6326/J XXVIII. GP

Eingelangt am 18.06.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA

an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

betreffend Klimaneutralität 2040 und die Gefährdung von Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätzen und Industrieproduktion

 

 

Die österreichische Bundesregierung Kurz II vereinbarte in ihrem Regierungs-programm vom Jänner 2020, dass Österreich bis 2040 klimaneutral wird. Nachdem im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz in § 5 Abs. 1 Z 3 die Erreichung der Klima-neutralität bis 2040 gesetzlich festgeschrieben wurde, steht fest, dass auch die jetzige Regierung an diesem Ziel festhalten will. Damit ist Österreich nach Finnland (2035) der ambitionierteste Mitgliedstaat in der Europäischen Union. Deutschland und Norwegen haben sich vorgenommen bis 2045 klimaneutral zu werden. Alle sonstigen Mitgliedstaaten der EU haben das, von der Union vorgegebene, Ziel der Klimaneutralität bis 2050 beibehalten.

 

Aktuell ist das Thema wieder Gegenstand von Diskussionen, da die EU-Kommission in einer Antwort auf die Anfrage des Europaabgeordneten Moritz Körner festhielt, dass die tatsächlichen positiven Klimaeffekte einer Vorverlegung des Klimaneutralitätsziels durch einen einzelnen Mitgliedstaat begrenzt seien.[1]

 

Die Vorverlegung der Klimaneutralität auf 2040 in Österreich hat voraussichtlich einen kaum spürbaren Einfluss auf den gesamteuropäischen CO2-Ausstoß. Das liegt am Europäischen Emissionshandelssystem (ETS). Die geringere Nachfrage nach Emissionshandelszertifikaten in Österreich führt zu einem größeren Angebot an Emissionshandelszertifikaten am ETS-Markt. In weiterer Folge sinkt der Preis der Emissionshandelszertifikate. Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten können dadurch mehr CO2 ausstoßen, und letztlich bleiben die EU-weiten Gesamtemissionen auf einem ähnlichen Niveau. Dieser als ,,Wasserbett-Effekt‘‘ bekannte Mechanismus ist der Grund, warum sich der EU-weite Emissionsausstoß voraussichtlich kaum verändern wird.[2]

 

Des Weiteren hat die EU-Kommission am 1. April 2026 eine Reform der Markt-stabilitätsreserve vorgeschlagen. Nach dem derzeitigen System werden Bestände von mehr als 400 Mio. CO2-Zertifikaten in der Reserve gelöscht. Mit dem Vorschlag der EU-Kommission soll der Ungültigkeitsmechanismus gestoppt werden und überschüssige Emissionshandelszertifikate als Puffer zur Unterstützung der Marktstabilität in der Reserve beibehalten werden Diese Änderung dürfte den Wasserbett Effekt nochmals verstärken.[3]

 

Die Vorverlegung des Klimaneutralitätsziels auf 2040 ist ferner auch mit hohen Kosten verbunden. Das Umweltbundesamt Österreich hat in seiner Analyse „Investitions-bedarf für die Klimaneutralität bis 2040“ (Szenario KN40) aus dem Jahr 2024 berechnet, dass der gesamte jährliche Investitionsbedarf in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Verkehr zwischen 2024 und 2040 46,8 bis 64,5 Mrd. Euro betragen wird. Die für die Klimaneutralität bis 2040 benötigten Mehrinvestitionen bemessen sich jährlich auf zwischen 6,4 und 11,2 Mrd. Euro. Damit haben die Mehrinvestitionen einen Anteil von 14 bzw. 17 Prozent an den bis 2040 entstehenden Gesamtinvestitionen.[4]

 

Die gänzliche Umstellung des ganzen Landes auf klimaneutrale Energieträger wird auch gravierende Auswirkungen auf die Erzeugung, die installierte Leistung und die Stromnetzinfrastruktur haben. Die installierte Leistung stellt die maximale Gesamtleistung aller in Österreich installierten Kraftwerke dar. Der Energiebedarf soll bis 2040 gänzlich von erneuerbaren Energieträgern gedeckt werden. Jedoch können erneuerbare Energieträger nicht über das gesamte Jahr konstant die gleiche Leistung erbringen, wie es z.B. bei einer Dunkelflaute der Fall ist. Dies hat zur Folge, dass die installierte Leistung sich bis 2040 fast verdreifachen muss, nämlich von etwa 25 Gigawatt im Jahr 2024 auf circa 70 Gigawatt 2040. Mit diesem massiven Ausbau der erneuerbaren Erzeugungsanlagen müssen zwangsläufig auch die Stromnetze und Speicheranlagen massiv ausgebaut werden. Ein Bericht der Unternehmensberatung Frontier Economics beziffert den Investitionsbedarf für den Ausbau der Netzinfrastruktur im Zuge der Energiewende bis zum Jahr 2040 auf rund 53 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 9 Mrd. Euro auf Investitionen in die Verteilnetze und rund 44 Mrd. Euro auf den Ausbau der Übertragungsnetze. Die Netzausbaukosten haben wiederum Einfluss auf die Netztarife. Eine Analyse der e.venture consulting GmbH, einer Unternehmensberatung, zu deren Klienten der Verbund zählt und deren Studie auf der Website des von Staatssekretärin Mag. Elisabeth Zehetner bis 2025 geleiteten Think Tanks oecolution austria veröffentlicht wurde, beschäftigt sich mit den Auswirkungen des 2025 beschlossenen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes auf die zukünftigen Strompreisentwicklung in Österreich. Die Analyse rechnet damit, dass die Netztarifkosten im Jahr 2030 um rund 41% höher sein werden als im Jahr 2025. Das würde bedeuten das die Netzentgelte von 10,1 ct/kWh im Jahr 2025 auf 14,2 ct/kWh im Jahr 2030 steigen würden. Dies noch dazu, wo sich die Netztarife seit 2018 bis dato ohnehin schon verdoppelt haben. Im Jahr 2035 sollen sich die Netztarifgebühren im Vergleich zum Jahr 2024 dann noch einmal verdoppelt haben. Dadurch würden die Netzkosten zum wesentlichen Treiber des Gesamtstrompreises werden. Verantwortlich dafür ist der unkoordinierte Ausbau von erneuerbaren Erzeugungs-anlagen und die damit einhergehenden Kosten für Regelenergie und der Netzstabilitätsreserve. Der Gesamtstrompreis setzt sich aus drei Komponenten zusammen. Die erste Komponente setzt sich aus dem Großhandelsstrompreis und den dazugehörigen Beschaffungs-, Strukturierungs- und Vertriebskosten zusammen. Die zweite Komponente stellt die Netzgebühren dar. Den dritten Teil stellen Steuern und Abgaben dar. Im Jänner 2026 setzte sich der Gesamtstrompreis zu rund 2/3 aus Netzgebühren, Steuern und Abgaben zusammen. Auch bereits vor der Energiepreis-krise war das Aufteilungsverhältnis der Gesamtkosten zu etwa je einem Drittel entfallend auf den Energiepreis, auf die Netzgebühren und auf Steuern und Abgaben gegeben. Dies, obwohl sich der Großhandelsstrompreis seit 2020 von etwa 3 ct/kWh auf rund 10 ct/kWh mehr als verdreifacht hat. Ein wesentlicher Grund dafür sind die massiv gestiegenen Preise für Emissionshandelszertifikate, die Anfang 2026 ein Hoch von 92 Euro pro Tonne CO2 hatten und für die Stromerzeugung aus konventionellen Kraftwerken einzupreisen sind. Auch die Rechnungskomponente der Steuern und Abgaben ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Grund hierfür ist auch der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungsanlagen, welche über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gefördert werden. Hierbei wird die Differenz der Produktionskosten der erneuerbaren Erzeugungsanalgen und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom kompensiert. Diese Förderungen werden über die Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag von den Stromkunden finanziert und über die Stromrechnung eingehoben.[5]

 

Dabei gebe es einige Maßnahmen, wie der Anstieg der Netzgebühren für die Allgemeinheit gebremst werden könnten. Die Analyse von e.venture schlägt den Umbau der Netztarife von mengenabhängigen Tarifen zu lastabhängigen Tarifen vor, um die Kosten verursachungsgerecht in die Netztarife umzulegen. Des Weiteren wird der Wegfall von Netzgebührbefreiungen für Energiegemeinschaften und Peer-to-Peer Stromaustausch empfohlen, um die Netzkosten gerecht auf alle Nutzer des Stromnetzes aufzuteilen.[6]

 

Doch die vollständige Umstellung Österreichs auf erneuerbare Energieträger ist nicht nur finanziell herausfordernd, sondern trägt auch zu einer Verminderung des Steueraufkommens bei. Eine Studie vom Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria aus dem Jahr 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass dem Staat durch die Folgen der angestrebten Klimaneutralität bis zu 7,7 Prozent der jetzigen Steuereinnahmen verloren gehen könnten. Das ist auf die nicht unbeträchtliche Besteuerung von fossilen Energieträgern zurückzuführen und wird eine Budgetlücke zurücklassen. Angesichts des EU-Defizitverfahrens gegen Österreich stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung diesen Einnahmeausfall zu kompensieren gedenkt.[7]

 

Zusätzlich zu den finanziellen Belastungen stellen sich auch Herausforderungen im Zusammenhang mit der Vorverlegung der Klimaneutralität und der damit einhergehenden Wettbewerbsverzerrung sowie dem daraus folgenden Standort-nachteil für österreichische Unternehmen. Österreich ist eine kleine offene Volkswirtschaft, die von der Exportwirtschaft abhängig ist. Exporte entsprechen mehr als 50 Prozent der Wirtschaftsleistung von Österreich. Mit der Einführung des Ziels der Klimaneutralität 2040 betreibt die Bundesregierung sogenanntes „Gold Plating“, also die nationale Übererfüllung der EU-Mindeststandards, da sich die EU das Jahr 2050 als Zieldatum für die Klimaneutralität gesetzt hat. Dadurch verursacht die Bundesregierung Mehrkosten für die heimische Wirtschaft, insbesondere für die energieintensive Industrie. Währenddessen haben Unternehmen in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten zehn Jahre länger Zeit für einen geregelten und kontinuierlichen Übergang. Zudem besteht die Gefahr, dass die um zehn Jahre früher angestrebte Klimaneutralität zu relativen Produktionskostensteigerungen im Inland gegenüber dem EU-Ausland führt. Daraus würden Produktionsverlagerungen in das weniger klimapolitisch regulierte Ausland mit niedrigeren Produktionskosten folgen. Das ist der sogenannte „Carbon-Leakage-Effekt“.[8]

 

Die Vorverlegung der Klimaneutralität auf das Jahr 2040 wirkt sich auch sonst schwerwiegend auf den Wirtschaftsstandort Österreich aus. Ein Bericht der oberösterreichischen Nachrichten vom 02.06.2026 geht auf Basis einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria näher auf die Folgen der Vorverlegung der Klimaneutralität auf das Jahr 2040 ein. Diese Studie geht davon aus, dass die CO2-Bepreisung auf 400 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO2 steigen muss, damit Österreich bis 2040 klimaneutral wird. Österreichische Unternehmen könnten als Konsequenz ihre Produktion senken oder sogar einstellen. Besonders betroffen wäre das industrialisierte und exportorientierte Bundesland Oberösterreich. Insgesamt soll die Wirtschaftsleistung 2040 um 8,5 Mrd. Euro niedriger sein, als wenn die Klimaneutralität, wie in vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten, erst 2050 erreicht werden würde. Die Anzahl der Beschäftigungslosen in Österreich im Jahr 2040 droht, bei Beibehaltung des Klimaneutralitätsziels, um 30.000 Personen zu steigen.[9]

 

