6327/J XXVIII. GP

Eingelangt am 18.06.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Klimaneutralität 2040 als teurer Sonderweg zulasten von Bevölkerung, Landwirtschaft und Wirtschaft

 

 

Die österreichische Bundesregierung Kurz II vereinbarte in ihrem Regierungs-programm vom Jänner 2020, dass Österreich bis 2040 klimaneutral wird. Nachdem im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz in § 5 Abs. 1 Z 3 die Erreichung der Klima-neutralität bis 2040 gesetzlich festgeschrieben wurde, steht fest, dass auch die jetzige Regierung an diesem Ziel festhalten will. Damit ist Österreich nach Finnland (2035) der ambitionierteste Mitgliedstaat in der Europäischen Union. Deutschland und Norwegen haben sich vorgenommen bis 2045 klimaneutral zu werden. Alle sonstigen Mitgliedstaaten der EU haben das, von der Union vorgegebene, Ziel der Klimaneutralität bis 2050 beibehalten.

 

Aktuell ist das Thema wieder Gegenstand von Diskussionen, da die EU-Kommission in einer Antwort auf die Anfrage des Europaabgeordneten Moritz Körner festhielt, dass die tatsächlichen positiven Klimaeffekte einer Vorverlegung des Klimaneutralitätsziels durch einen einzelnen Mitgliedstaat begrenzt seien.[1]

 

Die Vorverlegung der Klimaneutralität auf 2040 in Österreich hat voraussichtlich einen kaum spürbaren Einfluss auf den gesamteuropäischen CO2-Ausstoß. Das liegt am Europäischen Emissionshandelssystem (ETS). Die geringere Nachfrage nach Emissionshandelszertifikaten in Österreich führt zu einem größeren Angebot an Emissionshandelszertifikaten am ETS-Markt. In weiterer Folge sinkt der Preis der Emissionshandelszertifikate. Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten können dadurch mehr CO2 ausstoßen, und letztlich bleiben die EU-weiten Gesamtemissionen auf einem ähnlichen Niveau. Dieser als ,,Wasserbett-Effekt‘‘ bekannte Mechanismus ist der Grund, warum sich der EU-weite Emissionsausstoß voraussichtlich kaum verändern wird.[2]

 

Des Weiteren hat die EU-Kommission am 1. April 2026 eine Reform der Markt-stabilitätsreserve vorgeschlagen. Nach dem derzeitigen System werden Bestände von mehr als 400 Mio. CO2-Zertifikaten in der Reserve gelöscht. Mit dem Vorschlag der EU-Kommission soll der Ungültigkeitsmechanismus gestoppt werden und überschüssige Emissionshandelszertifikate als Puffer zur Unterstützung der Marktstabilität in der Reserve beibehalten werden Diese Änderung dürfte den Wasserbett Effekt nochmals verstärken.[3]

 

Die Vorverlegung des Klimaneutralitätsziels auf 2040 ist ferner auch mit hohen Kosten verbunden. Das Umweltbundesamt Österreich hat in seiner Analyse „Investitions-bedarf für die Klimaneutralität bis 2040“ (Szenario KN40) aus dem Jahr 2024 berechnet, dass der gesamte jährliche Investitionsbedarf in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Verkehr zwischen 2024 und 2040 46,8 bis 64,5 Mrd. Euro betragen wird. Die für die Klimaneutralität bis 2040 benötigten Mehrinvestitionen bemessen sich jährlich auf zwischen 6,4 und 11,2 Mrd. Euro. Damit haben die Mehrinvestitionen einen Anteil von 14 bzw. 17 Prozent an den bis 2040 entstehenden Gesamtinvestitionen.[4]

 

