6325/J XXVIII. GP

Eingelangt am 18.06.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Klimaneutralität 2040 als Milliardenrisiko für Budget, Steuerzahler und Wirtschaftsstandort

 

 

Die österreichische Bundesregierung Kurz II vereinbarte in ihrem Regierungs-programm vom Jänner 2020, dass Österreich bis 2040 klimaneutral wird. Nachdem im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz in § 5 Abs. 1 Z 3 die Erreichung der Klima-neutralität bis 2040 gesetzlich festgeschrieben wurde, steht fest, dass auch die jetzige Regierung an diesem Ziel festhalten will. Damit ist Österreich nach Finnland (2035) der ambitionierteste Mitgliedstaat in der Europäischen Union. Deutschland und Norwegen haben sich vorgenommen bis 2045 klimaneutral zu werden. Alle sonstigen Mitgliedstaaten der EU haben das, von der Union vorgegebene, Ziel der Klimaneutralität bis 2050 beibehalten.

 

Aktuell ist das Thema wieder Gegenstand von Diskussionen, da die EU-Kommission in einer Antwort auf die Anfrage des Europaabgeordneten Moritz Körner festhielt, dass die tatsächlichen positiven Klimaeffekte einer Vorverlegung des Klimaneutralitätsziels durch einen einzelnen Mitgliedstaat begrenzt seien.[1]

 

Die Vorverlegung der Klimaneutralität auf 2040 in Österreich hat voraussichtlich einen kaum spürbaren Einfluss auf den gesamteuropäischen CO2-Ausstoß. Das liegt am Europäischen Emissionshandelssystem (ETS). Die geringere Nachfrage nach Emissionshandelszertifikaten in Österreich führt zu einem größeren Angebot an Emissionshandelszertifikaten am ETS-Markt. In weiterer Folge sinkt der Preis der Emissionshandelszertifikate. Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten können dadurch mehr CO2 ausstoßen, und letztlich bleiben die EU-weiten Gesamtemissionen auf einem ähnlichen Niveau. Dieser als ,,Wasserbett-Effekt‘‘ bekannte Mechanismus ist der Grund, warum sich der EU-weite Emissionsausstoß voraussichtlich kaum verändern wird.[2]

 

Des Weiteren hat die EU-Kommission am 1. April 2026 eine Reform der Markt-stabilitätsreserve vorgeschlagen. Nach dem derzeitigen System werden Bestände von mehr als 400 Mio. CO2-Zertifikaten in der Reserve gelöscht. Mit dem Vorschlag der EU-Kommission soll der Ungültigkeitsmechanismus gestoppt werden und überschüssige Emissionshandelszertifikate als Puffer zur Unterstützung der Marktstabilität in der Reserve beibehalten werden Diese Änderung dürfte den Wasserbett Effekt nochmals verstärken.[3]

 

Die Vorverlegung des Klimaneutralitätsziels auf 2040 ist ferner auch mit hohen Kosten verbunden. Das Umweltbundesamt Österreich hat in seiner Analyse „Investitions-bedarf für die Klimaneutralität bis 2040“ (Szenario KN40) aus dem Jahr 2024 berechnet, dass der gesamte jährliche Investitionsbedarf in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Verkehr zwischen 2024 und 2040 46,8 bis 64,5 Mrd. Euro betragen wird. Die für die Klimaneutralität bis 2040 benötigten Mehrinvestitionen bemessen sich jährlich auf zwischen 6,4 und 11,2 Mrd. Euro. Damit haben die Mehrinvestitionen einen Anteil von 14 bzw. 17 Prozent an den bis 2040 entstehenden Gesamtinvestitionen.[4]

 