Hinzu treten die allgemeinen Schwächen des EU ETS-Systems. Das ETS-System umspannt nämlich nur den europäischen Binnenmarkt. Das bedeutet das lediglich europäische Unternehmen ihre CO2 Kosten tragen müssen. Damit haben sie sowohl Nachteile gegenüber ausländischen Importeuren als auch Nachteile gegenüber ihren Konkurrenten beim Export ihrer Produkte auf den Weltmarkt. Zwar hat die EU einen Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) dieses Jahr eingeführt, der Abgaben auf Importe von Grundstoffen (z.B. Stahl und Aluminium) aus Ländern mit fehlender CO2 Besteuerung einhebt, jedoch gilt diese Regelung nur für sieben Grundstoffe. Außerdem lässt sich der CBAM umgehen, indem Unternehmen in der EU weiterverarbeitete Artikel, die einen dieser Grundstoffe enthalten, importieren. Darüber hinaus schafft der CBAM keine Ausnahmeregelung für Exporte aus der EU. Dadurch haben Unternehmen aus der EU erhebliche Kostennachteile im Vergleich zu ihrer Konkurrenz am Weltmarkt. Weitere Kostensteigerungen für Unternehmen und Verbraucher wird es nach dem Inkrafttreten des ETS-2 System im Jahr 2028 geben. Ab dem Zeitpunkt werden auch die Bereiche Gebäude und Verkehr in das ETS-System einbezogen, sodass der Transport von Waren oder das Heizen von Gebäuden teurer wird. Zusätzlich zu den Kosten fehlt es den Unternehmen auch an Planungssicherheit bei Investitionsentscheidungen, da der Zertifikatspreis sehr volatil ist. Seit Jänner 2026 schwankte der Preis für ein Emissionshandelszertifikat zwischen 63 und 92 Euro. Fehlende Planbarkeit erschwert sowohl das operative Handeln als auch strategische Entscheidungen von Unternehmen in der EU. Daraus ergibt sich, dass die Vorverlegung der Klimaneutralität in Österreich auf das Jahr 2040 die bereits bestehenden Nachteile für österreichische Unternehmen am Weltmarkt durch das ETS-System verschlimmert, ohne einen großen Effekt auf den EU-weiten CO2 Ausstoß zu haben.[10]

 

Abschließend ist festzuhalten, dass die Vorverlegung des Klimaneutralitätsziels auf das Jahr 2040 in Österreich zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft führen wird. Darüber hinaus sind die positiven Effekte der Maßnahme auf das Klima gering. Vor diesem Hintergrund erscheint klärungsbedürftig, ob die Bundesregierung die negativen finanziellen Auswirkungen des Projekts Klimaneutralität 2040 quantifiziert hat und welche konkreten Maßnahmen zur geplant sind, um negative Effekte abzufedern. Überdies stellt sich die Frage, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die weitere Beibehaltung des Ziels der Klimaneutralität 2040 evaluiert.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie bewerten Sie die Einschätzung der Europäischen Kommission, wonach die direkten zusätzliche Auswirkungen auf den EU-weiten Ausstoß von THG-Emissionen begrenzt seien, wenn ein einzelner Mitgliedstaat THG-Emissionen schneller reduziert als andere?

2.    Haben Sie eine Folgenabschätzung erstellt, wie sich die Vorverlegung der Klimaneutralität auf das Jahr 2040 in Österreich auf den EU-weiten Ausstoß von THG-Emissionen auswirken wird?

a.    Wenn ja, welche Ergebnisse haben Sie prognostiziert?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Umsetzung dieses Vorschlags im Hinblick auf die Auswirkungen einer Vorverlegung des österreichischen Klimaneutralitätsziels auf 2040 für die EU-weiten Treibhausgasemissionen?

4.    Das Umweltbundesamt rechnet mit jährlichen Mehrinvestitionen von 6,4 bis 11,2 Mrd. Euro zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040. Auf welche Höhe werden sich die durchschnittlichen jährlichen Mehrinvestitionen zur Erreichung der Klimaneutralität Ihrer Prognose nach belaufen? (Bitte geben Sie die von Ihnen prognostizierten durchschnittlichen jährlichen Mehrinvestitionen aufgegliedert nach den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude, Energie und Verwaltung für den Zeitraum von 2026-2040 an)

a.    Auf welche Höhe werden sich die Mehrinvestitionen zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 Ihrer Prognose nach insgesamt belaufen?

                                          i.    Wie genau teilen sich die von Ihnen prognostizierten gesamten Mehrinvestitionen bis 2040 auf öffentliche und private Träger auf? (Bitte gliedern Sie die Mehrinvestitionen nach den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude, Energie und Verwaltung auf)

                                        ii.    Welcher Anteil von den von Ihnen prognostizierten gesamten Mehrinvestitionen bis 2040 wird mit Steuergeldern finanziert? (Bitte gliedern Sie die mit Steuern finanzierten Mehrinvestitionen nach den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude, Energie und Verwaltung auf)

                                       iii.    Welcher Anteil von den prognostizierten gesamten Mehrinvestitionen bis 2040 wird über Netzgebühren finanziert? (Bitte gliedern Sie die über Netzgebühren finanzierten Mehrinvestitionen nach den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude, Energie und Verwaltung auf)

                                       iv.    Welchen Anteil von den prognostizierten gesamten Mehrinvestitionen bis 2040 müssen private Haushalte tragen? (Bitte gliedern Sie die von privaten Haushalten getragenen Mehrinvestitionen nach den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude, Energie und Verwaltung auf)

                                        v.    Welchen Anteil von den prognostizierten gesamten Mehrinvestitionen bis 2040 müssen Unternehmen, die nicht mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, tragen? (Bitte gliedern Sie diese Mehrinvestitionen nach den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude, Energie und Verwaltung auf)

                                       vi.    Welchen Anteil von den prognostizierten gesamten Mehrinvestitionen bis 2040 müssen Unternehmen, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, tragen? (Bitte gliedern Sie diese Mehrinvestitionen nach den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude, Energie und Verwaltung auf)

b.    Wie planen Sie angesichts des EU-Defizitverfahrens gegen Österreich die auf den Bund entfallenden jährlichen Mehrinvestitionen zu finanzieren?

c.    Planen Sie Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der jährlichen Mehrinvestitionen privater Haushalte?

                                          i.    Wenn ja, welche?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Planen Sie Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der jährlichen Mehrinvestitionen von Unternehmen in privater sowie öffentlicher Hand?

                                          i.    Wenn ja, welche?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

e.    Wie planen Sie angesichts des EU-Defizitverfahrens gegen Österreich die Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der jährlichen Mehrinvestitionen für Unternehmen und private Haushalte zu finanzieren?

5.    Das Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria schätzt, dass durch den Entfall von Einnahmen aus der Besteuerung von fossilen Energieträgern das Steueraufkommen um bis zu 7,7 Prozent bis 2040 sinken könnte. Wie hoch schätzen Sie den Rückgang öffentlicher Abgabeeinnahmen infolge der angestrebten Klimaneutralität ein?

a.    Wie planen Sie diesen Einnahmerückgang zu kompensieren bzw. durch Einsparungen auszugleichen? (Bitte um Nennung der konkreten Maßnahmen)

6.    Auf welche Höhe werden sich die Kosten für den Ausbau der Stromnetzinfrastruktur bis 2040 belaufen?

a.    Welcher Teil der Kosten fällt aufgrund des für die Klimaneutralität erforderlichen Stromnetzausbaus an?

7.    Welche durchschnittlichen jährlichen Netztarifsteigerungsraten erwarten Sie bis 2040?

a.    Wie hoch ist der Anteil an der Netztarifsteigerungsrate, der aus dem für die Klimaneutralität erforderlichen Netzausbau resultiert?

8.    Welche durchschnittlichen jährlichen Netztarifsteigerungsraten erwarten Sie bis 2030?

a.    Wie hoch ist der Anteil an der Netztarifsteigerungsrate, der aus dem für die Klimaneutralität erforderlichen Netzausbau resultiert?

9.    Wie planen Sie den prognostizierten Anstieg der Netzgebühren zu bremsen? (Bitte nennen Sie die konkreten Maßnahmen)

10. Wie planen Sie, die negativen Folgen des Anstiegs der Netzgebühren bis 2040 für Unternehmen abzufedern, um sie vor Wettbewerbsnachteilen zu bewahren? (Bitte um Nennung der konkreten Maßnahmen)

a.    Wie planen Sie diese Maßnahmen angesichts des EU-Defizitverfahrens gegen Österreich zu finanzieren? (Bitte um Nennung der konkreten Finanzierungsmaßnahmen)

11. Wie planen Sie die negativen Folgen des Anstiegs der Netzgebühren bis 2040  für private Haushalte abzufedern, um diese vor sozialen Nachteilen zu bewahren? (Bitte um Nennung der konkreten Maßnahmen)

a.    Wie planen Sie diese Maßnahmen angesichts des EU-Defizitverfahrens zu finanzieren? (Bitte um Nennung der konkreten Finanzierungs-maßnahmen)

12. Welche Wettbewerbsnachteile erwarten Sie für österreichische Unternehmen im Zuge der Vorverlegung der Klimaneutralität von 2050 auf 2040 am EU-Binnenmarkt?

a.    Wie stellen Sie sicher, dass diese Nachteile abgefedert werden? (Bitte um Nennung der konkreten Maßnahmen)

                                          i.    Wie planen Sie diese Maßnahmen angesichts des EU-Defizit-verfahrens gegen Österreich zu finanzieren? (Bitte um Nennung der konkreten Finanzierungsmaßnahmen)

13. Welche Nachteile erwarten Sie für österreichische Unternehmen im Zuge der Vorverlegung der Klimaneutralität von 2050 auf 2040 im Wettbewerb am Weltmarkt?

a.    Wie stellen Sie sicher, dass diese Nachteile abgefedert werden? (Bitte um Nennung der konkreten Maßnahmen)

                                          i.    Wie planen Sie diese Maßnahmen angesichts des EU-Defizitverfahrens gegen Österreich zu finanzieren? (Bitte um Nennung der konkreten Finanzierungsmaßnahmen)

14. Wie vermeiden Sie, dass Unternehmen infolge der Vorverlegung des Klimaneutralitätsziels von 2050 auf 2040 aus Österreich in andere EU-Mitgliedstaaten abwandern bzw. ihre Produktionsstätten in andere EU-Mitgliedstaaten verlagern? (Bitte um Nennung der konkreten Maßnahmen)

15. Wie vermeiden Sie, dass Unternehmen infolge der Klimaneutralität 2040 aus Österreich in andere Regionen der Welt abwandern bzw. ihre Produktionsstätten in andere Regionen der Welt verlagern? (Bitte um Nennung der konkreten Maßnahmen)

16. Wie viel muss der Preis von einer Tonne CO2 Ihrer Prognose noch steigen, damit Österreich bis 2040 klimaneutral wird?

a.    Welche negativen finanziellen Auswirkungen wird dieser Preisanstieg für österreichische Unternehmen haben?

b.    Welche negativen finanziellen Auswirkungen wird dieser Preisanstieg für private Haushalte haben?

                                          i.    Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um diese negativen finanziellen Auswirkungen für österreichische Unternehmen und österreichische Bürger abzufedern? (Bitte nennen Sie die konkreten Maßnahmen?