Die gänzliche Umstellung des ganzen Landes auf klimaneutrale Energieträger wird auch gravierende Auswirkungen auf die Erzeugung, die installierte Leistung und die Stromnetzinfrastruktur haben. Die installierte Leistung stellt die maximale Gesamtleistung aller in Österreich installierten Kraftwerke dar. Der Energiebedarf soll bis 2040 gänzlich von erneuerbaren Energieträgern gedeckt werden. Jedoch können erneuerbare Energieträger nicht über das gesamte Jahr konstant die gleiche Leistung erbringen, wie es z.B. bei einer Dunkelflaute der Fall ist. Dies hat zur Folge, dass die installierte Leistung sich bis 2040 fast verdreifachen muss, nämlich von etwa 25 Gigawatt im Jahr 2024 auf circa 70 Gigawatt 2040. Mit diesem massiven Ausbau der erneuerbaren Erzeugungsanlagen müssen zwangsläufig auch die Stromnetze und Speicheranlagen massiv ausgebaut werden. Ein Bericht der Unternehmensberatung Frontier Economics beziffert den Investitionsbedarf für den Ausbau der Netzinfrastruktur im Zuge der Energiewende bis zum Jahr 2040 auf rund 53 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 9 Mrd. Euro auf Investitionen in die Verteilnetze und rund 44 Mrd. Euro auf den Ausbau der Übertragungsnetze. Die Netzausbaukosten haben wiederum Einfluss auf die Netztarife. Eine Analyse der e.venture consulting GmbH, einer Unternehmensberatung, zu deren Klienten der Verbund zählt und deren Studie auf der Website des von Staatssekretärin Mag. Elisabeth Zehetner bis 2025 geleiteten Think Tanks oecolution austria veröffentlicht wurde, beschäftigt sich mit den Auswirkungen des 2025 beschlossenen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes auf die zukünftigen Strompreisentwicklung in Österreich. Die Analyse rechnet damit, dass die Netztarifkosten im Jahr 2030 um rund 41% höher sein werden als im Jahr 2025. Das würde bedeuten das die Netzentgelte von 10,1 ct/kWh im Jahr 2025 auf 14,2 ct/kWh im Jahr 2030 steigen würden. Dies noch dazu, wo sich die Netztarife seit 2018 bis dato ohnehin schon verdoppelt haben. Im Jahr 2035 sollen sich die Netztarifgebühren im Vergleich zum Jahr 2024 dann noch einmal verdoppelt haben. Dadurch würden die Netzkosten zum wesentlichen Treiber des Gesamtstrompreises werden. Verantwortlich dafür ist der unkoordinierte Ausbau von erneuerbaren Erzeugungs-anlagen und die damit einhergehenden Kosten für Regelenergie und der Netzstabilitätsreserve. Der Gesamtstrompreis setzt sich aus drei Komponenten zusammen. Die erste Komponente setzt sich aus dem Großhandelsstrompreis und den dazugehörigen Beschaffungs-, Strukturierungs- und Vertriebskosten zusammen. Die zweite Komponente stellt die Netzgebühren dar. Den dritten Teil stellen Steuern und Abgaben dar. Im Jänner 2026 setzte sich der Gesamtstrompreis zu rund 2/3 aus Netzgebühren, Steuern und Abgaben zusammen. Auch bereits vor der Energiepreis-krise war das Aufteilungsverhältnis der Gesamtkosten zu etwa je einem Drittel entfallend auf den Energiepreis, auf die Netzgebühren und auf Steuern und Abgaben gegeben. Dies, obwohl sich der Großhandelsstrompreis seit 2020 von etwa 3 ct/kWh auf rund 10 ct/kWh mehr als verdreifacht hat. Ein wesentlicher Grund dafür sind die massiv gestiegenen Preise für Emissionshandelszertifikate, die Anfang 2026 ein Hoch von 92 Euro pro Tonne CO2 hatten und für die Stromerzeugung aus konventionellen Kraftwerken einzupreisen sind. Auch die Rechnungskomponente der Steuern und Abgaben ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Grund hierfür ist auch der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungsanlagen, welche über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gefördert werden. Hierbei wird die Differenz der Produktionskosten der erneuerbaren Erzeugungsanalgen und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom kompensiert. Diese Förderungen werden über die Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag von den Stromkunden finanziert und über die Stromrechnung eingehoben.[5]

 

Dabei gebe es einige Maßnahmen, wie der Anstieg der Netzgebühren für die Allgemeinheit gebremst werden könnten. Die Analyse von e.venture schlägt den Umbau der Netztarife von mengenabhängigen Tarifen zu lastabhängigen Tarifen vor, um die Kosten verursachungsgerecht in die Netztarife umzulegen. Des Weiteren wird der Wegfall von Netzgebührbefreiungen für Energiegemeinschaften und Peer-to-Peer Stromaustausch empfohlen, um die Netzkosten gerecht auf alle Nutzer des Stromnetzes aufzuteilen.[6]

 

Doch die vollständige Umstellung Österreichs auf erneuerbare Energieträger ist nicht nur finanziell herausfordernd, sondern trägt auch zu einer Verminderung des Steueraufkommens bei. Eine Studie vom Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria aus dem Jahr 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass dem Staat durch die Folgen der angestrebten Klimaneutralität bis zu 7,7 Prozent der jetzigen Steuereinnahmen verloren gehen könnten. Das ist auf die nicht unbeträchtliche Besteuerung von fossilen Energieträgern zurückzuführen und wird eine Budgetlücke zurücklassen. Angesichts des EU-Defizitverfahrens gegen Österreich stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung diesen Einnahmeausfall zu kompensieren gedenkt.[7]

 

Zusätzlich zu den finanziellen Belastungen stellen sich auch Herausforderungen im Zusammenhang mit der Vorverlegung der Klimaneutralität und der damit einhergehenden Wettbewerbsverzerrung sowie dem daraus folgenden Standort-nachteil für österreichische Unternehmen. Österreich ist eine kleine offene Volkswirtschaft, die von der Exportwirtschaft abhängig ist. Exporte entsprechen mehr als 50 Prozent der Wirtschaftsleistung von Österreich. Mit der Einführung des Ziels der Klimaneutralität 2040 betreibt die Bundesregierung sogenanntes „Gold Plating“, also die nationale Übererfüllung der EU-Mindeststandards, da sich die EU das Jahr 2050 als Zieldatum für die Klimaneutralität gesetzt hat. Dadurch verursacht die Bundesregierung Mehrkosten für die heimische Wirtschaft, insbesondere für die energieintensive Industrie. Währenddessen haben Unternehmen in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten zehn Jahre länger Zeit für einen geregelten und kontinuierlichen Übergang. Zudem besteht die Gefahr, dass die um zehn Jahre früher angestrebte Klimaneutralität zu relativen Produktionskostensteigerungen im Inland gegenüber dem EU-Ausland führt. Daraus würden Produktionsverlagerungen in das weniger klimapolitisch regulierte Ausland mit niedrigeren Produktionskosten folgen. Das ist der sogenannte „Carbon-Leakage-Effekt“.[8]

