6328/J XXVIII. GP

Eingelangt am 18.06.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Katayun Pracher-Hilander

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Ärztekammern und Thinktanks: Mittelverwendung und Kontrolle

 

 

Im Zuge der jüngsten medialen Berichterstattung, insbesondere in der ZIB 2 sowie im Nachrichtenmagazin Profil, wurde über die geplante Gründung eines Thinktanks („Med in Austria“) durch die Wiener Ärztekammer berichtet.[1]

 

Den vorliegenden Informationen zufolge sollen für dieses Projekt erhebliche finanzielle Mittel aus Pflichtmitgliedsbeiträgen der Kammer herangezogen werden. Neben der Entwicklung gesundheitspolitischer Konzepte wird dabei auch von gezielter Öffentlichkeitsarbeit sowie von Aktivitäten im Bereich der politischen Einflussnahme berichtet.

 

Vor diesem Hintergrund sowie unter Berücksichtigung der medial berichteten Absicht der Wiener Ärztekammer, die geplanten Vorhaben einer externen rechtlichen Prüfung zu unterziehen, stellen sich im Zusammenhang mit diesem Projekt wesentliche Fragen hinsichtlich der maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten.

 

Dies betrifft insbesondere den gesetzlich definierten Aufgabenbereich der Ärztekammern als Körperschaften öffentlichen Rechts sowie die Verwendung von Pflichtbeiträgen unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 


 

Anfrage

 

1.    Welche konkreten Aufsichtsrechte bestehen im Hinblick auf die Ärztekammer, insbesondere hinsichtlich deren Gebarung?

2.    In welchem Umfang kann die Verwendung von Pflichtmitgliedsbeiträgen durch Ärztekammern überprüft werden?

3.    Welche Melde- oder Genehmigungspflichten bestehen bei Projekten dieser Größenordnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Gründung externer Organisationen oder Thinktanks durch Ärztekammern?

4.    Welche rechtlichen Grenzen bestehen für die Verwendung von Pflichtmitglieds-beiträgen durch gesetzliche Interessensvertretungen wie Ärztekammern?

5.    Ist die Finanzierung externer Organisationen (z.B. Vereine oder Thinktanks) durch Kammermittel grundsätzlich zulässig, insbesondere wenn diese die Aufgabe der Interessensvertretung oder standespolitischen Kommunikation wahrnehmen?

6.    Unter welchen Voraussetzungen wäre eine solche Finanzierung unzulässig?

7.    Wie ist die Verwendung für Öffentlichkeitsarbeit sowie für Maßnahmen mit möglicher politischer Einflusswirkung rechtlich zu beurteilen?

8.    Welche Anforderungen ergeben sich aus den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit für Ärztekammern?

9.    Welche Instrumente bestehen, um die Einhaltung dieser Grundsätze sicherzustellen und zu überprüfen?

10. Welche Konsequenzen sind vorgesehen, wenn diese Grundsätze nicht eingehalten werden?

11. Welche Transparenzpflichten bestehen für Ärztekammern bei der Verwendung von Mitgliedsbeiträgen?

12. Welche gesetzlich vorgesehenen Rechte haben Mitglieder von Ärztekammern hinsichtlich Information und Kontrolle über die Mittelverwendung?

13. Welche rechtlich vorgesehenen Kontrollmechanismen bestehen im Zusammen-hang mit der Gebarung von Ärztekammern?

14. Wurde das Projekt „Med in Austria“ im Rahmen der bestehenden Aufsichts- oder Informationspflichten im Zuständigkeitsbereich bekannt?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt erfolgte diese Kenntnisnahme?

b.    In welcher Form erfolgte die Information?

c.    Wenn nein, wird im Hinblick auf die mediale Berichterstattung sowie die angekündigte externe rechtliche Prüfung eine nähere Prüfung dieses Projekts in Erwägung gezogen?

                                          i.    Wenn ja, in welcher Form soll diese Prüfung erfolgen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

15. Wird im Zusammenhang mit diesem Projekt die Durchführung einer rechtlichen Prüfung in Betracht gezogen?

16. Wird im Zusammenhang mit diesem Projekt eine rechtliche Bewertung als erforderlich erachtet?

17. Wird im Zusammenhang mit diesem Projekt eine vertiefte Prüfung der Mittelverwendung der Wiener Ärztekammer in Erwägung gezogen?

18. Ergibt sich vor dem Hintergrund dieses Anlassfalls ein Bedarf an gesetzgeberischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwendung von Pflichtmitgliedsbeiträgen durch gesetzliche Interessenvertretungen?

a.    Wenn ja, welche Maßnahmen werden geprüft?

b.    In welchem zeitlichen Rahmen ist mit entsprechenden Initiativen zu rechnen?



[1]     https://www.profil.at/dasfruehstueck/lobbying-aerztekammer-plant-teuren-thinktank-gesundheit/403146637 (aufgerufen am 05. 06.2026)