                                        ii.    Wie planen Sie angesichts des EU-Defizitverfahrens gegen Österreich die von Ihnen genannten Maßnahmen zu finanzieren? (Bitte nennen Sie die konkreten Finanzierungsmaßnahmen)

17. Wie sehr wird die Wirtschaftsleistung Österreichs, aufgrund der Vorverlegung der Klimaneutralität auf das Jahr 2040, Ihrer Prognose nach bis 2040 sinken? (Ausgehend vom 1. Jänner 2026)

a.    Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um den Rückgang der Wirtschaftsleistung abzufedern? (Bitte nennen Sie die konkreten Maßnahmen)

                                          i.    Wie planen Sie angesichts des EU-Defizitverfahrens gegen Österreich die von Ihnen genannten Maßnahmen zu finanzieren? (Bitte nennen Sie die konkreten Finanzierungsmaßnahmen)

18. Wie sehr wird die Wirtschaftsleistung in Oberösterreich, aufgrund der Vorverlegung der Klimaneutralität auf das Jahr 2040, Ihrer Prognose nach bis 2040 sinken? (Ausgehend vom 1. Jänner 2026)

19. Wie sehr wird die Beschäftigungsquote in Österreich, aufgrund der Vorverlegung der Klimaneutralität auf das Jahr 2040, Ihrer Prognose nach bis 2040 sinken? (Ausgehend vom 1. Jänner 2026)

a.    Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um den Rückgang der Beschäftigung abzufedern? (Bitte nennen Sie die konkreten Maßnahmen)

                                          i.    Wie planen Sie angesichts des EU-Defizitverfahrens gegen Österreich die von Ihnen genannten Maßnahmen zu finanzieren? (Bitte nennen Sie die konkreten Finanzierungsmaßnahmen)

20. Wie sehr wird die Beschäftigungsquote in Oberösterreich, aufgrund der Vorverlegung der Klimaneutralität auf das Jahr 2040, Ihrer Prognose nach bis 2040 sinken? (Ausgehend vom 1. Jänner 2026)

21. Wird die Bundesregierung angesichts des geringen Wirkungsgrades und der gravierenden negativen Auswirkungen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft weiterhin das Ziel der Klimaneutralität Österreichs bis 2040 anstreben?

a.    Wenn ja, warum?

22. Welche konkreten volkswirtschaftlichen Kosten entstehen Österreich nach Einschätzung Ihres Ressorts ausschließlich dadurch, dass Österreich Klimaneutralität bereits 2040 und nicht erst 2050 erreichen will?

23. Gibt es in Ihrem Ressort eine Gegenüberstellung der Szenarien „Klimaneutralität 2040“ und „Klimaneutralität 2050“ hinsichtlich Wirtschafts-leistung, Beschäftigung, Investitionsbedarf, Energiepreisen, Netzkosten, Wettbewerbsfähigkeit und öffentlicher Haushalte?

a.    Wenn ja, welche zentralen Ergebnisse zeigt diese Gegenüberstellung?

b.    Wenn nein, warum wurde eine solche wirtschaftspolitisch naheliegende Vergleichsrechnung bislang nicht erstellt?

24. Welche konkreten Branchen werden nach Einschätzung Ihres Ressorts durch das Ziel der Klimaneutralität 2040 besonders belastet? Bitte insbesondere Industrie, energieintensive Produktion, Gewerbe, Handel, Tourismus, Verkehr, Landwirtschaft und Bauwirtschaft gesondert darstellen.

25. Welche Branchen werden nach Einschätzung Ihres Ressorts durch höhere Strom-, Gas-, Netz-, CO- und Investitionskosten bis 2040 die stärksten Kosten-steigerungen zu tragen haben?

26. Welche konkreten Auswirkungen erwartet Ihr Ressort für die energieintensive Industrie in Österreich, insbesondere für Stahl, Papier, Chemie, Glas, Zement, Baustoffe, Lebensmittelindustrie und Metallverarbeitung?

27. Wie hoch ist nach Einschätzung Ihres Ressorts der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten dieser energieintensiven Branchen derzeit, und wie wird sich dieser Anteil bis 2030, 2035 und 2040 entwickeln?

28. Welche Auswirkungen erwartet Ihr Ressort durch das Klimaneutralitätsziel 2040 auf die industrielle Produktion in Österreich?

29. Rechnet Ihr Ressort damit, dass einzelne Produktionsprozesse in Österreich aufgrund steigender Energie-, Netz- und CO-Kosten wirtschaftlich nicht mehr darstellbar sein werden?

a.    Wenn ja, welche Produktionsprozesse beziehungsweise Branchen sind davon konkret betroffen?

30. Welche konkreten Maßnahmen plant Ihr Ressort, um zu verhindern, dass energieintensive Unternehmen ihre Produktion in Staaten mit niedrigeren Energie- und CO-Kosten verlagern?

31. Welche konkreten Standortindikatoren verwendet Ihr Ressort, um zu beurteilen, ob die österreichische Energie- und Klimapolitik die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes verschlechtert?

32. Gibt es in Ihrem Ressort ein laufendes Monitoring der Auswirkungen von Strompreisen, Netzentgelten, CO-Kosten und Energieabgaben auf die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen?

a.    Wenn ja, welche Ergebnisse hat dieses Monitoring seit 2020 erbracht?

b.    Wenn nein, warum wird ein solches Monitoring trotz massiver energiepolitischer Belastungen für die Wirtschaft nicht durchgeführt?

33. Wie hoch waren die durchschnittlichen Industriestrompreise in Österreich in den Jahren 2020 bis 2025 im Vergleich zu Deutschland, Frankreich, Tschechien, Ungarn, Italien, den Niederlanden und Polen?

34. Wie hoch waren die durchschnittlichen Gaspreise für Industriekunden in Österreich in den Jahren 2020 bis 2025 im Vergleich zu diesen Staaten?

35. Welche Auswirkungen haben die im europäischen Vergleich hohen Energiepreise auf Investitionsentscheidungen international tätiger Unternehmen in Österreich?

36. Sind Ihrem Ressort Fälle bekannt, in denen Unternehmen Investitionen in Österreich aufgrund hoher Energie-, Netz- oder CO-Kosten verschoben, reduziert oder abgesagt haben?

a.    Wenn ja, wie viele Fälle sind Ihrem Ressort bekannt, welche Branchen waren betroffen und welches Investitionsvolumen war jeweils betroffen?

37. Wie beurteilen Sie die Gefahr, dass Österreich durch das Ziel der Klimaneutralität 2040 zwar Emissionen im Inland reduziert, gleichzeitig aber Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Industrieproduktion ins Ausland verlagert werden?

38. Wie hoch schätzt Ihr Ressort das Risiko von Carbon Leakage durch die Vorverlegung des österreichischen Klimaneutralitätsziels auf 2040 ein?

39. Welche konkreten Instrumente stehen Österreich zur Verfügung, um Carbon Leakage zu verhindern, und welche davon werden derzeit tatsächlich angewendet?