 

Die Vorverlegung der Klimaneutralität auf das Jahr 2040 wirkt sich auch sonst schwerwiegend auf den Wirtschaftsstandort Österreich aus. Ein Bericht der oberösterreichischen Nachrichten vom 02.06.2026 geht auf Basis einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria näher auf die Folgen der Vorverlegung der Klimaneutralität auf das Jahr 2040 ein. Diese Studie geht davon aus, dass die CO2-Bepreisung auf 400 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO2 steigen muss, damit Österreich bis 2040 klimaneutral wird. Österreichische Unternehmen könnten als Konsequenz ihre Produktion senken oder sogar einstellen. Besonders betroffen wäre das industrialisierte und exportorientierte Bundesland Oberösterreich. Insgesamt soll die Wirtschaftsleistung 2040 um 8,5 Mrd. Euro niedriger sein, als wenn die Klimaneutralität, wie in vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten, erst 2050 erreicht werden würde. Die Anzahl der Beschäftigungslosen in Österreich im Jahr 2040 droht, bei Beibehaltung des Klimaneutralitätsziels, um 30.000 Personen zu steigen.[9]

 

Hinzu treten die allgemeinen Schwächen des EU ETS-Systems. Das ETS-System umspannt nämlich nur den europäischen Binnenmarkt. Das bedeutet das lediglich europäische Unternehmen ihre CO2 Kosten tragen müssen. Damit haben sie sowohl Nachteile gegenüber ausländischen Importeuren als auch Nachteile gegenüber ihren Konkurrenten beim Export ihrer Produkte auf den Weltmarkt. Zwar hat die EU einen Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) dieses Jahr eingeführt, der Abgaben auf Importe von Grundstoffen (z.B. Stahl und Aluminium) aus Ländern mit fehlender CO2 Besteuerung einhebt, jedoch gilt diese Regelung nur für sieben Grundstoffe. Außerdem lässt sich der CBAM umgehen, indem Unternehmen in der EU weiterverarbeitete Artikel, die einen dieser Grundstoffe enthalten, importieren. Darüber hinaus schafft der CBAM keine Ausnahmeregelung für Exporte aus der EU. Dadurch haben Unternehmen aus der EU erhebliche Kostennachteile im Vergleich zu ihrer Konkurrenz am Weltmarkt. Weitere Kostensteigerungen für Unternehmen und Verbraucher wird es nach dem Inkrafttreten des ETS-2 System im Jahr 2028 geben. Ab dem Zeitpunkt werden auch die Bereiche Gebäude und Verkehr in das ETS-System einbezogen, sodass der Transport von Waren oder das Heizen von Gebäuden teurer wird. Zusätzlich zu den Kosten fehlt es den Unternehmen auch an Planungssicherheit bei Investitionsentscheidungen, da der Zertifikatspreis sehr volatil ist. Seit Jänner 2026 schwankte der Preis für ein Emissionshandelszertifikat zwischen 63 und 92 Euro. Fehlende Planbarkeit erschwert sowohl das operative Handeln als auch strategische Entscheidungen von Unternehmen in der EU. Daraus ergibt sich, dass die Vorverlegung der Klimaneutralität in Österreich auf das Jahr 2040 die bereits bestehenden Nachteile für österreichische Unternehmen am Weltmarkt durch das ETS-System verschlimmert, ohne einen großen Effekt auf den EU-weiten CO2 Ausstoß zu haben.[10]

 

Abschließend ist festzuhalten, dass die Vorverlegung des Klimaneutralitätsziels auf das Jahr 2040 in Österreich zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft führen wird. Darüber hinaus sind die positiven Effekte der Maßnahme auf das Klima gering. Vor diesem Hintergrund erscheint klärungsbedürftig, ob die Bundesregierung die negativen finanziellen Auswirkungen des Projekts Klimaneutralität 2040 quantifiziert hat und welche konkreten Maßnahmen zur geplant sind, um negative Effekte abzufedern. Überdies stellt sich die Frage, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die weitere Beibehaltung des Ziels der Klimaneutralität 2040 evaluiert.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Nachteile erwarten Sie für österreichische Unternehmen im Zuge der Vorverlegung der Klimaneutralität von 2050 auf 2040 im Wettbewerb am Weltmarkt?

a.    Wie stellen Sie sicher, dass diese Nachteile abgefedert werden? (Bitte um Nennung der konkreten Maßnahmen)

                                          i.    Wie planen Sie diese Maßnahmen angesichts des EU-Defizitverfahrens gegen Österreich zu finanzieren? (Bitte um Nennung der konkreten Finanzierungsmaßnahmen)

2.    Wie vermeiden Sie, dass Unternehmen infolge der Vorverlegung des Klimaneutralitätsziels von 2050 auf 2040 aus Österreich in andere EU-Mitgliedstaaten abwandern bzw. ihre Produktionsstätten in andere EU-Mitgliedstaaten verlagern? (Bitte um Nennung der konkreten Maßnahmen)

