633/J XXVIII. GP

Eingelangt am 27.02.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten-MMag.a, Pia Maria Wieninger, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Anhäufung von Schadenersatzleistungen durch Fehlbesetzungen

Die Bundesgleichbehandlungskommission (B-GBK) unterstützt und überprüft auf Antrag der Beschwerdeführerin bzw. des-Beschwerdeführers die Einhaltung der Gleichbehandlung im Bundesdienst. Die B-GBK, die im Bundeskanzleramt eingerichtet ist, ist eine besondere Verwaltungseinrichtung des Bundes, die wegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis zum Bund angerufen wird. In zwei Senaten befasst sie sich mit allen Fragen, die die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die Frauenförderung und die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit; der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Bundesdienst betreffen. Auf Antrag oder von Amts wegen erstellen die Senate Gutachten, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes vorliegt.

Diese Materie steht im Licht politischen Interesses. So wurde zuletzt am 24.10.2024 die Anfrage der Abgeordneten Marie Lindner, Genossinnen und Genossen eingebracht, die unter dem Titel „Beschwerden wegen Diskriminierungen und·Ungleichbehandlungen in Ihrem Ministerium in der XXVII. G“ die Lage in mehreren Ministerien abfragte. Grundlage für die mittlerweile erfolgten Beantwortungen boten auch die konkreten Materialien der Bundesgleichbehandlungskommission, die offenkundig viele Fälle abzuarbeiten hatte.

So sind im Berichtszeitraum 31. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2023 (das ist der aktuellste publizierte Bericht) beachtliche 198 Anträge neu eingelangt (https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:2ad5c986-a691-41ba-a2a0-9f9f89510a05/15_B-GB-Bericht_2024_Cover_und_Einleitung.pdf).

Dabei zeigen sich zwei große Problemfelder:

1.       Die anhaltende systematische Diskriminierung, insbesondere von Frauen beim Erlangen von Führungspositionen.

2.       Die parteipolitische „Umfärbung“ von Führungspositionen beziehungsweise parteipolitische Bevorzugung von Kandidat*innen.

Bezugnehmend auf Punkt 2 sei anhand eines Beispiels aus dem Bereich Polizei dargelegt, wie sich das in Gutachten der Gleichbehandlungskommission, entnommen als Zitat aus dem „15. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2024“ konkret darstellt:

„Mangels Nachweises eines sachlich nachvollziehbaren Motivs für die Entscheidung zu Gunsten des der ÖVP zurechenbaren Bewerbers seitens des Dienstgebers kam der Senat auf Grund der Beweislastverteilung weiters zu dem Ergebnis, dass parteipolitische Motive-zumindest mitentscheidend waren.“

Auch Medien berichten über Besetzungsskandale, zuletzt am 20. Dezember 2024 die Tageszeitung „Der Standard“. Im konkreten Fall wurde im Arbeitsministerium von Martin Kocher ein langjähriger Mitarbeiter diskriminiert. Die Bundesgleichbehandlungskommission urteilte zu seinen Gunsten. Er wurde aufgrund seiner Weltanschauung· und seines Alters benachteiligt. Der Ökonom, seit den 1990er-Jahren in Ministerien tätig, strebte eine Gruppenleiterposition an. Statt seiner wurde eine Juristin mit nur zweijähriger Erfahrung im Ministerium bevorzugt, die zuvor in der ÖVP-nahen lndustriellenvereinigung tätig war. Der Ökonom galt als SPÖ-nah, was offenbar seine Chancen minderte.

Neben der politischen Dimension der parteipolitischen Umfärbung mittels minderqualifizierter Kräfte entfalten derartige Fälle auch eine ökonomische Dimension. Den Betroffenen ist so der Weg zu umfassenden Schadenersatzzahlungen eröffnet, auch wenn dieser Weg in der Regel durch alle rechtlichen Instanzen (mit dementsprechend beiderseitigem Aufwand) führt, und demzufolge Verzögerungen zeitigt.

Somit kommen diese Fehlbesetzungen den/die Steuerzahler*in teuer.

Überdies ist evident, dass maßgebliche Positionen von weniger qualifizierten Personen besetzt werden, ungeachtet der festgestellten Diskriminierung. Beachtlich ist, dass es zu diesen Missständen weder eine Debatte über die Verantwortung, noch eine transparente Zusammenschau daraus erwachsender Kosten, noch eine Perspektive auf das Abstellen dieser Praxis gibt. Daher ist zu ergründen, welche laufenden Schadenersatzbegehren und -ansprüche bestehen, beziehungsweise in der jüngeren Vergangenheit bestanden haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1) Mit welchen Schadenersatzforderungen ist Ihr Haus derzeit, beziehungsweise war Ihr Haus unter Einbeziehung nachgeordneter Bereiche (also durch Ihr Haus beaufsichtigte Unternehmen des Bundes etc.) generell in den Jahren 2017 bis 2025 konfrontiert (bitte um nähere Angaben zu Materie und Zeitpunkt)?

1a) Welche Fälle davon stehen im Zusammenhang mit Postenbesetzungen?

2) Welcher finanzielle und personelle Aufwand Entstand durch die Anerkennung beziehungsweise Abwehr dieser Ansprüche, insbesondere in Bezug auf Fälle im Zusammenhang mit Postenbesetzungen?

3} Welche Zahlungen leistet beziehungsweise leistete Ihr Haus aufgrund von Schadenersatzansprüchen, die in einem Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen beziehungsweise postenbesetzungsbezogenen Sachverhalten stehen (bitte um anonymisierte Angaben), tatsächlich?

4) Auf Basis welcher Grundlage (insbesondere Urteil welcher Instanz) wurden in den jeweiligen Fällen tatsächlich Zahlungen geleistet?

5) Welche dieser Fälle stehen in einem Zusammenhang mit Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission?