz und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich Auswahlverfahren, Leistungsumfang und tatsächlicher Wirkung. Ziel weiterer Fragestellungen ist daher die Klärung, ob die eingesetzten öffentlichen Mittel zweckmäßig verwendet wurden und ob die beauftragten Leistungen in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten bzw. erzielten Nutzen standen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende
Anfrage
1. Wurden konkrete und messbare Ziele für die Förderungen vereinbart?
a. Wenn ja, welche?
2. Welche messbaren Erfolgsindikatoren (KPIs) wurden definiert?
3. Wie wird überprüft, ob die Projektziele erreicht wurden?
4. Welche unabhängigen Evaluierungen wurden durchgeführt?
5. Welche konkreten gesellschaftlichen Verbesserungen konnten nachgewiesen werden?
6. Wie wird zwischen kurzfristigen Outputs und langfristiger Wirkung unterschieden?
7. Welche Berichtspflichten haben die NGOs?
8. Sind die Finanzberichte öffentlich einsehbar?
9. Wer kontrolliert die Mittelverwendung?
10. Gab es Rückforderungen oder Beanstandungen?
11. Welche Sanktionen gibt es bei Nichterfüllung der Ziele?
12. Wie wird Interessenkonflikten vorgebeugt?
13. Wie hoch sind die Verwaltungskosten im Verhältnis zur direkten Projektarbeit?
14. Welche Kosten pro erreichte Person oder Maßnahme entstehen?
15. Gibt es Vergleichsprojekte mit besserem Kosten-Nutzen-Verhältnis?
16. Wurde geprüft, ob staatliche Stellen die Aufgabe günstiger oder wirksamer erfüllen könnten?
17. Welche langfristigen Effekte bleiben nach Ende der Förderung bestehen?
18. Welche Projekte wurden trotz Förderung als nicht erfolgreich bewertet?
19. Welche messbaren Ziele wurden verfehlt?
20. Wie wird verhindert, dass Förderungen primär ideologischen oder politischen Interessen dienen?
21. Welche objektiven Kriterien definieren „Erfolg“?
[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/4381
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/3883 (aufgerufen am 08.05.2026)