3.    Wie vermeiden Sie, dass Unternehmen infolge der Klimaneutralität 2040 aus Österreich in andere Regionen der Welt abwandern bzw. ihre Produktionsstätten in andere Regionen der Welt verlagern? (Bitte um Nennung der konkreten Maßnahmen)

4.    Wie viel muss der Preis von einer Tonne CO2 Ihrer Prognose noch steigen, damit Österreich bis 2040 klimaneutral wird?

a.    Welche negativen finanziellen Auswirkungen wird dieser Preisanstieg für österreichische Unternehmen haben?

b.    Welche negativen finanziellen Auswirkungen wird dieser Preisanstieg für private Haushalte haben?

                                          i.    Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um diese negativen finanziellen Auswirkungen für österreichische Unternehmen und österreichische Bürger abzufedern? (Bitte nennen Sie die konkreten Maßnahmen?

                                        ii.    Wie planen Sie angesichts des EU-Defizitverfahrens gegen Österreich die von Ihnen genannten Maßnahmen zu finanzieren? (Bitte nennen Sie die konkreten Finanzierungsmaßnahmen)

5.    Wie sehr wird die Wirtschaftsleistung Österreichs, aufgrund der Vorverlegung der Klimaneutralität auf das Jahr 2040, Ihrer Prognose nach bis 2040 sinken? (Ausgehend vom 1. Jänner 2026)

a.    Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um den Rückgang der Wirtschaftsleistung abzufedern? (Bitte nennen Sie die konkreten Maßnahmen)

                                          i.    Wie planen Sie angesichts des EU-Defizitverfahrens gegen Österreich die von Ihnen genannten Maßnahmen zu finanzieren? (Bitte nennen Sie die konkreten Finanzierungsmaßnahmen)

6.    Wie sehr wird die Wirtschaftsleistung in Oberösterreich, aufgrund der Vorverlegung der Klimaneutralität auf das Jahr 2040, Ihrer Prognose nach bis 2040 sinken? (Ausgehend vom 1. Jänner 2026)

7.    Wie sehr wird die Beschäftigungsquote in Österreich, aufgrund der Vorverlegung der Klimaneutralität auf das Jahr 2040, Ihrer Prognose nach bis 2040 sinken? (Ausgehend vom 1. Jänner 2026)

a.    Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um den Rückgang der Beschäftigung abzufedern? (Bitte nennen Sie die konkreten Maßnahmen)

                                          i.    Wie planen Sie angesichts des EU-Defizitverfahrens gegen Österreich die von Ihnen genannten Maßnahmen zu finanzieren? (Bitte nennen Sie die konkreten Finanzierungsmaßnahmen)

8.    Wie sehr wird die Beschäftigungsquote in Oberösterreich, aufgrund der Vorverlegung der Klimaneutralität auf das Jahr 2040, Ihrer Prognose nach bis 2040 sinken? (Ausgehend vom 1. Jänner 2026)

9.    Wird die Bundesregierung angesichts des geringen Wirkungsgrades und der gravierenden negativen Auswirkungen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft weiterhin das Ziel der Klimaneutralität Österreichs bis 2040 anstreben?

a.    Wenn ja, warum?

10. Welche konkreten volkswirtschaftlichen Kosten entstehen Österreich nach Einschätzung Ihres Ressorts ausschließlich dadurch, dass Österreich Klimaneutralität bereits 2040 und nicht erst 2050 erreichen will?

11. Wie bewerten Sie die Einschätzung der Europäischen Kommission, wonach die direkten zusätzliche Auswirkungen auf den EU-weiten Ausstoß von THG-Emissionen begrenzt seien, wenn ein einzelner Mitgliedstaat THG-Emissionen schneller reduziert als andere?

12. Haben Sie eine Folgenabschätzung erstellt, wie sich die Vorverlegung der Klimaneutralität auf das Jahr 2040 in Österreich auf den EU-weiten Ausstoß von THG-Emissionen auswirken wird?

a.    Wenn ja, welche Ergebnisse haben Sie prognostiziert?

b.    Wenn nein, warum nicht?

13. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Umsetzung dieses Vorschlags im Hinblick auf die Auswirkungen einer Vorverlegung des österreichischen Klimaneutralitätsziels auf 2040 für die EU-weiten Treibhausgasemissionen?

14. Das Umweltbundesamt rechnet mit jährlichen Mehrinvestitionen von 6,4 bis 11,2 Mrd. Euro zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040. Auf welche Höhe werden sich die durchschnittlichen jährlichen Mehrinvestitionen zur Erreichung der Klimaneutralität Ihrer Prognose nach belaufen? (Bitte geben Sie die von Ihnen prognostizierten durchschnittlichen jährlichen Mehrinvestitionen aufgegliedert nach den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude, Energie und Verwaltung für den Zeitraum von 2026-2040 an)

a.    Auf welche Höhe werden sich die Mehrinvestitionen zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 Ihrer Prognose nach insgesamt belaufen?

