6362/J XXVIII. GP

Eingelangt am 22.06.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Maßnahmen zum Schutz von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern

 

 

Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter bzw. Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister arbeiten in Österreich überwiegend als sogenannte Neue Selbständige. Gleichzeitig weisen zahlreiche Berichte darauf hin, dass die tatsächlichen Arbeitsbedingungen vielfach von wirtschaftlicher Abhängigkeit, fehlender sozialer Absicherung und informellen Betreiberstrukturen geprägt sind.

 

Der Bericht „Regelungen sexueller Dienstleistungen in Österreich“ nennt insbesondere Probleme bei Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Informationszugang und Gesundheitsvorsorge.[1] Gleichzeitig wird die verpflichtende gesundheitliche Untersuchung seit Jahren kontrovers diskutiert. Die Gesundheit Österreich GmbH untersuchte zuletzt die Auswirkungen und Praxiserfahrungen der verpflichtenden Untersuchungen.[2]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie bewerten Sie die derzeitige sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern bzw. Sexdienstleisterinnen und Sexdienst-leistern?
  2. Wie viele Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter bzw. Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister waren in den Jahren 2020 bis 2025 bei der SVS versichert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)

a.    Wie viele davon waren durchgehend kranken-, unfall- und pensions-versichert?

  1. Gibt es Schätzungen über nicht oder unzureichend versicherte Personen?
  2. Welche mehrsprachigen Informationen zu Angeboten von Sozialversicherung und Gesundheit stellt Ihr Ressort zur Verfügung?

a.    In welchen Sprachen liegen diese Informationen vor?

b.    Welche Kosten fallen dafür jährlich an?

  1. Gibt es Schulungen in der SVS zum Umgang mit Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern bzw. Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleistern?
  2. Wie viele verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen wurden 2020 bis 2025 durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland)

a.    Wie viele positive Befunde sexuell übertragbarer Erkrankungen wurden dabei festgestellt?

  1. Wie bewerten Sie die derzeitigen Untersuchungsintervalle?
  2. Welche Empfehlungen enthält der Bericht der Gesundheit Österreich GmbH?
  3. Planen Sie eine Reform der Pflichtuntersuchungen?
  4. Wie wird sichergestellt, dass Untersuchungen auch beratend und schützend wirken?
  5. Gibt es bundesweite Qualitätsstandards für Gesundheitsämter?
  6. Gibt es eine mehrsprachige Beratung bei Pflichtuntersuchungen?
  7. Welche Maßnahmen setzen Sie gegen die Nachfrage nach ungeschützten sexuellen Dienstleistungen?
  8. Unterstützen Sie ein Werbeverbot für Unsafe-Sex-Angebote?
  9. Wie bewerten Sie die arbeitsrechtliche Grauzone zwischen Selbständigkeit und faktischer Abhängigkeit?
  10. Prüft Ihr Ressort arbeitsrechtliche Schutzstandards?
  11. Welche Rolle spielt das Arbeitsinspektorat bei Kontrollen?
  12. Wie oft wurde das Arbeitsinspektorat beigezogen?
  13. Welche rechtlichen Fragen ergeben sich aus Sicht Ihres Ressorts im Bereich Sexualassistenz?
  14. Welche konkreten Maßnahmen plant Ihr Ressort 2026 und 2027 hinsichtlich des Gesundheits- und Arbeitsbereichs von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern bzw. Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleistern?


[1]    https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr%3Ac8503348-35e7-48c5-861b-666561fee9fe/91_10_prostitution_21-23.pdf (aufgerufen am 25.05.2026)

[2]    https://jasmin.goeg.at/id/eprint/4193/1/Abschlussbericht%20%C3%96GD%20AP3_bf.pdf (aufgerufen am 25.05.2026)