Die gänzliche Umstellung des ganzen Landes auf klimaneutrale Energieträger wird auch gravierende Auswirkungen auf die Erzeugung, die installierte Leistung und die Stromnetzinfrastruktur haben. Die installierte Leistung stellt die maximale Gesamtleistung aller in Österreich installierten Kraftwerke dar. Der Energiebedarf soll bis 2040 gänzlich von erneuerbaren Energieträgern gedeckt werden. Jedoch können erneuerbare Energieträger nicht über das gesamte Jahr konstant die gleiche Leistung erbringen, wie es z.B. bei einer Dunkelflaute der Fall ist. Dies hat zur Folge, dass die installierte Leistung sich bis 2040 fast verdreifachen muss, nämlich von etwa 25 Gigawatt im Jahr 2024 auf circa 70 Gigawatt 2040. Mit diesem massiven Ausbau der erneuerbaren Erzeugungsanlagen müssen zwangsläufig auch die Stromnetze und Speicheranlagen massiv ausgebaut werden. Ein Bericht der Unternehmensberatung Frontier Economics beziffert den Investitionsbedarf für den Ausbau der Netzinfrastruktur im Zuge der Energiewende bis zum Jahr 2040 auf rund 53 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 9 Mrd. Euro auf Investitionen in die Verteilnetze und rund 44 Mrd. Euro auf den Ausbau der Übertragungsnetze. Die Netzausbaukosten haben wiederum Einfluss auf die Netztarife. Eine Analyse der e.venture consulting GmbH, einer Unternehmensberatung, zu deren Klienten der Verbund zählt und deren Studie auf der Website des von Staatssekretärin Mag. Elisabeth Zehetner bis 2025 geleiteten Think Tanks oecolution austria veröffentlicht wurde, beschäftigt sich mit den Auswirkungen des 2025 beschlossenen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes auf die zukünftigen Strompreisentwicklung in Österreich. Die Analyse rechnet damit, dass die Netztarifkosten im Jahr 2030 um rund 41% höher sein werden als im Jahr 2025. Das würde bedeuten das die Netzentgelte von 10,1 ct/kWh im Jahr 2025 auf 14,2 ct/kWh im Jahr 2030 steigen würden. Dies noch dazu, wo sich die Netztarife seit 2018 bis dato ohnehin schon verdoppelt haben. Im Jahr 2035 sollen sich die Netztarifgebühren im Vergleich zum Jahr 2024 dann noch einmal verdoppelt haben. Dadurch würden die Netzkosten zum wesentlichen Treiber des Gesamtstrompreises werden. Verantwortlich dafür ist der unkoordinierte Ausbau von erneuerbaren Erzeugungs-anlagen und die damit einhergehenden Kosten für Regelenergie und der Netzstabilitätsreserve. Der Gesamtstrompreis setzt sich aus drei Komponenten zusammen. Die erste Komponente setzt sich aus dem Großhandelsstrompreis und den dazugehörigen Beschaffungs-, Strukturierungs- und Vertriebskosten zusammen. Die zweite Komponente stellt die Netzgebühren dar. Den dritten Teil stellen Steuern und Abgaben dar. Im Jänner 2026 setzte sich der Gesamtstrompreis zu rund 2/3 aus Netzgebühren, Steuern und Abgaben zusammen. Auch bereits vor der Energiepreis-krise war das Aufteilungsverhältnis der Gesamtkosten zu etwa je einem Drittel entfallend auf den Energiepreis, auf die Netzgebühren und auf Steuern und Abgaben gegeben. Dies, obwohl sich der Großhandelsstrompreis seit 2020 von etwa 3 ct/kWh auf rund 10 ct/kWh mehr als verdreifacht hat. Ein wesentlicher Grund dafür sind die massiv gestiegenen Preise für Emissionshandelszertifikate, die Anfang 2026 ein Hoch von 92 Euro pro Tonne CO2 hatten und für die Stromerzeugung aus konventionellen Kraftwerken einzupreisen sind. Auch die Rechnungskomponente der Steuern und Abgaben ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Grund hierfür ist auch der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungsanlagen, welche über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gefördert werden. Hierbei wird die Differenz der Produktionskosten der erneuerbaren Erzeugungsanalgen und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom kompensiert. Diese Förderungen werden über die Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag von den Stromkunden finanziert und über die Stromrechnung eingehoben.[5]

 