                                          i.    Wie genau teilen sich die von Ihnen prognostizierten gesamten Mehrinvestitionen bis 2040 auf öffentliche und private Träger auf? (Bitte gliedern Sie die Mehrinvestitionen nach den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude, Energie und Verwaltung auf)

                                        ii.    Welcher Anteil von den von Ihnen prognostizierten gesamten Mehrinvestitionen bis 2040 wird mit Steuergeldern finanziert? (Bitte gliedern Sie die mit Steuern finanzierten Mehrinvestitionen nach den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude, Energie und Verwaltung auf)

                                       iii.    Welcher Anteil von den prognostizierten gesamten Mehrinvestitionen bis 2040 wird über Netzgebühren finanziert? (Bitte gliedern Sie die über Netzgebühren finanzierten Mehrinvestitionen nach den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude, Energie und Verwaltung auf)

                                       iv.    Welchen Anteil von den prognostizierten gesamten Mehrinvestitionen bis 2040 müssen private Haushalte tragen? (Bitte gliedern Sie die von privaten Haushalten getragenen Mehrinvestitionen nach den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude, Energie und Verwaltung auf)

                                        v.    Welchen Anteil von den prognostizierten gesamten Mehrinvestitionen bis 2040 müssen Unternehmen, die nicht mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, tragen? (Bitte gliedern Sie diese Mehrinvestitionen nach den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude, Energie und Verwaltung auf)

                                       vi.    Welchen Anteil von den prognostizierten gesamten Mehrinvestitionen bis 2040 müssen Unternehmen, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, tragen? (Bitte gliedern Sie diese Mehrinvestitionen nach den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude, Energie und Verwaltung auf)

b.    Wie planen Sie angesichts des EU-Defizitverfahrens gegen Österreich die auf den Bund entfallenden jährlichen Mehrinvestitionen zu finanzieren?

c.    Planen Sie Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der jährlichen Mehrinvestitionen privater Haushalte?

                                          i.    Wenn ja, welche?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Planen Sie Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der jährlichen Mehrinvestitionen von Unternehmen in privater sowie öffentlicher Hand?

                                          i.    Wenn ja, welche?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

e.    Wie planen Sie angesichts des EU-Defizitverfahrens gegen Österreich die Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der jährlichen Mehrinvestitionen für Unternehmen und private Haushalte zu finanzieren?

15. Das Wirtschaftsforschungsinstitut EcoAustria schätzt, dass durch den Entfall von Einnahmen aus der Besteuerung von fossilen Energieträgern das Steueraufkommen um bis zu 7,7 Prozent bis 2040 sinken könnte. Wie hoch schätzen Sie den Rückgang öffentlicher Abgabeeinnahmen infolge der angestrebten Klimaneutralität ein?

a.    Wie planen Sie diesen Einnahmerückgang zu kompensieren bzw. durch Einsparungen auszugleichen? (Bitte um Nennung der konkreten Maßnahmen)

16. Halten Sie trotz der erheblichen Mehrkosten für Bürger, Betriebe, Landwirtschaft, Gemeinden und öffentliche Haushalte weiterhin am Ziel fest, Österreich bereits 2040 klimaneutral zu machen?

17. Auf welcher fachlichen Grundlage rechtfertigen Sie, dass Österreich einen klimapolitischen Sonderweg verfolgt, obwohl die EU Klimaneutralität erst bis 2050 vorsieht?

18. Haben Sie berechnet, welchen zusätzlichen Klimanutzen Österreich durch Klimaneutralität 2040 gegenüber Klimaneutralität 2050 tatsächlich erzielt?

a.    Wenn ja, wie hoch ist dieser zusätzliche Klimanutzen in Tonnen CO-Äquivalenten?

b.    Wenn nein, warum wird den Bürgern und Betrieben ein derart kostspieliger Sonderweg zugemutet, ohne den Zusatznutzen beziffern zu können?

19. Wie hoch sind nach Einschätzung Ihres Ressorts die volkswirtschaftlichen Mehrkosten, die ausschließlich durch die Vorverlegung des Zieljahres von 2050 auf 2040 entstehen?

20. Gibt es in Ihrem Ressort eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse, die Klimanutzen, Mehrkosten, soziale Belastungen, Standortnachteile, Budget-folgen und Auswirkungen auf Energiepreise gemeinsam bewertet?

21. Wenn nein, warum wurde ein derart weitreichendes Ziel verfolgt, ohne die Gesamtfolgen für Bevölkerung, Wirtschaft und Staat vollständig offenzulegen?

22. Wie hoch sind nach Einschätzung Ihres Ressorts die Kosten pro zusätzlich vermiedener Tonne CO, die durch die Vorverlegung des Zieljahres von 2050 auf 2040 entstehen?

23. Wie rechtfertigen Sie diese Kosten gegenüber Haushalten, die bereits heute unter hohen Energie-, Wohn-, Heiz- und Mobilitätskosten leiden?

24. Wie rechtfertigen Sie diese Kosten gegenüber Betrieben, die bereits heute unter hohen Energiepreisen, CO-Kosten, Bürokratie und sinkender Wettbewerbs-fähigkeit leiden?

25. Wie hoch schätzt Ihr Ressort den gesamten Investitionsbedarf zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 ein?

