6329/J XXVIII. GP

Eingelangt am 19.06.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aktuelle Maßnahmen zum Schutz von Sexarbeitern und gegen Menschenhandel

 

 

Der aktuelle Lagebericht des Bundeskriminalamtes zeigt, dass Österreich weiterhin Transit- und Zielland für Menschenhandel bleibt.[1] Besonders relevant ist dabei der Bereich der sexuellen Ausbeutung. Laut BMI-Kriminalstatistik wurden 2024 insgesamt 43 Anzeigen wegen Menschenhandels und 38 Anzeigen wegen grenzüber-schreitenden Prostitutionshandels registriert. Dies stellt einen deutlichen Anstieg gegenüber den Vorjahren dar.[2]

 

Zugleich berichten Polizei, Beratungsstellen und Medien seit Jahren über eine zunehmende Verlagerung sexueller Dienstleistungen aus kontrollierbaren Bordell-strukturen in Privatwohnungen, Kurzzeitapartments, Hotels und digitale Plattformen. Dadurch wird der Zugang zu potenziellen Opfern von Menschenhandel erheblich erschwert. Medienberichte dokumentierten allein 2025 hunderte Anzeigen wegen illegaler Wohnungsprostitution. Zusätzlich werden immer häufiger internationale Täterstrukturen sowie sogenannte „Loverboy-Methoden“ beschrieben.[3]

 

Auch der GRETA-Bericht des Europarates aus 2025 kritisiert, dass Opferidentifikation, Datenerfassung und Opferschutz weiter verbessert werden müssten.[4]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele registrierte Sexarbeiter bzw. Sexdienstleister gab es in Österreich in den Jahren 2021 bis 2025? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Bundesland, und Geschlecht)
  2. Wie viele genehmigte Bordellbetriebe, Laufhäuser, Clubs oder sonstige Rotlichtbetriebe gab es in den Jahren 2021 bis 2025? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland)
  3. Wie viele Kontrollen im Rotlichtmilieu fanden in den Jahren 2021 bis 2025 statt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland)

a.    Wie viele dieser Kontrollen betrafen genehmigte Bordellbetriebe?

b.    Wie viele Kontrollen betrafen Privatwohnungen?

c.    Wie viele Kontrollen betrafen Kurzzeit- oder Ferienwohnungen?

d.    Wie viele Kontrollen betrafen Hotels oder sonstige Beherbergungs-betriebe?

  1. Wie viele Anzeigen wegen illegaler Prostitution bzw. illegaler sexueller Dienstleistungen gab es in den Jahren 2021 bis 2025? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland)

a.    Wie viele Wohnungen bzw. Objekte wurden in diesem Zusammenhang behördlich geschlossen oder versiegelt?

b.    Wie viele Anzeigen richteten sich gegen Sexarbeiter bzw. Sexdienstleister selbst?

c.    Wie viele Anzeigen richteten sich gegen Betreiber, Vermieter, Vermittler oder sonstige Dritte?

  1. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zum Zweck sexueller Ausbeutung wurden in den Jahren 2021 bis 2025 geführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland)

a.    Wie viele Opfer wurden dabei identifiziert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht)

b.    Welche Staatsangehörigkeiten hatten die identifizierten Opfer?

c.    Wie viele Opfer waren minderjährig? (Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht)

  1. Welche Entwicklungen erkennt das Bundeskriminalamt seit 2021 bei Onlineplattformen, Escort-Strukturen und digitalen Vermittlungsformen?
  2. Welche Rolle spielen Plattformen für Kurzzeitvermietung aus Ihrer Sicht bei illegaler Wohnungsprostitution?
  3. Welche Maßnahmen setzen Sie aktuell gegen illegale Wohnungsprostitution?
  4. Welche Maßnahmen setzen Sie aktuell gegen Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung?
  5. Wie häufig wurden Beratungsstellen oder Opferschutzeinrichtungen bei Kontrollen beigezogen?
  6. Gibt es bundesweite Mindeststandards für Kontrollen in Bordellen, Wohnungen und Kurzzeitapartments?

a.    Wenn ja, wie lauten diese?

b.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Welche Schulungen erhalten Polizisten zum Erkennen von Menschenhandel, Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung?

a.    Wie viele Beamte nahmen daran in den Jahren 2021 bis 2025 teil?

  1. Welche Maßnahmen bestehen für opferschonende Befragungen?
  2. Welche Daten fehlen derzeit zur realistischen Einschätzung des legalen und illegalen Marktes?
  3. Wie hoch schätzen Sie das Dunkelfeld illegaler Wohnungsprostitution ein?
  4. Welche Empfehlungen des Berichts „Regelungen sexueller Dienstleistungen in Österreich“[5] wurden bisher umgesetzt?
  5. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie für die Jahre 2026 und 2027?


[1]    https://www.bundeskriminalamt.at/502/start.html#menschenhandel (aufgerufen am 26.05.2026)

[2]    https://www.bmi.gv.at/magazin/2025_05_06/02_kriminalstatistik.html (aufgerufen am 25.05.2026)

[3]    https://kaernten.orf.at/stories/3299322/ (aufgerufen am 25.05.2026)

[4]    https://www.coe.int/de/web/portal/-/greta-publishes-its-fourth-report-on-austria (aufgerufen am 25.05.2026)

[5]    https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr%3Ac8503348-35e7-48c5-861b-666561fee9fe/91_10_prostitution_21-23.pdf (aufgerufen am 26.05.2026)