6339/J XXVIII. GP

Eingelangt am 19.06.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Michael Fürtbauer, MMag. Alexander Petschnig

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Gleichstellungsziel der UG 13

 

 

Das Bundesbudget ist in rund 35 Untergliederungen eingeteilt, wobei jedes Ressort jeweils eine oder mehrere Untergliederungen verwaltet. Auf Untergliederungsebene werden bis zu fünf Wirkungsziele dargestellt, von denen zumindest eines ein Gleichstellungziel sein muss, d.h. die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern betrifft.

 

In der Untergliederung 13 ist das Wirkungsziel 2 das sogenannte „Gleichstellungsziel“.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Seit wann gibt es das Gleichstellungsziel in der UG 13?

2.    Wie viel Geld wurde bzw. wird in den Jahren 2025, 2026 und 2027 jeweils für die Umsetzung des Wirkungsziels 2 aufgewandt?

3.    Wie viel Prozent des verfügbaren Budgets flossen in die Umsetzung des Wirkungsziels 2?

4.    Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um das Wirkungsziel 2 umzusetzen?

5.    Welche wesentlichen Fortschritte konnten im Sinne des Wirkungsziels 2 erreicht werden?

6.    Wie viel Geld wurde im Vergleich zu den ursprünglichen Budgetansätzen tatsächlich für das Wirkungsziel 2 ausgegeben?

7.    Wie hoch war der Anteil der Verwaltungskosten im Verhältnis zu den direkt wirkungsrelevanten Ausgaben?

8.    An welche Stellen, Organisationen oder Träger flossen die Mittel zur Umsetzung des Wirkungsziels 2 konkret?

a.    Wurden Förderungen oder Aufträge vergeben?

                                          i.    Wenn ja, an wen und in welcher Höhe?

9.    Welche messbaren Kennzahlen wurden zur Bewertung der Zielerreichung herangezogen?

10. In welchem Ausmaß wurde das Wirkungsziel 2 tatsächlich erreicht?

11. Welche Maßnahmen wurden als wirksam eingestuft und welche haben das Ziel verfehlt?

12. Gibt es externe Evaluierungen oder Berichte, die die Zielerreichung von Wirkungsziel 2 unabhängig bestätigen?

13. Wie verhält sich der finanzielle Aufwand für Wirkungsziel 2 im Vergleich zu ähnlichen Maßnahmen in anderen Untergliederungen oder auf Länderebene?

14. Wurden Alternativen zur gewählten Umsetzungsstrategie geprüft?

a.    Wenn ja, warum wurden diese verworfen?

15. Welche langfristigen Wirkungen werden durch die gesetzten Maßnahmen erwartet?

16. Wie wird sichergestellt, dass erzielte Fortschritte im Sinne des Wirkungsziels 2 nach Auslaufen der Mittel nachhaltig bestehen bleiben?