26. Welcher Teil dieses Investitionsbedarfs entsteht ausschließlich dadurch, dass Österreich Klimaneutralität bereits 2040 und nicht erst 2050 erreichen will?

27. Welcher Anteil dieser Investitionen wird letztlich von privaten Haushalten über höhere Preise, Gebühren, Mieten, Energiepreise, Abgaben oder Steuern getragen?

28. Welcher Anteil dieser Investitionen wird letztlich von Unternehmen über höhere Produktionskosten, Energiepreise, CO-Kosten, Netzentgelte und Investitions-pflichten getragen?

29. Welcher Anteil dieser Investitionen wird letztlich von Steuerzahlern über Förderungen, Subventionen, staatliche Investitionen oder Haftungen getragen?

30. Haben Sie eine Gesamtbelastungsrechnung erstellt, wie stark ein durchschnittlicher Haushalt durch Klimaneutralität 2040 zusätzlich belastet wird?

a.    Wenn ja, wie hoch ist diese Belastung jährlich bis 2030, 2035 und 2040?

b.    Wenn nein, warum wurde diese zentrale Frage für die Bevölkerung nicht berechnet?

31. Haben Sie eine Gesamtbelastungsrechnung erstellt, wie stark ein durchschnittlicher Gewerbe- oder Industriebetrieb durch Klimaneutralität 2040 zusätzlich belastet wird?

a.    Wenn ja, wie hoch ist diese Belastung jährlich bis 2030, 2035 und 2040?

b.    Wenn nein, warum wurde diese zentrale Frage für die heimische Wirtschaft nicht berechnet?

32. Wie hoch ist nach Einschätzung Ihres Ressorts die zusätzliche Belastung für Bürger durch die Kombination aus nationaler CO-Bepreisung, ETS2, höheren Netzentgelten, Energieabgaben, Förderkosten und klimabedingten Investitionskosten?

33. Wie verhindern Sie, dass Klimapolitik für Bürger zu einer versteckten Dauerteuerung über Stromrechnung, Heizkosten, Treibstoffpreise, Lebens-mittelpreise, Mieten und kommunale Gebühren wird?

34. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen vor den Kosten der Klimaneutralität 2040 zu schützen?

35. Wie sollen diese Entlastungsmaßnahmen angesichts der angespannten Budgetlage finanziert werden?

36. Schließen Sie aus, dass die Kosten der Klimaneutralität 2040 am Ende über neue Steuern, höhere Gebühren, höhere Abgaben oder höhere Netzentgelte wieder bei den Bürgern landen?

37. Wie bewerten Sie die Gefahr, dass einkommensschwächere Haushalte zwar höhere Energie- und CO-Kosten zahlen, aber von Förderungen für Photovoltaik, Wärmepumpe, Sanierung oder E-Mobilität mangels Eigenmittel kaum profitieren?

38. Welche soziale Folgenabschätzung liegt Ihrem Ressort zur Klimaneutralität 2040 vor?

39. Welche zusätzlichen Belastungen entstehen durch Klimaneutralität 2040 für Pendler, Familien im ländlichen Raum, Mieter, Eigenheimbesitzer, Pensionisten und Alleinerzieher?

40. Wie verhindern Sie, dass insbesondere Menschen im ländlichen Raum durch höhere Treibstoff-, Heiz- und Mobilitätskosten benachteiligt werden?

41. Wie hoch wird nach Einschätzung Ihres Ressorts die zusätzliche Belastung durch ETS2 für Haushalte im Bereich Heizen und Mobilität sein?

42. Wie hoch wird nach Einschätzung Ihres Ressorts die zusätzliche Belastung durch ETS2 für Betriebe sowie landwirtschaftliche Betriebe sein?

43. Werden Sie sich auf EU-Ebene gegen eine Einführung bzw. Verschärfung von ETS2 aussprechen, wenn dadurch Wohnen, Heizen, Mobilität und Lebensmittel weiter verteuert werden?

a.    Wenn nein, warum nehmen Sie zusätzliche Belastungen für Bürger, Betriebe und Landwirtschaft in Kauf?

44. Wie bewerten Sie den sogenannten Wasserbett-Effekt im Europäischen Emissionshandel?

45. Teilen Sie die Einschätzung, dass zusätzliche nationale Emissionsminderungen im ETS-Bereich nur dann zu einer tatsächlichen EU-weiten Emissions-minderung führen, wenn die entsprechenden Zertifikate dauerhaft gelöscht werden?

46. Wie erklären Sie Bürgern und Betrieben, dass sie für nationale Klimaziele zahlen sollen, obwohl der EU-weite Klimaeffekt begrenzt sein kann?

47. Welche Position vertritt Österreich zur Reform der Marktstabilitätsreserve?

48. Wie hoch ist nach Einschätzung Ihres Ressorts der Anteil Österreichs an den globalen Treibhausgasemissionen?

49. Wie rechtfertigen Sie angesichts dieses Anteils einen nationalen Sonderweg mit hohen Zusatzkosten für Bürger und Wirtschaft?

50. Welche konkreten globalen Klimaeffekte werden durch den österreichischen Sonderweg bis 2040 erzielt?

51. Haben Sie geprüft, ob mit denselben finanziellen Mitteln in anderen Staaten deutlich größere Emissionsminderungen erzielt werden könnten?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

52. Wie verhindern Sie, dass Österreich zwar im Inland Emissionen reduziert, aber gleichzeitig Produktion, Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Länder mit niedrigeren Umweltstandards verlagert werden?