Dabei gebe es einige Maßnahmen, wie der Anstieg der Netzgebühren für die Allgemeinheit gebremst werden könnten. Die Analyse von e.venture schlägt den Umbau der Netztarife von mengenabhängigen Tarifen zu lastabhängigen Tarifen vor, um die Kosten verursachungsgerecht in die Netztarife umzulegen. Des Weiteren wird der Wegfall von Netzgebührbefreiungen für Energiegemeinschaften und Peer-to-Peer Stromaustausch empfohlen, um die Netzkosten gerecht auf alle Nutzer des Stromnetzes aufzuteilen.[6]

 

Doch die vollständige Umstellung Österreichs auf erneuerbare Energieträger ist nicht nur finanziell herausfordernd, sondern trägt auch zu einer Verminderung des Steueraufkommens bei. Eine Studie vom Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria aus dem Jahr 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass dem Staat durch die Folgen der angestrebten Klimaneutralität bis zu 7,7 Prozent der jetzigen Steuereinnahmen verloren gehen könnten. Das ist auf die nicht unbeträchtliche Besteuerung von fossilen Energieträgern zurückzuführen und wird eine Budgetlücke zurücklassen. Angesichts des EU-Defizitverfahrens gegen Österreich stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung diesen Einnahmeausfall zu kompensieren gedenkt.[7]

 

Zusätzlich zu den finanziellen Belastungen stellen sich auch Herausforderungen im Zusammenhang mit der Vorverlegung der Klimaneutralität und der damit einhergehenden Wettbewerbsverzerrung sowie dem daraus folgenden Standort-nachteil für österreichische Unternehmen. Österreich ist eine kleine offene Volkswirtschaft, die von der Exportwirtschaft abhängig ist. Exporte entsprechen mehr als 50 Prozent der Wirtschaftsleistung von Österreich. Mit der Einführung des Ziels der Klimaneutralität 2040 betreibt die Bundesregierung sogenanntes „Gold Plating“, also die nationale Übererfüllung der EU-Mindeststandards, da sich die EU das Jahr 2050 als Zieldatum für die Klimaneutralität gesetzt hat. Dadurch verursacht die Bundesregierung Mehrkosten für die heimische Wirtschaft, insbesondere für die energieintensive Industrie. Währenddessen haben Unternehmen in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten zehn Jahre länger Zeit für einen geregelten und kontinuierlichen Übergang. Zudem besteht die Gefahr, dass die um zehn Jahre früher angestrebte Klimaneutralität zu relativen Produktionskostensteigerungen im Inland gegenüber dem EU-Ausland führt. Daraus würden Produktionsverlagerungen in das weniger klimapolitisch regulierte Ausland mit niedrigeren Produktionskosten folgen. Das ist der sogenannte „Carbon-Leakage-Effekt“.[8]

 

Die Vorverlegung der Klimaneutralität auf das Jahr 2040 wirkt sich auch sonst schwerwiegend auf den Wirtschaftsstandort Österreich aus. Ein Bericht der oberösterreichischen Nachrichten vom 02.06.2026 geht auf Basis einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria näher auf die Folgen der Vorverlegung der Klimaneutralität auf das Jahr 2040 ein. Diese Studie geht davon aus, dass die CO2-Bepreisung auf 400 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO2 steigen muss, damit Österreich bis 2040 klimaneutral wird. Österreichische Unternehmen könnten als Konsequenz ihre Produktion senken oder sogar einstellen. Besonders betroffen wäre das industrialisierte und exportorientierte Bundesland Oberösterreich. Insgesamt soll die Wirtschaftsleistung 2040 um 8,5 Mrd. Euro niedriger sein, als wenn die Klimaneutralität, wie in vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten, erst 2050 erreicht werden würde. Die Anzahl der Beschäftigungslosen in Österreich im Jahr 2040 droht, bei Beibehaltung des Klimaneutralitätsziels, um 30.000 Personen zu steigen.[9]

 