40. Wie beurteilen Sie die Wirksamkeit des CBAM im Hinblick auf den Schutz österreichischer Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen?

41. Welche Nachteile entstehen österreichischen Exportbetrieben dadurch, dass der CBAM zwar Importe teilweise belastet, aber keine ausreichende Entlastung für EU-Exporte auf Weltmärkten vorsieht?

42. Welche Position vertritt Österreich auf EU-Ebene hinsichtlich einer Exportkomponente oder sonstigen Entlastung für europäische Unternehmen, die auf Weltmärkten mit Produzenten ohne vergleichbare CO-Kosten konkurrieren?

43. Welche Auswirkungen erwartet Ihr Ressort durch das ETS2 auf Transportkosten, Logistikkosten, Heizkosten, Produktionskosten und Konsumentenpreise in Österreich?

44. Wie hoch wird nach Einschätzung Ihres Ressorts die zusätzliche Belastung eines durchschnittlichen Haushalts durch ETS2 in den Jahren 2028, 2030, 2035 und 2040 sein?

45. Wie hoch wird nach Einschätzung Ihres Ressorts die zusätzliche Belastung eines durchschnittlichen Klein- und Mittelbetriebs durch ETS2 in den Jahren 2028, 2030, 2035 und 2040 sein?

46. Welche konkreten Maßnahmen plant Ihr Ressort, um zu verhindern, dass ETS2 zu einer zusätzlichen Teuerungswelle bei Wohnen, Heizen, Mobilität, Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs führt?

47. Wie beurteilt Ihr Ressort die kumulative Belastung aus ETS1, ETS2, nationaler CO-Bepreisung, Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe, Mineralölsteuer, Netzentgelten, EAG-Förderkosten und sonstigen energiebezogenen Abgaben?

48. Gibt es eine ressortinterne Gesamtbelastungsrechnung für Haushalte und Unternehmen durch sämtliche energie- und klimapolitisch motivierten Abgaben, Umlagen, Förderkosten und Netzkosten?

a.    Wenn ja, welche jährliche Gesamtbelastung ergibt sich daraus für einen durchschnittlichen Haushalt, einen durchschnittlichen Gewerbebetrieb und einen durchschnittlichen Industriebetrieb?

b.    Wenn nein, warum wurde eine solche Gesamtbelastungsrechnung nicht erstellt?

49. Wie hoch waren die Einnahmen aus energiebezogenen Steuern, Abgaben, Umlagen und CO-Bepreisungsinstrumenten in den Jahren 2020 bis 2025 insgesamt?

50. Wie hoch werden diese Einnahmen nach Einschätzung Ihres Ressorts bis 2030, 2035 und 2040 sein, wenn fossile Energieträger schrittweise verdrängt werden?

51. Welche Ersatzfinanzierung plant die Bundesregierung für den Fall, dass Einnahmen aus Mineralölsteuer, Erdgasabgabe, CO-Bepreisung und sonstigen fossilen Energieabgaben infolge der Klimaneutralität deutlich sinken?

52. Schließt Ihr Ressort aus, dass die wegfallenden Einnahmen aus fossilen Energieträgern künftig durch höhere Stromabgaben, höhere Netzentgelte, neue Mobilitätsabgaben, höhere Grundsteuern oder sonstige Belastungen für Bürger und Betriebe kompensiert werden?

53. Welche Auswirkungen erwartet Ihr Ressort durch die Elektrifizierung von Verkehr, Wärme und Industrie auf den künftigen Stromverbrauch in Österreich?

54. Wie hoch wird der Stromverbrauch Österreichs nach Einschätzung Ihres Ressorts in den Jahren 2030, 2035 und 2040 sein?

55. Wie hoch wird die gesicherte Leistung sein, die Österreich in den Jahren 2030, 2035 und 2040 benötigt, um Versorgungssicherheit auch bei Dunkelflauten, niedriger Wasserführung, Kälteperioden und Importengpässen zu gewährleisten?

56. Wie hoch wird der Stromspeicherbedarf sein, den Österreich in den Jahren 2030, 2035 und 2040 benötigt, um Versorgungssicherheit auch bei hohen Erzeugungsleistungen der Erneuerbaren Erzeugungsanalgen zu gewährleisten?

57. Welche gesicherte Leistung steht Österreich nach derzeitiger Planung in den Jahren 2030, 2035 und 2040 tatsächlich zur Verfügung?

58. Ergibt sich nach Einschätzung Ihres Ressorts bis 2040 eine Lücke zwischen benötigter gesicherter Leistung und tatsächlich verfügbarer gesicherter Leistung?

a.    Wenn ja, wie groß ist diese Lücke in MW, und durch welche konkreten Kraftwerke, Speicher, Flexibilitätsmaßnahmen oder Importe soll sie geschlossen werden?

59. Ergibt sich nach Einschätzung Ihres Ressorts bis 2040 eine Lücke zwischen benötigter Speicherkapazität und tatsächlich verfügbarer Speicherkapazität?

a.    Wenn ja, wie groß ist diese Lücke in MW, und durch welche konkreten Kraftwerke, Speicher, Flexibilitätsmaßnahmen oder Importe soll sie geschlossen werden?

60. Welche Rolle sollen Gaskraftwerke nach Einschätzung Ihres Ressorts bis 2050 für Versorgungssicherheit, Netzstabilität und Spitzenlastabdeckung spielen?

61. Plant die Bundesregierung, neue gesicherte Kraftwerkskapazitäten in Österreich zu ermöglichen oder zu fördern?

a.    Wenn ja, welche Technologien kommen dafür in Betracht, welche Leistung soll errichtet werden und wie sollen diese Kapazitäten finanziert werden?

b.    Wenn nein, wie will die Bundesregierung Versorgungssicherheit gewährleisten, wenn Wind- und Photovoltaikanlagen aufgrund ihrer wetterabhängigen Erzeugung keine gesicherte Leistung im gleichen Ausmaß bereitstellen können?