53. Gibt es eine Analyse Ihres Ressorts zum Risiko von Carbon Leakage durch die österreichische Klimaneutralität 2040?

a.    Wenn ja, welche Branchen sind besonders gefährdet?

b.    Wenn nein, warum wurde diese Gefahr nicht untersucht?

54. Wie bewerten Sie das Risiko, dass durch Produktionsverlagerungen die globalen Emissionen gleich bleiben oder sogar steigen, während Österreich Arbeitsplätze und Wertschöpfung verliert?

55. Wie bewerten Sie die Wirksamkeit des CBAM zum Schutz österreichischer Unternehmen vor unfairem Wettbewerb aus Drittstaaten?

56. Welche Schwächen sehen Sie beim CBAM, insbesondere bei weiterverarbeiteten Produkten, Exporten und Umgehungsmöglichkeiten?

57. Werden Sie sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass österreichische Exportbetriebe nicht durch CO-Kosten gegenüber Konkurrenten aus Drittstaaten benachteiligt werden?

58. Welche Position vertritt Ihr Ressort zum schrittweisen Abbau kostenloser ETS-Zertifikate für energieintensive Betriebe?

59. Wie verhindern Sie, dass der Abbau kostenloser Zertifikate zu Produktionsrückgängen, Standortverlagerungen und Arbeitsplatzverlusten führt?

60. Welche Auswirkungen erwartet Ihr Ressort durch Klimaneutralität 2040 auf Industrieproduktion, Beschäftigung, Wertschöpfung und regionale Wirtschaftsstrukturen?

61. Welche Auswirkungen erwartet Ihr Ressort insbesondere für Oberösterreich als stark industrialisiertes Bundesland?

62. Gibt es eine Studie Ihres Ressorts zu den regionalwirtschaftlichen Schäden der Klimaneutralität 2040?

a.    Wenn ja, welche Ergebnisse zeigt sie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

63. Welche Sektoren müssen bis 2040 nach Einschätzung Ihres Ressorts die größten Emissionsminderungen erbringen?

64. Welche konkreten Kosten entstehen dadurch in den Bereichen Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Landnutzung?

65. Welche dieser Kosten tragen Bürger direkt?

66. Welche dieser Kosten tragen Betriebe direkt?

67. Welche dieser Kosten tragen Gemeinden und Länder direkt?

68. Welche dieser Kosten werden indirekt über Preise, Gebühren, Steuern oder Abgaben auf Bürger und Betriebe überwälzt?

69. Wie hoch sind nach Einschätzung Ihres Ressorts die Förderkosten pro vermiedener Tonne CO bei den wichtigsten Klimaschutzprogrammen?

70. Welche Klimaschutzprogramme weisen besonders hohe Kosten pro vermiedener Tonne CO auf?

71. Werden Förderprogramme mit besonders schlechtem Kosten-Nutzen-Verhältnis beendet oder reformiert?

a.    Wenn nein, warum werden teure Maßnahmen weitergeführt, obwohl sie Bürger, Betriebe und Steuerzahler belasten?

72. Welche Klimaförderungen Ihres Ressorts wurden seit 2020 evaluiert, und welche Förderungen haben nachweislich zu messbaren Emissions-minderungen geführt?

73. Wie stellen Sie sicher, dass Klimaförderungen nicht zu einer dauerhaften Umverteilung von Steuerzahlern zu einzelnen Branchen, Technologien oder Einkommensgruppen führen?

74. Wird der Klimacheck neben der Klimawirkung auch die wirtschaftlichen Schäden, sozialen Belastungen und Auswirkungen auf Energiepreise ausweisen?

a.    Wenn nein, warum wird zwar der Klimaeffekt bewertet, nicht aber die Belastung für Bürger, Betriebe und Volkswirtschaft?

75. Wird der Klimacheck auch prüfen, ob Maßnahmen zu Carbon Leakage, Produktionsverlagerungen, höheren Importabhängigkeiten oder bloßen Emissionsverlagerungen führen?

76. Wird der Klimacheck auch prüfen, ob eine Maßnahme durch den Wasserbett-Effekt im ETS-System überhaupt zusätzliche Emissionsminderung bewirkt?

77. Werden alle Ergebnisse des Klimachecks vollständig veröffentlicht?

a.    Wenn nein, warum sollen Bürger und Parlament nicht vollständig erfahren, welche Kosten und Folgen klimapolitische Maßnahmen haben?

78. Wird Ihr Ressort künftig Gesetzesvorhaben ablehnen, wenn der Klimacheck zeigt, dass die wirtschaftlichen Schäden hoch und der tatsächliche Klimanutzen gering sind?

a.    Wenn nein, welchen praktischen Wert hat der Klimacheck dann über politische Symbolik hinaus?

79. Welche zusätzlichen Belastungen entstehen für die Landwirtschaft durch Klimaneutralität 2040?

80. Wie wirken sich höhere Energiepreise, CO-Kosten, strengere Umweltauflagen und Investitionspflichten auf landwirtschaftliche Betriebe aus?