Hinzu treten die allgemeinen Schwächen des EU ETS-Systems. Das ETS-System umspannt nämlich nur den europäischen Binnenmarkt. Das bedeutet das lediglich europäische Unternehmen ihre CO2 Kosten tragen müssen. Damit haben sie sowohl Nachteile gegenüber ausländischen Importeuren als auch Nachteile gegenüber ihren Konkurrenten beim Export ihrer Produkte auf den Weltmarkt. Zwar hat die EU einen Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) dieses Jahr eingeführt, der Abgaben auf Importe von Grundstoffen (z.B. Stahl und Aluminium) aus Ländern mit fehlender CO2 Besteuerung einhebt, jedoch gilt diese Regelung nur für sieben Grundstoffe. Außerdem lässt sich der CBAM umgehen, indem Unternehmen in der EU weiterverarbeitete Artikel, die einen dieser Grundstoffe enthalten, importieren. Darüber hinaus schafft der CBAM keine Ausnahmeregelung für Exporte aus der EU. Dadurch haben Unternehmen aus der EU erhebliche Kostennachteile im Vergleich zu ihrer Konkurrenz am Weltmarkt. Weitere Kostensteigerungen für Unternehmen und Verbraucher wird es nach dem Inkrafttreten des ETS-2 System im Jahr 2028 geben. Ab dem Zeitpunkt werden auch die Bereiche Gebäude und Verkehr in das ETS-System einbezogen, sodass der Transport von Waren oder das Heizen von Gebäuden teurer wird. Zusätzlich zu den Kosten fehlt es den Unternehmen auch an Planungssicherheit bei Investitionsentscheidungen, da der Zertifikatspreis sehr volatil ist. Seit Jänner 2026 schwankte der Preis für ein Emissionshandelszertifikat zwischen 63 und 92 Euro. Fehlende Planbarkeit erschwert sowohl das operative Handeln als auch strategische Entscheidungen von Unternehmen in der EU. Daraus ergibt sich, dass die Vorverlegung der Klimaneutralität in Österreich auf das Jahr 2040 die bereits bestehenden Nachteile für österreichische Unternehmen am Weltmarkt durch das ETS-System verschlimmert, ohne einen großen Effekt auf den EU-weiten CO2 Ausstoß zu haben.[10]

 

Abschließend ist festzuhalten, dass die Vorverlegung des Klimaneutralitätsziels auf das Jahr 2040 in Österreich zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft führen wird. Darüber hinaus sind die positiven Effekte der Maßnahme auf das Klima gering. Vor diesem Hintergrund erscheint klärungsbedürftig, ob die Bundesregierung die negativen finanziellen Auswirkungen des Projekts Klimaneutralität 2040 quantifiziert hat und welche konkreten Maßnahmen zur geplant sind, um negative Effekte abzufedern. Überdies stellt sich die Frage, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die weitere Beibehaltung des Ziels der Klimaneutralität 2040 evaluiert.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche gesamtstaatlichen Mehrkosten erwartet Ihr Ressort durch das Ziel der Klimaneutralität 2040, und welcher Anteil dieser Kosten entsteht ausschließlich durch die Vorverlegung gegenüber dem EU-Zieljahr 2050?

2.    Gibt es im Bundesministerium für Finanzen eine vollständige fiskalische Folgenabschätzung zur Klimaneutralität 2040, die Investitionskosten, Förderkosten, Einnahmenausfälle, Entlastungsmaßnahmen, Schulden-wirkungen und Auswirkungen auf Bürger und Betriebe gemeinsam darstellt?

a.    Wenn ja, welche zentralen Ergebnisse zeigt diese Folgenabschätzung?

b.    Wenn nein, warum wurde ein derart weitreichendes und kosten-intensives Ziel ohne vollständige fiskalische Gesamtrechnung verfolgt?

3.    Wie hoch schätzt Ihr Ressort den gesamten öffentlichen Finanzierungsbedarf bis 2040 ein, aufgegliedert nach Bund, Ländern, Gemeinden, staatsnahen Unternehmen und ausgegliederten Rechtsträgern?

