6361/J XXVIII. GP
Eingelangt am 22.06.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Thomas Spalt
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Schein-Offizialität und Vereinnahmung staatlicher Bezeichnungen durch den „Verein des österreichischen Klimarats“
Auf der Website des privaten „Vereins des österreichischen Klimarats der Bürger:innen“ wird ein Treffen mit der ehemaligen Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler dokumentiert.[1] Da dieses Treffen nach dem Ausscheiden von Frau Gewessler aus dem Amt der Bundesministerin stattfand, handelt es sich rein rechtlich um ein Treffen zwischen einer Privatperson und einem privaten Verein. Dennoch erweckt die mediale Aufbereitung des Vereins sowie die fortgeführte Nutzung der Bezeichnung „Klimarat“ in der Öffentlichkeit den Eindruck einer fortbestehenden offiziellen staatlichen Struktur.
Dies wirft Fragen bezüglich der Abgrenzung zwischen privatem Lobbyismus und staatlich legitimierten Prozessen auf.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Wie beurteilt Ihr Ressort die Tatsache, dass ein privater Verein unter der Bezeichnung „Klimarat“ auftritt und Treffen mit ehemaligen Regierungs-mitgliedern medial so aufbereitet, dass für Außenstehende der Eindruck einer offiziellen staatlichen Mission entsteht?
2. Wurde seitens des Ressorts gegenüber dem Verein klargestellt, dass die Nutzung des Begriffs „Klimarat“ nach Abschluss des staatlichen Prozesses im Juni 2022 zu unterlassen ist, um Verwechslungen mit staatlichem Handeln zu vermeiden?
3. Wurden für das besagte Treffen zwischen der Privatperson Leonore Gewessler und dem Verein Räumlichkeiten, Ressourcen oder Personal des Ressorts zur Verfügung gestellt?
4. Hat das Ressort Kenntnis darüber, ob für die Organisation dieses Treffens noch auf Kontakte oder Daten zurückgegriffen wurde, die während der offiziellen Phase des Klimarats erhoben wurden?
5. Besteht zwischen Ihrem Ressort und dem privaten Verein eine Vereinbarung, die es dem Verein erlaubt, ehemalige Amtsträger als „Brücke“ zum Ressort einzusetzen?
6. Inwiefern werden Empfehlungen oder Positionspapiere, die dieser Verein erstellt, in Ihrem Haus anders gewichtet als Eingaben anderer privater Vereine?
7. Gab es seit dem Ausscheiden von Frau Gewessler aus dem Amt der Bundesministerin offizielle Termine zwischen Ihnen und dem Verein, bei denen die ehemalige Ministerin als Vermittlerin oder Teilnehmerin auftrat?
8. Wurden dem Verein seit dem Ende der Amtszeit von Frau Gewessler Fördermittel oder Projektgelder aus dem BMLUK-Budget in Aussicht gestellt oder ausgezahlt?
9. Wie stellt Ihr Ressort sicher, dass die Trennung zwischen der Arbeit ehemaliger Regierungsmitglieder und der aktuellen Verwaltung gewahrt bleibt, insbesondere wenn diese in privaten Vereinen tätig werden, die namentlich an staatliche Projekte anknüpfen?
10. Erwägt Ihr Ressort rechtliche Schritte, um die exklusive Nutzung des Begriffs „Klimarat“ durch einen privaten Verein zu unterbinden, um die Integrität zukünftiger staatlicher Bürgerbeteiligungsprozesse zu schützen?
[1] https://klimarat-verein.at/2026/02/17/sechs-klimaraete-bei-leonore-gewessler/ (aufgerufen am 24.04.2026)