81. Welche Auswirkungen erwartet Ihr Ressort auf Produktionskosten, Betriebs-einkommen und Lebensmittelpreise?

82. Wie verhindern Sie, dass heimische Lebensmittelproduktion verteuert und durch billigere Importe aus Ländern mit niedrigeren Standards ersetzt wird?

83. Wie bewerten Sie die Gefahr, dass Klimapolitik zwar heimische Landwirtschaft schwächt, aber Lebensmittelimporte aus Staaten mit schlechteren Umwelt-standards erhöht?

84. Wie verhindern Sie, dass Klimaneutralität 2040 zu einer Gefährdung der Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln führt?

85. Welche Rolle spielt der Wald als CO-Senke für das Ziel Klimaneutralität 2040?

86. Ist die dafür notwendige Senkenleistung angesichts von Trockenheit, Borkenkäfer, Waldschäden, Nutzungskonflikten und Klimawandel realistisch gesichert?

87. Welche Folgen hätte es für Bürger, Betriebe und Staat, wenn die erwartete Senkenleistung nicht erreicht wird?

88. Gibt es einen Ersatzplan für den Fall, dass Wald und Boden weniger CO aufnehmen als für Klimaneutralität 2040 angenommen?

89. Welche Mehrkosten entstehen Bürgern, Betrieben und Industrie, wenn fossiles Erdgas durch deutlich teureres Biomethan ersetzt werden soll?

90. Wie verhindern Sie, dass ein politisch forcierter Biomethan-Hochlauf Gaspreise, Wärmepreise und Produktionskosten erhöht?

91. Wird Ihr Ressort dem Nationalrat eine vollständige Evaluierung der Klimaneutralität 2040 vorlegen, die Klimawirkung, volkswirtschaftliche Kosten, soziale Belastungen, Standortfolgen, Versorgungssicherheit, Flächen-verbrauch, Importabhängigkeiten und Umsetzungsrisiken gemeinsam darstellt?

a.    Wenn nein, warum soll das Parlament über eines der teuersten politischen Projekte der kommenden Jahrzehnte nicht auf Basis einer vollständigen Gesamtrechnung entscheiden können?



[1]    https://www.welt.de/wirtschaft/article69f3664b6fe2dee7bfb0ee76/eu-kommission-zweifelt-an-der-wirksamkeit-des-deutschen-klimaziels.html (aufgerufen am 08.06.2026)

[2]    https://kleinmanenergy.upenn.edu/research/publications/has-europes-emissions-trading-scheme-taken-away-a-countrys-ability-to-reduce-emissions/ (aufgerufen am 08.06.2026)

[3]    https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_666 (aufgerufen am 08.06.2026)

[4]    https://www.umweltbundesamt.at/umweltoekonomische-analysen/investitionsbedarf-fuer-die-klimaneutralitaet-2040 (aufgerufen am 08.06.2026)

[5]    https://oesterreichsenergie.at/aktuelles/neuigkeiten/detailseite/klimawende-unsere-vision-fuer-2040

https://oesterreichsenergie.at/publikationen/ueberblick/detailseite/aktualisierung-der-netzberechnungen-der-studie-volkswirtschaftlicher-wert-der-stromverteilernetze-auf-dem-weg-zur-klimaneutralitaet-in-oesterreich

https://e-vc.org/download

https://oecolution.at/aktuelles/neue-studie-zeigt-auf-deckung-des-strombedarfs-aus-erneuerbaren-bis-2030-nicht-moglich,

https://www.meineabgeordneten.at/Abgeordnete/elisabeth.zehetner

https://www.erneuerbare-energie.at/energiefakten/2023/20/06/stromnetzausbau

https://www.e-control.at/preisportal-infos-rund-um-strom-und-gas

https://www.bmwet.gv.at/Themen/Energie/erneuerbare-energie/eag-marktpraemie.html

https://www.e-control.at/konsumenten/strom-gas-preise

https://www.e-control.at/statistik/e-statistik/archiv/marktstatistik/preisentwicklungen (aufgerufen am 08.06.2026)

[6]    https://e-vc.org/download/ (aufgerufen am 08.06.2026)

[7]    https://.ac.at/policy-note-57/ (aufgerufen am 08.06.2026)

[8]    https://irihs.ihs.ac.at/id/eprint/7059/

https://www.iv.at/news/detail/iv-news-eu-klimaziel-2040-symbolpolitik-gefaehrdet-europas-wettbewerbsfaehigkeit-oesterreichs-sonderweg-beenden/

https://www.wko.at/aussenwirtschaft/export-oesterreich (aufgerufen am 08.06.2026)

[9]     https://www.nachrichten.at/wirtschaft/studie-klimaneutralitaet-bis-2040-kommt-oesterreich-teuer-zu-stehen;art15,4177030 (aufgerufen am 08.06.2026)

[10]  https://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastkommentar-wie-sich-die-abwanderung-der-industrie-bremsen-laesst/100111456.html

https://science.orf.at/stories/3235686/

https://klimadashboard.at/co2-preis

https://www.lbbw.de/artikel/emissionshandel/vorteile-nachteile-emissionshandel_amhr39gf7n_d.html (aufgerufen am 08.06.2026)