4.    Welcher Anteil der Kosten der Klimaneutralität 2040 wird nach Einschätzung Ihres Ressorts direkt aus dem Bundesbudget finanziert, und welcher Anteil wird indirekt über Gebühren, Netzentgelte, Abgaben, Umlagen oder höhere Preise auf Bürger und Betriebe überwälzt?

5.    Wie hoch sind nach Einschätzung Ihres Ressorts die jährlichen Mehrinvestitionen zur Erreichung der Klimaneutralität 2040, aufgegliedert nach privaten Haushalten, Unternehmen und öffentlicher Hand?

6.    Wie sollen die auf die öffentliche Hand entfallenden Kosten angesichts des EU-Defizitverfahrens und des bestehenden Konsolidierungsdrucks finanziert werden?

7.    Welche konkreten Gegenfinanzierungsmaßnahmen, Einsparungen oder Umschichtungen plant die Bundesregierung zur Finanzierung der Klimaneutralität 2040?

8.    Werden zur Finanzierung der Klimaneutralität 2040 neue Steuern, Abgaben, Gebühren, Umlagen oder sonstige Belastungen vorbereitet oder geprüft?

9.    Schließen Sie aus, dass die Kosten der Klimaneutralität 2040 durch höhere Steuern, höhere Gebühren, höhere Netzentgelte, neue Klimaabgaben oder sonstige Belastungen auf Bevölkerung und Wirtschaft überwälzt werden?

10. Wie hoch waren die Einnahmen des Bundes aus der nationalen CO-Bepreisung seit deren Einführung, aufgegliedert nach Jahren?

11. Wie hoch waren die Einnahmen aus der Versteigerung von ETS 1-Zertifikaten seit 2005, aufgegliedert nach Jahren?

12. Wie hoch waren seit 2015 die Einnahmen aus energiebezogenen Steuern und Abgaben, insbesondere Mineralölsteuer, Erdgasabgabe, Elektrizitätsabgabe, motorbezogenen Abgaben, NoVA und sonstigen energie- oder emissions-bezogenen Abgaben?

13. Wie hoch waren die gesamten Einnahmen des Staates aus CO-Bepreisung, Energieabgaben, ETS-Erlösen und sonstigen emissionsbezogenen Einnahmen seit 2015, aufgegliedert nach Jahr und Einnahmequelle?

14. Für welche konkreten Zwecke wurden die Einnahmen aus nationaler CO-Bepreisung und ETS-Versteigerungen seit 2015 verwendet?

15. Welcher Anteil dieser Einnahmen wurde zur Entlastung von Bürgern und Betrieben, welcher Anteil für Klima- und Energieförderungen und welcher Anteil für allgemeine Budgetzwecke verwendet?

16. Wie hoch waren die Auszahlungen aus dem Klimabonus seit dessen Einführung, einschließlich Verwaltungs- und Abwicklungskosten, aufgegliedert nach Jahren?

17. Wie hoch war der Nettoeffekt aus nationaler CO-Bepreisung und Klimabonus für das Bundesbudget seit Einführung der nationalen CO-Bepreisung?

18. Welche Bevölkerungs- und Einkommensgruppen wurden durch nationale CO-Bepreisung, Energieabgaben und klimabezogene Mehrkosten netto besonders belastet?

19. Gibt es eine Verteilungsanalyse Ihres Ressorts zu den Auswirkungen von CO-Bepreisung, Energieabgaben, ETS 1, ETS 2, Netzentgelten und klima-bezogenen Förderkosten auf unterschiedliche Einkommensgruppen, Regionen und Haushaltstypen?

20. Wie hoch ist nach Einschätzung Ihres Ressorts die durchschnittliche jährliche Gesamtbelastung eines Haushalts durch nationale CO-Bepreisung, Energieabgaben, ETS 1, ETS 2, höhere Netzentgelte und klimabedingte Förderkosten?

21. Wie hoch ist die durchschnittliche jährliche Gesamtbelastung eines Betriebs sowie eines energieintensiven Industriebetriebs durch diese Instrumente?

22. Welche zusätzliche Belastung erwartet Ihr Ressort durch ETS 2 für Bürger, Gewerbe, Landwirtschaft, Transportwirtschaft und Industrie?

