6302/J XXVIII. GP
Eingelangt am 15.06.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Thomas Spalt
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Finanzierung und Einfluss des privaten „Vereins des österreichischen Klimarats der Bürger:innen“
Der offizielle, vom Nationalrat eingesetzte Klimarat[1] schloss seine Arbeiten im Jahr 2022 ab. In der Folge gründete sich der private „Verein des österreichischen Klimarats der Bürger:innen“, der laut Eigenangaben die Empfehlungen des Rates weiterverfolgt und Lobbying für deren Umsetzung betreibt.[2] In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage betreffend „Klimarat der Bürgerinnen und Bürger“ (8944/J)[3] wurde betont, dass der Klimarat lediglich Vorschläge erarbeitet und keine politischen Entscheidungen trifft. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit dieser private Verein weiterhin durch das Ministerium unterstützt wird oder privilegierten Zugang zum Minister genießt.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. In welcher offiziellen Beziehung steht Ihr Ressort zum privaten „Verein des österreichischen Klimarats der Bürger:innen“?
2. Hat der genannte Verein seit seiner Gründung Förderungen, Subventionen oder sonstige finanzielle Zuwendungen aus Budgetmitteln Ihres Ressorts erhalten?
a. Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Zweck)
b. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten diese Zahlungen?
3. Wurden dem Verein Sachleistungen zur Verfügung gestellt (beispielsweise Räumlichkeiten für Veranstaltungen, Druckkosten, technische Infrastruktur)?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
4. Gab es seit Ende des offiziellen Klimarates (Juni 2022) Treffen zwischen Ihnen bzw. Ihrer Vorgängerin als Bundesminister oder Vertretern Ihres Kabinetts und Vertretern des Vereins?
a. Wenn ja, wann fanden diese Treffen statt?
b. Wenn ja, welche konkreten Forderungen des Vereins wurden dabei besprochen?
5. Der Verein nutzt die Domain „klimarat-verein.at“. Inwiefern wurde seitens des Ressorts sichergestellt, dass hier keine Verwechslungsgefahr zwischen dem offiziellen, staatlich eingesetzten Gremium und dem privaten Verein besteht?
6. Bezieht das Ressort den Verein weiterhin als „Stakeholder“ in laufende Gesetzwerdungsprozesse ein?
a. Wenn ja, in welcher Form unterscheidet sich die Einbindung des Vereins von der Einbindung anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen?
7. In der Beantwortung 8442/AB wurde ein „Sekretariat“ für den Klimarat erwähnt. Wurden Personalressourcen, Kontakte oder Daten aus diesem offiziellen Sekretariat an den nun bestehenden privaten Verein übertragen?
a. Wenn ja, welche datenschutzrechtlichen Vorkehrungen wurden hierbei getroffen?
8. Unterstützt Ihr Ressort die Forderung des Vereins nach einer dauerhaften Institutionalisierung eines Bürgerausschusses im Parlament?
9. Werden Reisekosten oder Spesen für Vereinsmitglieder, die an Veranstaltungen des Ressorts teilnehmen, vom Ressort übernommen?
10. Inwieweit werden die Social-Media-Kanäle oder die Reichweite des Ressorts genutzt, um auf Veranstaltungen oder Publikationen des privaten Vereins aufmerksam zu machen?