62. Welche Stromimportmengen erwartet Ihr Ressort in den Jahren 2030, 2035 und 2040?

63. Aus welchen Ländern sollen diese Stromimporte nach Einschätzung Ihres Ressorts überwiegend stammen?

64. Wie bewertet Ihr Ressort den Umstand, dass Österreich bei einer rein bilanziellen Klimaneutralität zwar im Inland weniger fossile Kraftwerke betreibt, aber in Knappheitssituationen Strom aus ausländischen fossilen oder nuklearen Kraftwerken importieren könnte?

65. Welche Auswirkungen hat das Klimaneutralitätsziel 2040 auf die notwendige Speicherkapazität in Österreich?

66. Wie hoch ist der Speicherbedarf in Österreich für Tages-, Wochen- und saisonale Speicherung in den Jahren 2030, 2035 und 2040?

67. Welche konkreten Speichertechnologien sollen diesen Bedarf decken, und welche Kosten entstehen dadurch für Staat, Unternehmen und Haushalte?

68. Wie hoch ist nach Einschätzung Ihres Ressorts der zusätzliche Bedarf an Wasserstoff, synthetischen Gasen oder anderen klimaneutralen Energieträgern bis 2040?

69. Aus welchen Quellen soll dieser Bedarf gedeckt werden: heimische Produktion, EU-Importe oder Importe aus Drittstaaten?

70. Welche Kosten erwartet Ihr Ressort für den Aufbau der notwendigen Wasserstoff-, Speicher- und Importinfrastruktur bis 2050?

71. Wie verhindert die Bundesregierung, dass Österreich durch die Abkehr von fossilen Energieträgern in neue Importabhängigkeiten bei Wasserstoff, kritischen Rohstoffen, Batterien, Photovoltaikkomponenten, Windkraftanlagen und Netztechnik gerät?

72. Welche kritischen Rohstoffe werden nach Einschätzung Ihres Ressorts für die Umsetzung der Klimaneutralität 2040 in besonderem Ausmaß benötigt?

73. Gibt es eine Risikoanalyse Ihres Ressorts zu Abhängigkeiten von China oder anderen Drittstaaten bei Photovoltaik, Batterien, Leistungselektronik, Windkraftkomponenten, seltenen Erden und sonstigen energiewende-relevanten Technologien?

a.    Wenn ja, welche Ergebnisse zeigt diese Risikoanalyse?

b.    Wenn nein, warum wurde angesichts der strategischen Bedeutung dieser Technologien keine solche Analyse erstellt?

74. Welche Auswirkungen erwartet Ihr Ressort durch den massiven Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung auf die Kosten für Regelenergie, Redispatch, Netzreserve und sonstige Systemdienstleistungen?

75. Wie haben sich die Kosten für Regelenergie, Redispatch, Netzreserve und Engpassmanagement seit 2015 jährlich entwickelt?

76. Wie werden sich diese Kosten nach Einschätzung Ihres Ressorts bis 2030, 2035 und 2040 entwickeln?

77. Welche konkreten Maßnahmen plant Ihr Ressort, um den unkoordinierten Ausbau erneuerbarer Erzeugungsanlagen zu verhindern und Netzausbau, Erzeugungsausbau, Speicher und Verbrauch besser aufeinander abzustimmen?

78. Wie beurteilt Ihr Ressort den Vorschlag, Netzentgelte stärker leistungs- beziehungsweise lastbezogen auszugestalten, um Kosten verursachungs-gerechter zu verteilen?

79. Welche Auswirkungen hätten stärker leistungsbezogene Netztarife auf Haushalte, Gewerbe, Industrie, Wärmepumpenbetreiber, E-Mobilität, Energie-gemeinschaften und PV-Einspeiser?

80. Wie beurteilt Ihr Ressort bestehende Netzentgeltbegünstigungen für Energiegemeinschaften und Peer-to-Peer-Stromaustausch im Hinblick auf Kostenwahrheit und Verteilungsgerechtigkeit?

81. Ist aus Sicht Ihres Ressorts sichergestellt, dass Energiegemeinschaften und Peer-to-Peer-Modelle nicht zu einer Kostenverschiebung zulasten jener Stromkunden führen, die nicht an solchen Modellen teilnehmen können?

82. Welche Auswirkungen hat der Ausbau von Photovoltaik auf den Investitions-bedarf je Netzebene?

a.    Wie werden die Netzkosten je Netzebene auf Basis dessen entwickeln?

83. Welche Auswirkungen haben Wärmepumpen und Elektromobilität auf den Investitionsbedarf je Netzebene?

a.    Wie werden die Netzkosten je Netzebene auf Basis dessen entwickeln?

84. Wie hoch ist nach Einschätzung Ihres Ressorts der Anteil der Netzinvestitionen, der unmittelbar durch Photovoltaik, Wärmepumpen und Elektromobilität ausgelöst wird?

85. Welche Maßnahmen plant Ihr Ressort, damit Netzkosten nicht überproportional und fehlender Verursachungsgerechtigkeit auf alle Haushalte und Betriebe überwälzt werden?

86. Wie wird sich der Gesamtstrompreis für Haushalte bis 2030, 2035 und 2040 entwickeln, wenn Energiepreis, Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Förderkosten gemeinsam betrachtet werden?

87. Wie wird sich der Gesamtstrompreis für Gewerbe- und Industriekunden bis 2030, 2035 und 2040 auf den verschiedenen Netzebenen entwickeln?

88. Welche Strompreisentwicklung hält Ihr Ressort für mit einem wettbewerbs-fähigen Industriestandort Österreich vereinbar?

89. Ab welchem Strompreisniveau sieht Ihr Ressort die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen in Österreich gefährdet?

90. Gibt es in Ihrem Ressort Schwellenwerte oder Warnindikatoren, ab denen energiepolitische Maßnahmen wegen ihrer negativen Auswirkungen auf Wirtschaft, Beschäftigung oder Versorgungssicherheit überprüft werden?

a.    Wenn ja, welche Schwellenwerte sind das?

b.    Wenn nein, warum existieren keine solchen wirtschaftspolitischen Kontrollmechanismen?