23. Wird sich Ihr Ressort gegen eine Ausgestaltung von ETS 2 einsetzen, welches Heizen, Wohnen, Mobilität, Lebensmittel und betriebliche Produktion weiter verteuert?

24. Wie hoch schätzt Ihr Ressort den Rückgang öffentlicher Einnahmen durch den Rückgang fossiler Energieträger bis 2030, 2035 und 2040 ein?

25. Welche Einnahmenausfälle erwartet Ihr Ressort konkret bei Mineralölsteuer, Erdgasabgabe, Elektrizitätsabgabe, motorbezogenen Abgaben, NoVA, ETS 1, ETS 2 und sonstigen energie- oder verkehrsbezogenen Abgaben?

26. Wie soll der Wegfall dieser Einnahmen kompensiert werden, ohne Bürger und Betriebe durch neue oder höhere Steuern, Gebühren oder Abgaben zu belasten?

27. Wird geprüft, wegfallende Einnahmen aus fossilen Energieträgern durch höhere Stromabgaben, neue Mobilitätsabgaben, höhere Kfz-Abgaben, kilometer-abhängige Abgaben oder andere Ersatzabgaben zu kompensieren?

28. Wie hoch schätzt Ihr Ressort die dauerhafte Budgetlücke ein, die durch die Klimaneutralität 2040 infolge steigender Ausgaben und sinkender fossiler Steuereinnahmen entstehen kann?

29. Welche Auswirkungen hat diese Budgetlücke auf den Konsolidierungspfad, das strukturelle Defizit, die Staatsschuldenquote und die Zinsausgaben des Bundes?

30. Welche zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen wären notwendig, wenn klima- und energiepolitische Ausgaben steigen und gleichzeitig Einnahmen aus fossilen Energieträgern sinken?

31. Wie verhindert Ihr Ressort, dass die Klimaneutralität 2040 zu höheren Schulden, höheren Steuern oder Leistungskürzungen in anderen Bereichen führt?

32. Gibt es eine Langfristprojektion Ihres Ressorts, die Klimakosten, demografische Kosten, Pensionskosten, Gesundheitskosten, Pflegekosten, Zinskosten und Einnahmenausfälle gemeinsam betrachtet?

a.    Wenn ja, welche Ergebnisse zeigt diese Projektion?

b.    Wenn nein, warum wird die langfristige Gesamtbelastung des Budgets nicht offengelegt?

33. Wie hoch waren seit 2015 die budgetären Mittel für Klima-, Energie- und Transformationsförderungen, aufgegliedert nach Jahren, Programmen und Finanzierungsquelle?

34. Welche dieser Förderungen werden aus dem Bundesbudget, welche über Abgaben, Umlagen oder zweckgebundene Einnahmen und welche indirekt über Strom-, Gas-, Wärme- oder Treibstoffkunden finanziert?

35. Wie hoch sind die Förderkosten pro vermiedener Tonne CO bei den wichtigsten Klima- und Energieprogrammen?

36. Welche Förderprogramme weisen aus Sicht Ihres Ressorts ein besonders schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf?

37. Werden Förderprogramme mit hohen Kosten, geringen CO-Einsparungen, Mitnahmeeffekten oder fraglicher Treffsicherheit eingestellt oder reformiert?

a.    Wenn nein, warum werden teure Förderprogramme weitergeführt, obwohl sie Steuerzahler, Energieverbraucher und Betriebe belasten?

38. Gibt es eine ressortübergreifende Förderstrategie, um Doppelförderungen, Mitnahmeeffekte und ineffiziente Klimaförderungen zu vermeiden?

39. Wie hoch schätzt Ihr Ressort die Mitnahmeeffekte bei Klima- und Energieförderungen ein?

40. Wie stellt Ihr Ressort sicher, dass Klimaförderungen nicht zu einer dauerhaften Umverteilung von Steuerzahlern zu einzelnen Branchen, Technologien oder höheren Einkommensgruppen führen?

41. Wie hoch waren die budgetären Kosten der Strompreisentlastungen, Energiekostenzuschüsse und sonstigen Energiekrisenmaßnahmen seit 2021?

42. Welche Lehren zieht Ihr Ressort daraus, dass der Staat Energie durch CO-Preise, Abgaben und Netzkosten verteuert und anschließend mit Steuergeld Entlastungsmaßnahmen finanzieren muss?

43. Wie hoch sind nach Einschätzung Ihres Ressorts die Kosten für den Ausbau der Stromnetze bis 2040?

44. Welche Auswirkungen haben diese Netzinvestitionen auf Netzentgelte, Inflation, Strompreise und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich?

45. Welcher Anteil der Netzausbaukosten wird letztlich von Haushalten und welcher Anteil von Unternehmen getragen?

46. Wird geprüft, Teile der Netzkosten aus dem Bundesbudget zu finanzieren, um Stromkunden zu entlasten?

a.    Wenn ja, wie soll dies finanziert werden?

b.    Wenn nein, warum sollen die Kosten vollständig über die Stromrechnung getragen werden?

47. Welche Auswirkungen erwartet Ihr Ressort durch Klimaneutralität 2040 auf Wirtschaftsleistung, Investitionen, Beschäftigung, Inflation, Produktivität und Standortattraktivität?

48. Gibt es eine volkswirtschaftliche Modellrechnung Ihres Ressorts zu diesen Auswirkungen?

a.    Wenn ja, welche Ergebnisse zeigt diese Modellrechnung?

b.    Wenn nein, warum wurde diese zentrale Frage für die Volkswirtschaft nicht modelliert?

49. Welche Auswirkungen erwartet Ihr Ressort speziell für industrialisierte und exportorientierte Bundesländer wie Oberösterreich?

50. Welche budgetären Folgen hätte ein Rückgang industrieller Wertschöpfung für Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Kommunalsteuer?

51. Welche budgetären Folgen hätte ein Anstieg der Arbeitslosigkeit infolge klimapolitisch verursachter Standortnachteile?

52. Wie hoch wären die zusätzlichen Ausgaben für Arbeitslosigkeit, Umschulung, Sozialleistungen und Standortförderungen, wenn energieintensive Produktion aus Österreich abwandert?

53. Wie bewertet Ihr Ressort das Risiko, dass Klimaneutralität 2040 zwar Emissionen im Inland reduziert, aber Steuereinnahmen, Arbeitsplätze und Wertschöpfung ins Ausland verlagert?

54. Gibt es eine Analyse Ihres Ressorts zu den fiskalischen Folgen von Carbon Leakage?

a.    Wenn ja, welche Ergebnisse zeigt diese Analyse?

b.    Wenn nein, warum wurde dieses Risiko nicht untersucht?

55. Wie bewertet Ihr Ressort den CBAM aus fiskalischer Sicht, insbesondere im Hinblick auf erwartete Einnahmen, Mehrkosten für Unternehmen, Umgehungs-möglichkeiten und Auswirkungen auf österreichische Exporte?

56. Welche Mehrkosten entstehen österreichischen Unternehmen durch CBAM, ETS 1, ETS 2 und den Abbau kostenloser Zertifikate?

57. Wie verhindert Ihr Ressort, dass EU-Klimainstrumente zu einer Schwächung der Steuerbasis und zu geringerer industrieller Wertschöpfung in Österreich führen?

58. Welche Auswirkungen haben steigende CO-Preise auf Verbraucherpreise, Inflation, Kaufkraft, Wettbewerbsfähigkeit, Einnahmen des Bundes und Ausgaben für Entlastungsmaßnahmen?

59. Ab welchem CO-Preisniveau erwartet Ihr Ressort erhebliche negative Auswirkungen auf Kaufkraft, Inflation, Wettbewerbsfähigkeit und Budget?

60. Gibt es im Bundesministerium für Finanzen Schwellenwerte, ab denen CO-Bepreisung aus fiskalischer oder volkswirtschaftlicher Sicht als schädlich bewertet wird?