91. Welche konkreten Kriterien müssen aus Sicht Ihres Ressorts erfüllt sein, damit am Klimaneutralitätsziel 2040 festgehalten wird?

92. Welche Kriterien würden aus Sicht Ihres Ressorts eine Neubewertung oder Verschiebung des Klimaneutralitätsziels 2040 erforderlich machen?

93. Ist Ihr Ressort bereit, das Klimaneutralitätsziel 2040 einer umfassenden Kosten-Nutzen-Evaluierung zu unterziehen?

a.    Wenn ja, bis wann soll diese Evaluierung vorliegen und welche externen Experten, Institute oder Sozialpartner sollen eingebunden werden?

b.    Wenn nein, warum soll an einem Ziel festgehalten werden, ohne dessen volkswirtschaftliche Kosten, industriepolitische Risiken und sozialen Folgen vollständig offenzulegen?

94. Welche konkreten Vorteile hat ein österreichisches Klimaneutralitätsziel 2040 gegenüber einem Zieljahr 2050 aus Sicht des Wirtschaftsstandortes?

95. Wie hoch beziffert Ihr Ressort den konkreten zusätzlichen Klimanutzen der österreichischen Klimaneutralität 2040 gegenüber 2050?

96. Wie hoch beziffert Ihr Ressort die konkreten zusätzlichen Kosten der österreichischen Klimaneutralität 2040 gegenüber 2050?

97. In welchem Verhältnis stehen nach Einschätzung Ihres Ressorts der zusätzliche Klimanutzen und die zusätzlichen volkswirtschaftlichen Kosten der Vorverlegung von 2050 auf 2040?

98. Ist Ihr Ressort der Ansicht, dass ein klimapolitisches Ziel auch dann aufrechterhalten werden soll, wenn dessen Zusatznutzen gering, die Zusatzkosten für Wirtschaft und Bürger aber erheblich sind?

99. Welche Maßnahmen plant Ihr Ressort, um sicherzustellen, dass Klimapolitik künftig nicht zu einer weiteren Verteuerung von Energie, Wohnen, Mobilität und Produktion führt?

100.   Welche Maßnahmen plant Ihr Ressort, um sicherzustellen, dass Österreichs Energiepolitik künftig wieder stärker an Versorgungssicherheit, Leistbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet wird?

101.   Wird sich Ihr Ressort innerhalb der Bundesregierung dafür einsetzen, dass energie- und klimapolitische Maßnahmen künftig verpflichtend einer Standort-verträglichkeitsprüfung unterzogen werden?

102.   Wird sich Ihr Ressort dafür einsetzen, dass neue energie- und klimapolitische Maßnahmen nur beschlossen werden, wenn deren Auswirkungen auf Energiepreise, Netzkosten, Inflation, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit transparent dargestellt werden?

103.    Wird sich Ihr Ressort dafür einsetzen, dass Österreich auf EU-Ebene gegen weitere Belastungen durch ETS1, ETS2 oder zusätzliche CO-Kosten auftritt, wenn diese den Wirtschaftsstandort und die Bürger unverhältnismäßig belasten?



[1]    https://www.welt.de/wirtschaft/article69f3664b6fe2dee7bfb0ee76/eu-kommission-zweifelt-an-der-wirksamkeit-des-deutschen-klimaziels.html (aufgerufen am 08.06.2026)

[2]    https://kleinmanenergy.upenn.edu/research/publications/has-europes-emissions-trading-scheme-taken-away-a-countrys-ability-to-reduce-emissions/ (aufgerufen am 08.06.2026)

[3]    https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_666 (aufgerufen am 08.06.2026)

[4]    https://www.umweltbundesamt.at/umweltoekonomische-analysen/investitionsbedarf-fuer-die-klimaneutralitaet-2040 (aufgerufen am 08.06.2026)

[5]    https://oesterreichsenergie.at/aktuelles/neuigkeiten/detailseite/klimawende-unsere-vision-fuer-2040

https://oesterreichsenergie.at/publikationen/ueberblick/detailseite/aktualisierung-der-netzberechnungen-der-studie-volkswirtschaftlicher-wert-der-stromverteilernetze-auf-dem-weg-zur-klimaneutralitaet-in-oesterreich

https://e-vc.org/download

https://oecolution.at/aktuelles/neue-studie-zeigt-auf-deckung-des-strombedarfs-aus-erneuerbaren-bis-2030-nicht-moglich,

https://www.meineabgeordneten.at/Abgeordnete/elisabeth.zehetner

https://www.erneuerbare-energie.at/energiefakten/2023/20/06/stromnetzausbau

https://www.e-control.at/preisportal-infos-rund-um-strom-und-gas

https://www.bmwet.gv.at/Themen/Energie/erneuerbare-energie/eag-marktpraemie.html

https://www.e-control.at/konsumenten/strom-gas-preise

https://www.e-control.at/statistik/e-statistik/archiv/marktstatistik/preisentwicklungen (aufgerufen am 08.06.2026)

[6]    https://e-vc.org/download/ (aufgerufen am 08.06.2026)

[7]    https://.ac.at/policy-note-57/ (aufgerufen am 08.06.2026)

[8]    https://irihs.ihs.ac.at/id/eprint/7059/

https://www.iv.at/news/detail/iv-news-eu-klimaziel-2040-symbolpolitik-gefaehrdet-europas-wettbewerbsfaehigkeit-oesterreichs-sonderweg-beenden/

https://www.wko.at/aussenwirtschaft/export-oesterreich (aufgerufen am 08.06.2026)

[9]     https://www.nachrichten.at/wirtschaft/studie-klimaneutralitaet-bis-2040-kommt-oesterreich-teuer-zu-stehen;art15,4177030 (aufgerufen am 08.06.2026)

[10]  https://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastkommentar-wie-sich-die-abwanderung-der-industrie-bremsen-laesst/100111456.html

https://science.orf.at/stories/3235686/

https://klimadashboard.at/co2-preis

https://www.lbbw.de/artikel/emissionshandel/vorteile-nachteile-emissionshandel_amhr39gf7n_d.html (aufgerufen am 08.06.2026)