61. Wird sich Ihr Ressort dafür einsetzen, dass vor weiteren Klima- und Energie-belastungen eine verpflichtende Budget-, Verteilungs- und Standort-verträglichkeitsprüfung durchgeführt wird?

62. Wird Ihr Ressort dem Nationalrat jährlich offenlegen, welche direkten und indirekten Kosten die Klimaneutralität 2040 für Bürger, Betriebe, Gemeinden und öffentliche Haushalte verursacht?

63. Wird Ihr Ressort eine vollständige Gesamtrechnung zur Klimaneutralität 2040 vorlegen, die Investitionskosten, Förderkosten, Einnahmenausfälle, Netzkosten, Entlastungsmaßnahmen, Standortfolgen und Schuldenwirkungen gemeinsam darstellt?

a.    Wenn nein, warum soll eines der teuersten politischen Projekte der kommenden Jahrzehnte weiterverfolgt werden, ohne dass Bürger, Betriebe und Parlament eine vollständige Kostenrechnung erhalten?



[1]    https://www.welt.de/wirtschaft/article69f3664b6fe2dee7bfb0ee76/eu-kommission-zweifelt-an-der-wirksamkeit-des-deutschen-klimaziels.html (aufgerufen am 08.06.2026)

[2]    https://kleinmanenergy.upenn.edu/research/publications/has-europes-emissions-trading-scheme-taken-away-a-countrys-ability-to-reduce-emissions/ (aufgerufen am 08.06.2026)

[3]    https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_666 (aufgerufen am 08.06.2026)

[4]    https://www.umweltbundesamt.at/umweltoekonomische-analysen/investitionsbedarf-fuer-die-klimaneutralitaet-2040 (aufgerufen am 08.06.2026)

[5]    https://oesterreichsenergie.at/aktuelles/neuigkeiten/detailseite/klimawende-unsere-vision-fuer-2040

https://oesterreichsenergie.at/publikationen/ueberblick/detailseite/aktualisierung-der-netzberechnungen-der-studie-volkswirtschaftlicher-wert-der-stromverteilernetze-auf-dem-weg-zur-klimaneutralitaet-in-oesterreich

https://e-vc.org/download

https://oecolution.at/aktuelles/neue-studie-zeigt-auf-deckung-des-strombedarfs-aus-erneuerbaren-bis-2030-nicht-moglich,

https://www.meineabgeordneten.at/Abgeordnete/elisabeth.zehetner

https://www.erneuerbare-energie.at/energiefakten/2023/20/06/stromnetzausbau

https://www.e-control.at/preisportal-infos-rund-um-strom-und-gas

https://www.bmwet.gv.at/Themen/Energie/erneuerbare-energie/eag-marktpraemie.html

https://www.e-control.at/konsumenten/strom-gas-preise

https://www.e-control.at/statistik/e-statistik/archiv/marktstatistik/preisentwicklungen (aufgerufen am 08.06.2026)

[6]    https://e-vc.org/download/ (aufgerufen am 08.06.2026)

[7]    https://.ac.at/policy-note-57/ (aufgerufen am 08.06.2026)

[8]    https://irihs.ihs.ac.at/id/eprint/7059/

https://www.iv.at/news/detail/iv-news-eu-klimaziel-2040-symbolpolitik-gefaehrdet-europas-wettbewerbsfaehigkeit-oesterreichs-sonderweg-beenden/

https://www.wko.at/aussenwirtschaft/export-oesterreich (aufgerufen am 08.06.2026)

[9]     https://www.nachrichten.at/wirtschaft/studie-klimaneutralitaet-bis-2040-kommt-oesterreich-teuer-zu-stehen;art15,4177030 (aufgerufen am 08.06.2026)

[10]  https://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastkommentar-wie-sich-die-abwanderung-der-industrie-bremsen-laesst/100111456.html

https://science.orf.at/stories/3235686/

https://klimadashboard.at/co2-preis

https://www.lbbw.de/artikel/emissionshandel/vorteile-nachteile-emissionshandel_amhr39gf7n_d.html (aufgerufen am 08.06.2026)